Archive for August, 2006

Prozentrechnung bei der Auxilia

Mittwoch, August 30th, 2006

Herr Kollege Sascha Kremer aus Mönchengladbach berichtet über die Auxilia:

Nach der außergerichtlichen Erledigung einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit reichen wir unsere Kostenberechnung bei der Auxilia in München ein. Ausgehend von einem Gegenstandswert von 21.890,- EUR, einer 1,3fachen Verfahrensgebühr nach Nr. 2400 VV RVG sowie einer 1,5fachen Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG kommen wir auf 2.121,41 EUR brutto.

Auch nach wiederholter Erläuterung hält die Auxilia unseren Gegenstandswert wegen der „mitverglichenen Ansprüche“, für die man nicht einstandspflichtig sei, für überzogen und lediglich einen Gegenstandswert von 12.840,66 EUR für angemessen. Anstatt nun aber die Vergütung aus einem Gegenstandswert von 12.840,66 EUR zu errechnen und zu begleichen – das wären immerhin noch 1.731,65 EUR – kürzt man einfach die von uns errechnete Vergütung auf 1.117,49 EUR.

Warum? 12.840,66 EUR sind 58,7% von 21.890,- EUR. Also ist die RSV auch nur für 58,7% der von uns errechneten Vergütung einstandspflichtig. Mal schauen, wie lange es dauert, bis der Differenzbetrag von 614,16 EUR angewiesen wird. Schade, denn bis dahin war die Vorgehensweise der Auxilia in dieser Angelegenheit nicht zu beanstanden.

Wir hoffen auch, daß das nur ein Ausrutscher eines Sachbearbeiters war, und keine Symptomatik.

r+v – und die zweite Ebene

Freitag, August 25th, 2006

In meinem Beitrag vom 03.08.2006 (Ignoranz läßt grüßen) wurde berichtet, dass auf eine Kostenanforderung nach 1 Monat keine Reaktion ersichtlich war.

Diese Anmerkung, dass die r+v nicht reagiert habe,    war : ….  unrichtig.

Allerdings, dass die r+v an meine Kanzlei nicht geantwortet hat,   war : …….  richtig.

Was war los:
(1) in meiner Kostendeckungsanfrage steht, dass sich die RSV wegen weiterer Nachfragen zur Angelegenheit direkt an den VN wenden solle und sich mein Mandat nicht auf die Einholung einer Kostenzusage erstreckt. (N.B.: ….. kümmert eigentlich grundsätzlich niemand, d.h. wird nicht zur Kenntnis genommen).

(2) am 4.8.2006 ca. 2 Std. vor meinem Urlaubsabflug erreicht mich ein Anruf der SB der RSV.
Wir hätten nicht richtig recherchiert (in unserer Akte ??). Selbstredend habe man den bedingungsgemäßen Einstand (ohne Eigenbehalt) bereits am 7.7.06 angewiesen. Auf das Konto des Mandanten !!! ; wir wollten ja keine Korrespondenz mit der RSV (auf unserem oder über unser Konto ???). Man verlange eine Richtigstellung.

******* Das ist hiermit geschehen ! *****************

Aber wie ging das weiter:
(1) nach Urlaubsrückkehr schreibt mir der Mdt, dass ihm jetzt (Mitte August 06, während meines Urlaubs) ein Mahnbescheid ins Haus geflattert sei und er meine Hilfe wünsche.

(2) teile dem Mandant mit, dass ich ohne Sicherstellung meiner Kosten nichts zu unternehmen gedenke, wenn schon die außergerichtichen Kosten nicht rechtzeitig auf meiner Kontoverbindung zu verzeichnen seien.

(3) darauf erhalte ich dann am 25.08.06 folgende Antwort:

„…..Ich habe am 7.7.06 ein Schreiben der R+V erhalten, in dem die
überweisung von € 158,21 („Ausgleich der Kostenvorschussanforderung
Ihres Rechtsanwaltes“) unter Abzug meines Selbstbehaltes von 150,- €
angekündigt wurde. Der Betrag ging etwa zeitgleich auf m e i n e m Konto
ein. Ich ging davon aus, dass diese Vorgehensweise der Regel entspricht
bzw. Sie durch eine Kopie in Kenntnis gesetzt worden sind, und zu
gegebener Zeit eine Nachricht/Rechnung durch Ihr Büro an mich erfolgen
würde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, ich habe deshalb heute
den Betrag von € 308,21 auf Ihr Konto bei der (Bank) angewiesen.“

Na da brate mir doch einer einen Hund:

(1) wir erhalten keine Copie der Nachricht an den VN

(2) der VN erhält keine Copie (oder das Original) unserer Rechnung von der RSV

(3) der VN wartet auf eine Rechnung von u n s (die der RSV bereits – an den Mandanten adressiert – vorliegt).

