Archive for August, 2009

AdvoCard – April, April!

Mittwoch, August 26th, 2009

In einer „Atlanticlux-Sache“ vertrete ich Eheleute, die beide Opfer von Vermittlern dieser tollen Versicherungen geworden sind. Also entsprechende Kostendeckungsanfrage wegen der Forderungsabwehr an AdvoCard. die Kostendeckungszusage kommt dann auch – wenn auch erst nach nochmaliger Erinnerung.

Dann Rechnung an AdvoCard – und schon geht die Fragerei los. Wieso zwei Rechnungen? O.K., es mag im ersten Schreiben nicht hinreichend deutlich geworden sein. Also, es geht um beide Eheleute, jeder hat eine Versicherung abgeschlossen, für welche die Gegenseite Zahlung fordert, also zwei Fälle.

Die nächste Frage von AdvoCard: „Vorliegend werden Beträge durch Sie zurückgefordert. Wir sehen nicht, dass eine einheitliche Rückforderung ausgeschlossen ist. Die Ansprüche können doch auch in einer Klage geltend gemacht werden. …“

Hä? Wer lesen kann … Also nochmals die gesamte Sachlage Stück für Stück dargestellt. Es geht nicht um aktive Forderungen, sondern um Forderungsabwehr!

Jetzt zieht AdvoCard die Trumpfkarte:

Wir weisen darauf hin, dass eine Zahlungsaufforderung für Frau xyz bislang nicht vorgelegt wurde. Unabhängig davon, können wir Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Frau xyzs nicht zusagen, da sie über den vorliegenden Vertrag nicht versichert ist. Herr xyz hat den Single-Tarif versichert.

Herzlichen Glückwunsch! Und was soll dann diese ganze sinnlose Korrespondenz? Hätte man das nicht gleich mitteilen und nur die eine Gebührennote ausgleichen können?

ARAG – die Beste lt. TüV

Samstag, August 15th, 2009

….. na, wo die wohl vom TüV hingeguckt haben ?

Allianz – der reinste Horror!

Dienstag, August 11th, 2009

Die Allianz hat Deckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt. Am 28.07.09 habe ich ihr per Mail (Faxe bleiben ja eh unbeachtet) den Beweisbeschluss geschickt, mit dem das Gericht unter Fristsetzung zum 10.08.09 einen Kostenvorschuss von 1.000 EUR anfordert, und gebeten, mir zwecks Weiterleitung entweder einen Eigenscheck zu schicken oder den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Die Lesebestätigung erging am 29.07.09.

Bis gestern war weder das eine noch das andere geschehen, weshalb zunächst eine Erinnerungsmail abging.

Heute habe ich dann mit der Sachbearbeiterin telefoniert und erfuhr, dass noch nichts geschehen war, weil

    – „wir noch nicht am Bearbeiten der Post vom 29.07.09 sind“
    – Eil- bzw. Fristhinweise nicht zu einer schnelleren Bearbeitung beim Scannen und Versenden in Berlin führen
    – das Wahren von Fristen ohnehin Sache des Rechtsanwalts ist (grundsätzlich richtig, aber …)
    – das Gericht keine Bankverbindung angegeben hat (!)
    – ich doch sicherlich den Betrag bereits eingezahlt hätte (ich bin RA, kein Kreditinstitut!)
    – … u.v.a.m.

Ich bin fassungslos!

P.S.
Ich bin nach wie vor Allianz-versichert, aber nur noch, weil meine betreuende Agentur hervorragende Arbeit leistet und auch in solchen Fällen ein zuverlässiger – weil einsatzbereiter – Ansprechpartner ist!

Die DAS kann’s nicht lassen….

Mittwoch, August 5th, 2009

In einer Bußgeldsache haben wir Kostenvorschuß in Höhe der Mittelgebühr beantragt.
Natürlich wurden die einzelnen Gebühren jeweils unter die Mittelgebühr gekürzt. Dies ist umso bemerkenswerter, weil wir der Sachbearbeiterin vorsorglich mitgeteilt haben:

Der Rechtsanwalt kann grundsätzlich einen Vorschuß gemäß Â§ 9 RVG in Höhe der Mittelgebühr und für alle voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. Der Rechtsschutzversicherer hat dann den VN in Höhe des vom Rechtsanwalt angeforderten Vorschusses freizustellen. Der Rechtsanwalt kann in einem Vorschuß auch solche Gebühren in Ansatz bringen, deren Berechnungsvoraussetzungen erst im weiteren Verlauf der zu  erwartenden anwaltlichen Tätigkeit vorliegen, wie z.B. die zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV.
AG Darmstadt, Urt. v. 27.6.2005 – 305 C 421/04, in: AGS 5/2006; AG München, Urt. v. 5.8.2005 “ 122 C 10289/05, AGS 2005, 430; ähnlich auch AG Chemnitz, Beschl. v. 1.4.2005 “ 21 C 750/2005, AGS 2005, 431

und einige der dort zitierten Urteile gegen die DAS ergangen sind.

Wir haben der DAS nunmehr ultimativ ins virtuelle Gesangsbuch geschrieben:

Bemerkenswert ist, daß Sie den in Höhe der Mittelgebühr berechneten Vorschuß kürzen wollen, obwohl die in unserem letzten Schreiben zitierten Urteile gegen Ihr Unternehmen ergangen sind.

Wir sehen dem von uns berechneten Vorschuß vollständig und ungekürzt bis zum 12.8.09 entgegen.
Sollte ein fristgerechter Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, werden wir die Vertretung Ihres VN im Termin bis zum vollständigen Ausgleich ablehnen. Sie werden Ihrem VN erklären können, warum der Anwalt seines Vertrauens von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wird.
Zudem werden wir mit einer Deckungsklage gegen Ihr Unternehmen beauftragt werden.

Mit (noch) freundlichen Grüßen

Mal sehen, ob die DAS weiter stur bleibt und es tatsächlich auf den Deckungsprozeß ankommen lassen wird……

ARAG: Bei den Beschwerden ganz vorn

Montag, August 3rd, 2009

Neben der Finanztest und dem RSV-Blog ist die Beschwerde-Statistik, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) geführt wird, eine aufschlußreiche Informationsquelle.

Seit Jahren veröffentlicht die Versicherungsaufsicht eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik.

heißt es auf der Website des BAFin. Hier gibt es eine Excel-Tabelle über die Beschwerden der Verbraucher über Versicherungsunternehmen im Jahre 2008.

Ich habe die nach Versicherungsnamen geordnete Original Tabelle umsortiert und nach Beschwerde-Quoten sortiert.

Die ARAG schneidet wie erwartet schlecht ab.

Dabei sind natürlich die Unternehmen herausgefallen, die keine Angaben über die Anzahl der Versicherten gemacht haben (Hier gibt es „meine“ Excel-Tabelle.)

Bemerkenswert ist hier, daß die Statistik der BAFin mit der Finanztest und den Rechtsanwälten, die hier im RSV-Blog über ihre Erfahrungen berichten, übereinstimmt: Die ARAG ist ein Versicherer, den man nicht empfehlen kann, sondern über den sich Mandanten wie Rechtsanwälte wohl mit Recht beschweren. (ARAG und Allrecht sind über die selbe Telefonnummer und Adresse zu erreichen; deswegen habe ich sie zusammengefaßt.)