17.o9.2009: Gebührennote an LVM mit der ausdrücklichen Bitte „von Scheckzahlungen abzusehen“.
29.o9.2009 Eingang eines Verrechnungsschecks (!) von LVM, unter Abzug der Verkehrsgebühr, die man dort „nicht nachvollziehen“ kann.
o7.10.2009: Telefax an LVM, wonach ich den Scheck nicht einlösen werde, nochmals um überweisung bitte und hinsichtlich der Verkehrsgebühr auf mein Rechnungsschreiben vom 17.o9.2009 verweise, wo bereits ausgeführt wurde, dass der Termin vor dem über 100 km Luftlinie entfernten Gericht von einem Kollegen wahrgenommen wurde und somit auch die Verkehrsgebühr zu zahlen ist (s. § 5 Abs. I a) ARB).
o8.10.2009: LVM bittet um Rücksendung des Schecks.
o8.10.2009: Rückfax: „Nur gegen Rückporto“.
20.10.2009: Mangels Reaktion von LVM Telefax an den Vorstand zum Thema Scheck“zahlung“ und der Bitte um entsprechende Instruktion der Mitarbeiter.
26.10.2009: Eingang einer überweisung (!) von LVM – natürlich nur über den ursprünglichen Scheckbetrag, keinerlei Kommentar zur nach wie vor offenen Verkehrsgebühr.
26.10.2009: Erneutes Telefax an LVM wegen der Verkehrsgebühr.
to bei continued …