Fazit:

Nee, so kommen wir beileibe nicht mehr zusammen. Mit der Taktik der RSV ist jetzt schon bald der 2. Monat vergangen — und wir haben uns alle die Arbeit sooo erleichtert.

Stellungnahme des ADAC zum Blogbeitrag

Freitag, August 25th, 2006

Ich hatte hier die Würfelspiele des ADAC bei der Vorschußberechnung reklamiert. Die Leiterin Schadenregulierung Rechtschutz beim ADAC nimmt nun dazu Stellung:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

Zu Ihrem Blog-Beitrag vom 21.08.06 nehmen wir wunschgemäß Stellung. Seien Sie versichert, dass wir mit den Geldern unserer versicherten ADAC-Mitglieder verantwortungsvoll umgehen und auch den beauftragten Rechtsanwälten die angemessenen Vergütungen zukommen lassen.

Die von lhnen genannten Fälle sind überprüft worden. Durch die Sachbearbeitung wurden die jeweils angemessen erscheinenden Vorschusszahlungen angewiesen.

Gestatten Sie bitte einen Hinweis: In allen drei von lhnen genannten Fällen ist das an uns gerichtete Anschreiben ein Formularschreiben, dass sich hin bis zu der Vorschussanforderung beliebig austauschen lässt. Lediglich der Name des Mitglieds, das Aktenzeichen und der Vorwurf wurden individuell eingefügt bzw. mit gesandt.

Die nach dem RVG notwendige Beurteilung des Einzelfalls durch den Rechtsanwalt ist stereotyp beschrieben und wird durch die Verwendung als Baustein dem Einzelfall Ihres Mandanten sicher nicht gerecht.

Unsere Sachbearbeiter versuchen aus den hier vorhandenen und gelieferten Informationen die Berechtigung lhrer jeweiligen Vorschussforderung nachzuvollziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung haben Sie auf Ihr Konto angewiesen bekommen.

Als erfahrener Rechtsanwalt wissen Sie, dass die Bedeutung für den Mandanten und selbstverständlich auch der Umfang und die Schwierigkeit des Mandats die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Gebühren nach dem RVG sind. Die von lhrer Kanzlei dazu weitergegebene Information beschränkt sich auf einen in jedem der drei Fälle gleichlautenden Bausteinsatz. Darüber hinaus erscheint auch die von lhnen abgegebene Prognose auf durchwegs überdurchschnittliche Fälle bei allerdings objektiv völlig unterdurchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten problematisch und nicht nachvollziehbar.

Es wäre in Zukunft für beide Seiten sicher hilfreich und von unserer Seite wünschenswert, wenn wir mit konkreten Hinweisen von lhrer Seite aus bedient würden. Da dies zu Beginn eines Mandats erfahrungsgemäß schwierig ist zu beurteilen, wäre die Bitte, wie bereits mehrfach in Schadenfällen geäußert, den Fall nach Beendigung des Mandats mit den konkreten Argumenten versehen individuell abzurechnen. So ersparen sich beide Seiten den Arbeitsaufwand während der Laufzeit des Mandats.

Der ADAC hat Recht: Unsere Textbausteine zur Vorschußanforderung sind in allen Fällen identisch. Aber das stand ja auch schon in dem oben zitierten Beitrag; es war also nicht sonderlich schwer, das herauszufinden.

Der Versicherer hat zu Beginn der Mandatbearbeitung exakt die selben Informationen wie wir. Wir fordern in jedem Fall die selbe Höhe des Vorschusses und bieten die konkrete Abrechnung nach Abschluß des Mandats an.

Der Club hingegen hält nach einer Prüfung einer Bußgeldsache „im Wert“ von 40 Euro und 1 Punkt einmal 435,00 Euro für angemessen, in einer weiteren Sache, in der es um 60,00 Euro und 3 Punkte geht, sind dem Angemessenheitsprüfer dann 220,40 Euro ausreichend.

Ich frage mich, was da geprüft wird.

