Ein (eigentlich) sehr einfacher Sachverhalt:
Die Mandantin steht im Streit mit ihrer Vermieterin. Die D.A.S. ist entsprechend informiert und hat auch bereits Kostendeckungszusage für eine Klage gegen die Vermieterin erteilt (wenn es auch hier zunächst einige Probleme gab). Nun schickt diese einen Mahnbescheid wegen der geminderten Miete. Ganz einfach: Widerspruch einlegen, entsprechende Information nebst Gebührennote über sagenhafte 32,13 € (!) an D.A.S.
Einfach? Nicht so bei D.A.S.: Zwei Wochen später bittet man per Fax erst einmal um Übersendung des Mahnbescheids. Mein Rückfax mit der Frage „wozu?“ wird neun Tage später dahingehend beantwortet, man benötige diese „zur Prüfung unserer Eintrittsmöglichkeit“ – die nicht wirklich zweifelhaft sein kann.
Ein entsprechendes Schreiben an die Direktion half dieses Mal nicht wirklich: Man fand anscheinend alles in Ordnung und meinte, dass sich „aus dem Mahnbescheid der Streitgegenstand und der Streitwert ergeben“. Ersichtlich Unsinn: Beides hatte ich in meinem Anschreiben zu der entsprechenden Gebührennote mitgeteilt. Geradezu überheblich wirkt dann der Schlusssatz, „doch bitte in Zukunft die wesentlichen Unterlagen“ beizufügen, „damit Rückfragen obsolet werden“.
Es gibt zudem einen wesentlich einfacheren Weg: Bei D.A.S. – Kunden die Rechnung wieder direkt an den Mandanten senden – und diesem ggf. erklären, dass es sich mit anderen Rechtsschutzversicherungen wesentlich einfacher arbeiten lässt. Eben dieses werde ich auch in vorliegendem Fall tun.