In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist das Gericht unserer Beweisanregung gefolgt und hat einen Beweisbeschluß erlassen. Es soll ein Sachverständiger beauftragt werden.
Wir wenden uns – am 16 Juni – mit eigentlich klaren Worten an die ARAG und bitten um überweisung des Vorschusses:
Um Nachfragen vorzubeugen, fügen wir unserer Bitte auch den Beschluß des Gerichts bei. Dort ist – jedenfalls für den Kundigen – zu lesen:
Eigentlich nicht möglich, jetzt noch irgendwas falsch zu machen. Eigentlich. Die gut ausgebildeten Sachbearbeiter bei der ARAG schaffen es trotzdem!
Irgendwann gegen Ende Juni trudelte bei uns eine Zahlung der ARAG ein. 1.600,60 Euro. Verwendungszweck:
192000288722
RS-S-31-0012-1549-3619
NACHNAME, VORNAM 10C14072/U0
0469 DEVK ARAG ALLGEMEINE
RECHTSSCHUTZ VERS. AG
Sonst kein Hinweis. Kein Anschreiben. Nichts. Wir haben’s dann doch noch herausgefunden.
Die ARAG hat „gedacht“ (!), wir wollen einen weiteren Vorschuß auf unser Honorar. Weitere 2.500 Euro. Da wir aber schon einmal einen Vorschuß in Höhe von 899,40 Euro erhalten hatten, haben die Rechenkünstler bei der ARAG diesen Betrag abgezogen und dann noch die Differenz überwiesen, eben die 1600,60 Euro.
Zwischenzeitlich war die Frist zur Zahlung der Gerichtskosten an die Justizkasse verstrichen. Und wir konnten uns nun darum kümmern, den Bockmist, den die ARAG da fabriziert hat, wieder zu richten. Zeit und Energien, die wir viel lieber in die Bearbeitung des Mandats investiert hätten.
Es ist immer wieder eine helle Freude, mit den außerordentlich kompetenten Mitarbeitern der ARAG zusammen zu arbeiten!
Wer allerdings an solchen Spielchen nicht interessiert ist, weil er für seine Prämien eine zuverlässige Leistung bekommen möchte, sollte besser einen großen Bogen um diesen Versicherer machen. Sonst kostet es Geld, macht Arbeit und verursacht nur schlechte Laune.