Und wieso glaubt der Versicherer eigentlich, daß seine Vorschläge, wie ein Mandat abzurechnen ist, zu akzeptieren sind und – basta! – die Vorschläge, die der Interessen-Vertreter des Kunden des Versicherers unterbreitet, stumpf ignoriert.

Ich habe mich schon mehrfach über die sture Arroganz des ADAC beschwert. Warum reagiert der Laden darauf nicht? Zum Beispiel ganz einfach damit, in jedem Fall erst einmal die Mittelgebühr zu zahlen und dann am Ende entsprechend der Kriterien des Gesetzes abzurechnen. So ersparen sich beide Seiten den Arbeitsaufwand während der Laufzeit des Mandats.

Allianz – Rechtsschutz ein Glücksspiel?

Donnerstag, August 24th, 2006

Der Mandant hat über eine Fa. C. in D. für 10.600 EUR amerikanische Aktien geordert. Der Betrag ist längst überwiesen, die Aktien sind ebenso lange überfällig. Ich soll dem Mandanten zu Aktien oder seinem Geld verhelfen, meine Vergütung wird die Allianz ja übernehmen.

Tut sie aber nicht: der Kauf von Aktien hat für sie „Glücksspielcharakter“ und deshalb ist Rechtsschutz hier nach § 4 Abs. 1 c ARB 75 ausgeschlossen. Sagt die Allianz.

Getreu der neuen Strategie erhält der Mandant Kopie der Deckungsverweigerung und eine Auflistung einschlägiger Urteile mit der Bitte, seinem Rechtschutzversicherer klar zu machen, was er als pünktlicher Prämienzahler von einem Vertragspartner hält, der ihm mit windigen Argumenten seine Gegenleistung verweigert. Er wird bei seinem Telefonat gebeten, ich solle mich zur Rechtslage kurz äußern. Nach Abschluss der Angelegenheit sei eine Kulanzregelung denkbar.
Ich habe Kopie meines an den Mandanten gerichteten Schreibens der Allianz zukommen lassen mit der Aufforderung, jetzt sofort die geschuldete Deckungszusage zu erteilen, mit vagen Zusagen werde der Mandant sich nicht zufrieden geben. Heute abend ging diese uneingeschränkte Deckungszusage ein.

Wen es interessiert: z.B. das LG München (wo ist nochmal der Firmensitz der Allianz?) hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass „die Kursentwicklung einer Aktie in turbulenten Börsenzeiten teilweise mehr oder minder zufällig erscheinen“ möge, dass deswegen aber „der Kauf von Wertpapieren“ noch lange nicht ein Spekulationsgeschäft darstelle, bei welchem der „Erfolg für die eine oder andere Seite oder überwiegend vom Zufall abhängt.“

Der Abschluss eines Rechtschutzversicherungvertrags und die Erteilung der Deckungszusage eines Rechtschutzversicherers scheinen dagegen nicht selten Glücksspielcharakter zu haben.

Rechtsschutzversicherer kämpfen um Kunden

Dienstag, August 22nd, 2006

schreibt Alexander Tanner auf LexisNexis

Das Neugeschäft ist schwach, die Gebühren für Gerichts- und Anwaltskosten sind gestiegen. Die Rechtsschutzversicherer stehen vor einem grundlegenden Strategiewechsel.

In Zukunft werden die Assekuranzen mehr als nur ein Kostenerstatter sein – heißt es zumindest aus den Kreisen einiger Rechtsschutzanbieter. Der Trend geht zur Rechtsdienstleistung. Die telefonische Rechtsberatung durch Anwaltsnetze, die Empfehlung von versierten Anwälten im Falle eines Rechtsstreits und die Mediation sollen stärker in die Angebote integriert werden. Der Grund für diese Neuorientierung liegt auf der Hand. 2005 verzeichnete nur eine Versicherungsbranche ein Minus – die Rechtsschutzversicherung. Hintergrund ist nach Meinung vieler Experten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 1. Juli 2004 erlassen wurde. Der technische Verlust lag 2005 bei 150 Millionen EUR. Das größte Problem der Branche ist aber die Kundendichte. Gerade einmal 43 % der deutschen Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung, viele schließen nur noch sehr beschränkte Schutzpakete ab.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geht für das Jahr 2006 von einer Stagnation der Geschäftsergebnisse aus. 19,4 Millionen Verträge haben derzeit Bestand, die gebuchte Prämie wird aller Voraussicht nach wie der Schadenaufwand nur um 2 % steigen. Die Versicherungsunternehmen versuchen auf diese Entwicklung zu reagieren. Neben dem telefonischen Kontakt steht vor allem das Angebot von Versicherungspaketen im Fokus der Branche. So gewähren einige Versicherer ihren Kunden zusätzliche Leistungen wie einen Online-Rechtsservice, der die problemlose Klärung von Rechtsfragen möglich machen soll. Aktuell im Vordergrund steht aber auch die telefonische, juristische Beratung, die bei vielen Anbietern kostenlos und auch für Nicht-Kunden bereitgestellt wird. Das Streben nach einer Neupositionierung der verschiedenen Anbieter ist auf dem Markt deutlich zu spüren.

