Archive for November, 2011

Seeleneinkäufer bei der HUK

Freitag, November 25th, 2011

Die HUK kauft sich Rechtsanwälte ein: Der Versicherer verspricht, „im konkreten Rechtsschutzfall Empfehlungen“ für Rechtsanwälte auszusprechen, wenn sich die Anwälte verpflichten, auf einen Teil ihrer Vergütung zu verzichten.

In der „Mustergebührenvereinbarung“ zwischen dem Versicherer und dem Anwalt heißt es unter anderem:

Betragsrahmengebühren werden im außergerichtlichen Bereich mit der Mittelgebühr abzüglich eines Nachlasses von 19 % abgerechnet.

Es kursieren Gerüchte, daß die anwaltliche Leistung der „HUK-Anwälte“ auch etwa 19 % unter dem Durchschnitt liegen sollen. Ob diese Gerüchte zutreffen, habe ich nicht geprüft.

Unsere Mandanten jedenfalls bekommen 100 % der Leistung, gern auch mehr, wenn das notwendig ist. Und deswegen brauchen wir auch keine Empfehlung von einem Versicherer, dem wir für jeden vermittelten Mandanten eine Provision zahlen müssen.

LawyersLife? Live and let die!

Donnerstag, November 24th, 2011

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung hat ja mit LawyersLife angeblich eine Qualitätsoffensive gestartet (wieder so ein Fremdwort). 😉

Das Motto könnte wohl auch „Recht und billig“ sein, insbesondere letzteres: Die von der HUK dort angebotene Gebührenreduzierungvereinbarung führt jedenfalls zu merkbaren Gebührenreduzierungen bei (Fach)Anwälten, die das Spielchen mitmachen – und im Gegenzug auf mehr Mandate hoffen (so sie denn „mindestens eine rechtsschutzrelevante Fachanwaltschaft vorhalten, mit dem Versicherer über das GdV-Branchennetz kommunizieren können“ sowie ferner über ein Zertifikat „einer beliebigen, unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 9001“ verfügen.

Ob sich diese Hoffnung wohl erfüllt?

Vielleicht ein Anlass, HUK-Rechtsschutzversicherte daran zu erinnern, dass sie das Recht zur freien Anwaltswahl haben.

Der Roland und die Eckkneipe in Neukölln

Donnerstag, November 24th, 2011

Der Roland überweist:

Dieser gewaltige Betrag ist die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale.

Wenn wir Ermittlungsakten zugesandt bekommen, berechnet uns dafür die Staatsanwaltschaft bzw. die Justizkasse 12 Euro. Das sind Verfahrenskosten, die der Rechtsschutzversicherer zu erstatten hat.

Kein Thema, jedenfalls für die allermeisten Versicherer. Wir bitten regelmäßig darum, diese Pauschale direkt an die Kasse zu zahlen und gut ist’s.

Beim Roland geht das nicht. Dieser Versicherer macht seit Jahren ein Heidentheater um diese Pauschale. Statt den für alle Beteiligten einfachen Weg zu gehen, überweist der Versicherer die 12 Euro an uns. Oder noch „besser“: Er schreibt uns einen langen Brief und teilt mit, daß diese Pauschale in einer vor Monaten bereits geleisteten Zahlung enthalten gewesen sein soll.

Wenn uns diese Zahlung – auf welchem Wege auch immer – zufließt, müssen wir darauf die 19 % Umsatzsteuer erheben, eben jene 2,28 Euro. Also müssen wir dem Roland (als Vertreter unseres Mandanten) eine neue Rechnung mit der Steuer schreiben und der Versicherer überweist dann – der Roland manchmal auch erst nach ein, zwei Mahnungen – den Kleckerbetrag.

Mit der Berechnung, Buchung, Mahnung, Aufschreibung … haben sich dann bis zur Erledigung drei bis vier erwachsene Menschen beschäftigen müssen.

Man könnte fast glauben, beim Roland sitzen Betriebswirte, die sich beim Rechnen in demselben Zustand befinden wie ein Gast morgens früh um fünf in einer Neuköllner Eckkneipe.

Update
(und zur Kenntnisnahme durch unsere Neuköllner Freunde):

BGH, Urteil vom 06.04.2011 “ Az.: IV ZR 232/08:

2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungs-pauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.

3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedin-gungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.

Lob! Blitzschnelle Zusage, schnelle Zahlung

Mittwoch, November 23rd, 2011

Ich muss heute ein großes Lob an die DEURAG aussprechen. In zwei unterschiedlichen Fällen stellte ich über Drebis.de Deckungsanfragen an die DEURAG.

Die erste Zusage war nach unglaublichen 30 Minuten da, die zweite nach einer knappen Stunde.
Beide Vorschusszahlungen waren innerhalb von wenigen Tagen ebenfalls bereits gutgeschrieben.

Daher: Danke DEURAG, weiter so ! Zumindest wenn man über Drebis geht, dann klappt das prima. Auf dem herkömmlichen Weg kanns immer noch etwas dauern.

Neue, bekannte Probleme mit der ARAG

Mittwoch, November 2nd, 2011

Rechtsanwalt Christopher Wenke aus Wolfsburg berichtet in der Hamburger Mailingliste für Rechtsanwälte – mit mehr als 1.000 Teilnehmern – über seine Erfahrungen mit der ARAG. Mit seiner Zustimmung möchten wir diese Erfahrungen auch hier veröffentlichen:

Ich dachte eigentlich dieses Problem gäbe es nicht mehr, aber die ARAG lehrt mich eines Bessern.

Ich mache außergerichtliche Ansprüche meines Mandanten gegen seinen Haftpflichtversicherer geltend. Es geht um Schäden aus einen Einbruchsdiebstahl. Die ARAG, Rechtsschutzversicherung meines Mandanten, teilt mir auf übersendung meiner Kostennote, in der ich eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechne, mit, dass sie diese nicht akzeptiere und kürzt auf 1,0. Mein „anwaltlicher Ermessenspielraum“ sei berücksichtigt worden. Garniert wird dieser „Mist“ mit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2006. Ich glaub ich steh im Wald!

Eins ist sicher, sollte demnächst einmal wieder ein Mandant nach einer Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung nachfragen, werde ich ausdrücklich vor der ARAG warnen!

Dieser Warnung schließen sich die Redaktion des RSV-Blog und viele Rechtsanwälte an, die vergleichbare Erfahrungen mit den teils willkürlichen Kürzungen der Vergütung durch die ARAG gemacht haben.

Andere Anwälte haben bei der ARAG bereits resigniert, nachdem sie wiederholt versucht haben, der Leistungsverweigerung des Versicherers Einhalt zu gebieten. Die Kollegen sind nun nicht mehr bereit, die Korrespondenz mit den Sachbearbeitern der ARAG zu führen.

Das müssen dann die Kunden selbst erledigen, die dann oft sehr schnell feststellen, daß sie sich auf diesen Versicherer nicht verlassen können. Sie haben teure Prämien bezahlt und stehen trotzdem teilweise ohne Versicherungsschutz da.