Rechtsanwalt Meyer kommentierte den etwas älteren Beitrag „Roland – am besten sofort kündigen“ wie folgt:
Man kann’s (leider) nur bestätigen: Die Roland RSV zu kündigen, ist im Zweifel kein Fehler.
Konkret ist es mir gelungen, in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsrichter den Bußgeldbescheid von 4 (in Worten: vier) Zentralregisterpunkten auf einen zu reduzieren. In meinem Abschlußschreiben wies ich auf eine bereits bestehende Punktebelastung des Mandanten hin; nach Abrechnung verweigerte mir der Sachbearbeiter fernmündlich ohne nachvollziehbare Begründung dennoch die Mittelgebühr.
Als ich ankündigte, die Honorardifferenz unmittelbar beim Mandanten – also beim VN – zu liquidieren zu wollen, gab man mir zu verstehen, das „sei dem Roland egalâ€.
Das – m. E. rechtwidrige – systematische Unterschreiten der Mittelgebühr scheint beim Roland eine gerne gewählte Kostendämpfungsmaßnahme zu sein.
Dieses arrogante Verhalten gegenüber dem Kollegen sollte Berücksichtigung finden bei denen, die einen seriösen Rechtsschutzversicherer für sich suchen. Der Roland ist ein solcher gewiß nicht.