Es wird auch in diesem Beitrag ganz deutlich, worum es den Versicherern geht. Mit Sicherheit nicht um eine unabhängige Rechtsberatung. Vorsicht ist da angesagt.

Einsicht bei der Concordia

Dienstag, August 22nd, 2006

Rechtsanwalt Matthias Osterburg aus Brandenburg a.d.H. berichtet über eine positive Erfahrung, die er mit der Concordia gemacht hat:

Bislang hatte ich die Scheckzahlung von Rechtsschutzversicherern klaglos hingenommen. Seit einem Kontowechsel ist die Scheckeinreichung für mich schwieriger. So sandte ich den ersten danach erhaltenen Schecke (prompt von der Concordia) zurück und verwies ohne großes Federlesen auf das vom Kollegen Stefan Richter aus Berlin in Hannover erstrittene Urteil und auf die mir berichteten Erfahrungen der Kollegen Richter und Hoenig, daß die Concordia auch überweisungen tätigen könne. Kommentarlos hatte ich wenige Tage später die überweisung auf dem Konto. Danke Concordia und Danke an die Kollegen, die die Vorarbeit geleistet haben.

Der stete Tropfen hat den Stein gehöhlt. 😉

Würfelspiele beim ADAC

Montag, August 21st, 2006

Offenbar veranstalten die Sachbearbeiter des ADAC Würfelspiele, wenn es um die Bezahlung des Vorschusses geht.

In einem Mandat (SCHADEN-NR.021254967/001) verteidigen wir gegen den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung. Zur Rede steht eine Geldbuße von 40 Euro und 1 Punkt wegen eines Abstands von weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei mehr als 130 km/h. Wir haben dem Versicherer den Anhörungsbogen übermittelt und um einen Vorschuß in Höhe von 481,40 Euro gebeten. Das sind die Grund-, die Verfahrens- und die Erledigungsgebühr, knapp oberhalb der Mitte. Der ADAC kürzt jeweils auf die Mittelgebühr und überweist 435,00 Euro.

In einem weiteren Mandat (SCHADEN-NR.225423571/010) geht es um Telefonieren beim Fahren und tatmehrheitlich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 17 km/h. Die Geldbuße insgesamt dürfte bei 35 Euro für das Rasen und 40 Euro / 1 Punkt fürs Telefonieren. Wir haben wie im ersten Mandat vorschußweise abgerechnet. Der ADAC überweist 370,00 Euro.

Ein dritte Mandat (SCHADEN-NR.118263286/007) betrifft die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts. Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 60 Euro und 3 Punkte vor. Der ADAC überweist auf unsere selbe Vorschußbitte wie zuvor den Betrag von 220,00 Euro (später noch zusätzliche 0,40 Euro).

In allen drei Fällen hat der Versicherer von uns mit gleich lautenden Textbausteinen lediglich den Anhörungsbogen der Polizei und die Abschrift unserer Verteidigungsanzeige erhalten. Weitere Informationen zur Beurteilung der Frage, was der Club „für angemessen hält“, hatten die Sachbearbeiter nicht.

Ich werde die Leitung der Schadenabteilung danach fragen, wie diese unterschiedlichen Ergebnisse zustande gekommen sind, vermute aber, daß es schlichte Konzeptionslosigkeit der Leitung ist. über die Reaktion werde ich berichten.

Update am 24.8.06:
Ein weiteres Mandat: 25 km/h außernorts, es drohen 40 EUro und 1 Punkt. Der ADAC überweist einen „angemessenen“ Vorschuß von 380,00 Euro. Der Würfel ist erneut gefallen.

