Prozentrechnung bei der Auxilia
Herr Kollege Sascha Kremer aus Mönchengladbach berichtet über die Auxilia:
Nach der außergerichtlichen Erledigung einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit reichen wir unsere Kostenberechnung bei der Auxilia in München ein. Ausgehend von einem Gegenstandswert von 21.890,- EUR, einer 1,3fachen Verfahrensgebühr nach Nr. 2400 VV RVG sowie einer 1,5fachen Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG kommen wir auf 2.121,41 EUR brutto.
Auch nach wiederholter Erläuterung hält die Auxilia unseren Gegenstandswert wegen der „mitverglichenen Ansprüche“, für die man nicht einstandspflichtig sei, für überzogen und lediglich einen Gegenstandswert von 12.840,66 EUR für angemessen. Anstatt nun aber die Vergütung aus einem Gegenstandswert von 12.840,66 EUR zu errechnen und zu begleichen – das wären immerhin noch 1.731,65 EUR – kürzt man einfach die von uns errechnete Vergütung auf 1.117,49 EUR.
Warum? 12.840,66 EUR sind 58,7% von 21.890,- EUR. Also ist die RSV auch nur für 58,7% der von uns errechneten Vergütung einstandspflichtig. Mal schauen, wie lange es dauert, bis der Differenzbetrag von 614,16 EUR angewiesen wird. Schade, denn bis dahin war die Vorgehensweise der Auxilia in dieser Angelegenheit nicht zu beanstanden.
Wir hoffen auch, daß das nur ein Ausrutscher eines Sachbearbeiters war, und keine Symptomatik.