Archive for Oktober, 2009

LVM und die Scheck“zahlungen“ – a never ending story

Montag, Oktober 26th, 2009

17.o9.2009: Gebührennote an LVM mit der ausdrücklichen Bitte „von Scheckzahlungen abzusehen“.

29.o9.2009 Eingang eines Verrechnungsschecks (!) von LVM, unter Abzug der Verkehrsgebühr, die man dort „nicht nachvollziehen“ kann.

o7.10.2009: Telefax an LVM, wonach ich den Scheck nicht einlösen werde, nochmals um überweisung bitte und hinsichtlich der Verkehrsgebühr auf mein Rechnungsschreiben vom 17.o9.2009 verweise, wo bereits ausgeführt wurde, dass der Termin vor dem über 100 km Luftlinie entfernten Gericht von einem Kollegen wahrgenommen wurde und somit auch die Verkehrsgebühr zu zahlen ist (s. § 5 Abs. I a) ARB).

o8.10.2009: LVM bittet um Rücksendung des Schecks.
o8.10.2009: Rückfax: „Nur gegen Rückporto“.

20.10.2009: Mangels Reaktion von LVM Telefax an den Vorstand zum Thema Scheck“zahlung“ und der Bitte um entsprechende Instruktion der Mitarbeiter.

26.10.2009: Eingang einer überweisung (!) von LVM – natürlich nur über den ursprünglichen Scheckbetrag, keinerlei Kommentar zur nach wie vor offenen Verkehrsgebühr.
26.10.2009: Erneutes Telefax an LVM wegen der Verkehrsgebühr.

to bei continued …

ÖRAG drängt Kunden Selbstbeteiligung auf

Mittwoch, Oktober 14th, 2009

Obwohl ich bisher nur positive Erfahrungen mit der ÖRAG gemacht habe, bin ich derzeit von einer kleinen, aber unnötigen Auseinandersetzung  sehr genervt. Es dreht sich um die vermeintliche Selbstbeteiligung meines Mandanten.

So wie die Deckungszusage nebst Hinweis auf eine Selbstbeteiligung meines Mandanten für die OWi-Sache schnell erteilt wurde, war auch das Honorar nach Abrechnung schnell auf meinem Konto. Der Betrag von 150,00 € fehlte. Dies verwunderte mich, denn im Versicherungsschein war nichts über eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu lesen, worauf ich den Versicherer bereits nach der Deckungszusage hingewiesen hatte.  Also bat ich die ÖRAG um die entsprechenden Nachweise. Dort sagte man mir,  dass der Vertrag geändert worden sei. Auch hier war man wieder schnell, man übersandte mir den vermeintlich neuen Versicherungsvertrag. Sehr interessant, aber nicht zielführend, denn es war nicht ersichtlich, ob mein Mandant überhaupt einer Vertragsänderung zugestimmt hatte. Eine Willenserklärung meines Mandanten irgendeiner Art wurde mir nicht mitgesandt, nur der „neue“ Versicherungsschein.
In mittlerweile drei Telefonaten versicherte mir der mir seit Jahren persönlich bekannte Mandant, dass er nie eine Änderung an seinem Vertrag vorgenommen hat.  Die ÖRAG beharrt jedoch auf der Änderung, konnte das aber bislang nicht nachweisen.

Ich bin weiter gespannt und werde hier berichten, wie die Sache weitergeht.

20% erhöhte Mittelgebühr bei drohendem Fahrverbot in Bußgeldsache

Dienstag, Oktober 13th, 2009

Der Ansatz einer um 20% erhöhten Mittelgebühr in einem Bußgeldverfahren mit drohendem Fahrverbot liegt noch im Ermessensspielraum des Rechtsanwalts und ist deshalb verbindlich.

Aus den Gründen: Insbesondere ist darauf zu verweisen, dass zwar die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit als durchschnittlich einzustufen war und auch kein besonderes Haftungsrisiko vorlag, die Angelegenheit an sich aber aufgrund des drohenden Fahrverbotes für den Kläger, welcher berufsbedingt auf den Besitz der Fahrerlaubnis angewiesen war, überdurchschnittliche Bedeutung hatte. Darüber hinaus war auch der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit zum Teil leicht überdurchschnittlich. Soweit auch nach dem Gutachten der Rechtsanwaltskammer lediglich von einem „Normalfall“ auszugehen war, entsprach die der Höhe nach über der Mittelgebühr, aber innerhalb der Toleranzgrenze von 20% bestimmte Gebühr jeweils billigem Ermessen und war damit gemäß Â§ 315 III 1 BGB verbindlich.

AG Bühl 3 C 61/07 vom 10.12.2008
Fundstellen: NZV 2009, 401; ADAJUR # 8465

Sture Scheck“zahler“

Mittwoch, Oktober 7th, 2009

Im Unfall-Blog hatte ich bereits einen offenen Brief an die Scheck“zahler“ publiziert. Dieser gilt natürlich nicht nur für gegnerische Versicherungen, sondern ebenso auch für die Rechtsschutzversicherer der Mandanten.