ARAG: Stellanabbau und Kostenreduzierung

Samstag, August 19th, 2006

Mit großem Interesse habe ich heute einen Artikel in der Financial Times gelesen. „Rechtsschutzspezialist baut 300 Arbeitsplätze ab. (…) Die Arag habe in den letzten Jahren im Inland kontinuierlich Geschäft verloren und in der Rechtsschutzversicherung nur noch einen Marktanteil von 11% (…). Auch die höheren Rechtsanwaltsgebühren durch das neue Vergütungsgesetz (…) wirkten sich negativ aus.“ Entnehme ich nicht fast allen Artikeln hier, dass die ARAG bei den RA-Kosten kürzt, kürzt und kürzt?

Aber der Artikel geht weiter:

Man will Kundenservice und -bindung deutlich stärken. Dazu werden die Kosten für eine juristische Ersteberatung durch einen von ihr benannten Anwalt übernommen. Um diese Dienstleistung anzubieten, hat man 25,01 Prozent von Janolaw (an Janolaw hängt eine Kanzlei mit 25 Anwälten, die jetzt wohl deutlich ausgebaut werden soll) gekauft.

Fazit: Der Rechtsanwalt erklärt dem Geschädigten die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens, für das der Rechtsschutzversicherer die Kosten übernehmen soll. Ich lasse mir doch bei einem Verkehrsunfall auch nicht die Schadensregulierung vom gegnerischen Haftpflichtversicherer aus der Hand nehmen.

ARAG – langsam, unnötig, unsinnig

Freitag, August 18th, 2006

Am 07.08.06 bückt sich eine Mandantin während der Autofahrt nach ihrem Handy, kommt in’s Schleudern und setzt ihren PKW in den Graben; die hinzugerufene Polizei nimmt aus dem Munde der Mandantin leichten Alkoholgeruch wahr; die Atemalkoholuntersuchung ist positiv, der Führerschein wird beschlagnahmt.
Am 08.08.06 – die Mandantin hat zuvor *mündlich* eine Deckungszusage erhalten – sucht sie mich auf. Ich bitte die ARAG mit Fax vom gleichen Tag unter Darstellung des o.g. Sachverhalts um schriftliche Deckungszusage und Vorschusszahlung (Faxzeit: 11:48 Uhr).

Am 18.08.06, nach 10 Tagen also, erhalte ich keine Deckungszusage (geschweige denn einen Vorschuss), sondern die Aufforderung zur „Zusendung folgender Unterlagen: – Konkreten amtlichen Schuldvorwurf“.

Fragen:

– weshalb braucht man 10 Tage, um so ein simples Standardschreiben (mit der Post!) zu versenden?

– wie sollte ich am 08.08.06, einen Tag nach dem Unfall, schon ein Schriftstück mit dem amtlichen Schuldvorwurf haben?

– woher soll ich diese Information erhalten, wenn nicht durch Kontaktaufnahme zur Polizei oder Staatsanwaltschaft? Gerade *dafür* aber will ich ja die Deckungszusage!

– u.a. nach den ARAG-ARB (§ 2 i) umfasst der Versicherungsschutz i) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens, solange nicht rechtskräftig festgestellt ist, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich
begangen hat, was zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht der Fall sein kann, Rechtschutz also auf jeden Fall gewährt werden muss!

Fazit: mit viel zu großer Verzögerung wird ein zu diesem Zeitpunkt völlig überflüssiges Verlangen an den Rechtsanwalt gerichtet, welches dieser ohne Deckungszusage nur erfüllen kann, wenn, der Auftraggeber (wie hier nicht) bereit wäre, Vorkasse zu leisten. Aber welcher Versicherungnehmer will das schon, nachdem er jahrelang treu und brav seine Prämien bezahlt hat, um in so einem Fall abgesichert zu sein?

Vor dem Hintergrund, dass die Mandantin *nicht* den ihr von der ARAG wärmstens empfohlenen Kollegen mandatiert hat, frage ich mich, ob darin der Grund für die Verzögerungstaktik liegen könnte!

R+V – rasend schnell

Freitag, August 18th, 2006

Es soll hier ja auch Positives berichtet werden, also:

Rechnung in einer Owi-Sache heute morgen per Fax an R+V-Rechtsschutz geschickt. Rückantwort heute Mittag per Fax um 13.43 Uhr: „… haben wir … überwiesen“. Alle Achtung!