In einer „Atlanticlux-Sache“ vertrete ich Eheleute, die beide Opfer von Vermittlern dieser tollen Versicherungen geworden sind. Also entsprechende Kostendeckungsanfrage wegen der Forderungsabwehr an AdvoCard. die Kostendeckungszusage kommt dann auch – wenn auch erst nach nochmaliger Erinnerung.
Dann Rechnung an AdvoCard – und schon geht die Fragerei los. Wieso zwei Rechnungen? O.K., es mag im ersten Schreiben nicht hinreichend deutlich geworden sein. Also, es geht um beide Eheleute, jeder hat eine Versicherung abgeschlossen, für welche die Gegenseite Zahlung fordert, also zwei Fälle.
Die nächste Frage von AdvoCard: „Vorliegend werden Beträge durch Sie zurückgefordert. Wir sehen nicht, dass eine einheitliche Rückforderung ausgeschlossen ist. Die Ansprüche können doch auch in einer Klage geltend gemacht werden. …“
Hä? Wer lesen kann … Also nochmals die gesamte Sachlage Stück für Stück dargestellt. Es geht nicht um aktive Forderungen, sondern um Forderungsabwehr!
Jetzt zieht AdvoCard die Trumpfkarte:
Wir weisen darauf hin, dass eine Zahlungsaufforderung für Frau xyz bislang nicht vorgelegt wurde. Unabhängig davon, können wir Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Frau xyzs nicht zusagen, da sie über den vorliegenden Vertrag nicht versichert ist. Herr xyz hat den Single-Tarif versichert.
Herzlichen Glückwunsch! Und was soll dann diese ganze sinnlose Korrespondenz? Hätte man das nicht gleich mitteilen und nur die eine Gebührennote ausgleichen können?