Besonders hartnäckig zeigt sich hier der LVM, der trotz diverser Bitten in den letzten Jahren, doch von Scheck“zahlungen“ abzusehen, mit sturer Ignoranz immer wieder Verrechnungsschecks verschickt – so auch jetzt gerade wieder in einem aktuellen Fall.

Irgendwann reicht diese permanente Ignoranz einfach. Daher werde ich auch die Scheck“zahler“ unter den Rechtsschutzversicherungen künftig nur noch mit einem Link auf diesen Beitrag beglücken.

Anwalt prügelt sich für den Roland

Mittwoch, Oktober 7th, 2009

Nachdem hier im Blog mehrfach bereits über die sogenannten „Partner-Anwälte“ der Versicherer und deren Interessen-Konflikte geschrieben wurde, fiel mir gestern in der Mittagspause eine ganzseitige Anzeige des Roland in der Illustrierten Stern in die Hände.

Der Roland wirbt mit dem Foto eines Strafverteidigers, der sich mit einem blauen Auge und einem Heftpflaster ablichten ließ.

Daß ich diese Vorlage für einen sehr polemischen Beitrag auch in unserem Kanzlei-Blog verwandeln mußte, wird mir der Kollege – ein Ringkämpfer – sicherlich nachsehen.

Es bleibt im Kern bei der Warnung: Wer sich von einem Anwalt beraten läßt, der – wenn auch nur im geringen Umfang – abhängig ist vom Geld oder den Empfehlungen eines Versicherers, muß einkalkulieren, daß er falsch beraten wird.

Insbesondere ein Strafverteidiger kann nicht Diener zweier Herren sein. Dasselbe gilt auch für alle anderen Rechtsgebiete, in denen Rechtsanwälte als unabhängige Berater dem Mandanten zur Seite stehen sollten.

Der Partner-Anwalt eines Versicherers ist am Ende nicht unabhängig.

Der D.A.S. will sparen – Vorsicht!

Montag, Oktober 5th, 2009

50 000 Menschen im Großraum Fürth – also dort, wo kriselnde Unternehmen wie Quelle und Schaeffler ihren Sitz haben – bekommen in diesen Tagen Post von der D.A.S. Der Rechtsschutzversicherer fordert seine Kunden auf, sich bei Fragen und Problemen am Arbeitsplatz oder Angst vor einer Kündigung zu melden. Die Zahl der Fachanwälte sei erhöht worden. „Wir wissen, dass wir damit Rechtsschutzfälle provozieren“, sagt Rainer Tögel, Vorstandssprecher der D.A.S. Gemeint ist juristischer Streit, bei dem Angestellte etwa gegen eine Kündigung vorgehen, die sie für unrechtmäßig halten, oder für eine angemessene Abfindung kämpfen. „Aber unsere Vertragsanwälte sind signifikant erfolgreicher als Anwälte, die sich der Kunde selbst sucht“, ist Tögel überzeugt. Und gibt damit auch gleich die Erklärung für die nur auf den ersten Blick fürsorgliche Post an die Kunden im Großraum Fürth. Dass auf den größten Rechtsschutzversicherer Europas in den kommenden Monaten viele Leistungsfälle zukommen, ist sicher. Werden diese von Vertragsanwälten des Unternehmens betreut, bleiben die Kosten überschaubar.

Quelle: Welt Online (http://snipurl.com/sby73)

Die Behauptung des Vorstandssprechers Tögel:

„Aber unsere Vertragsanwälte sind signifikant erfolgreicher als Anwälte, die sich der Kunde selbst sucht.“

ist durch nichts belegt. Im Gegenteil: Die Anwälte, die sich bereit erklären, mit einem Rechtsschutzversicherer gemeinsame Sache zu machen, sind in der Regel Diener zweier Herren. Sie vertreten die Interessen ihres Mandanten und dabei gleichzeitig auch die Interessen des Versicherers. Und wenn diese Interessen gegenläufig sind – z.B. der Mandant also den Rechtsstreit möchte und der Versicherer die Kosten dafür nicht übernehmen will – hat der Anwalt ein Problem.

Deswegen gilt hier der Rat, stets einen unabhängigen Anwalt mit der Interessenvertretung beauftragen. Rechtsanwälte, die sich von einem Versicherer bezahlen oder sonstwie unterstützen lassen, sind stets ganz nah dran am Parteiverrat.

übrigens: Der Vorstandssprecher Tögel wird auch vom D.A.S. bezahlt.

Link auf den Artikel der Welt Online gefunden im Blog des Kollegen Felser (auch ein unabhängiger Rechtsanwalt.)