Archive for März, 2015

ARAG: Neue Assessorin – Alte Rechtsprechung

Montag, März 16th, 2015

Es geht um einen Unfall mit höchst streitiger Haftung, die Regulierung eines Sach- und Personenschadens steht an. Die ARAG, vertreten durch Frau Assessorin Pü., meint, für das Gesamtpaket sei eine 1,1-Geschäftsgebühr angemessen und bezieht sich auf eine 10 Jahre alte Rechtsprechung.

ARAG und die RSpr

Nahezu alle (!) anderen (!) Versicherer erstatten für eine durchschnittliche Unfallregulierung eine Gebühr in Höhe 1,3. Sobald neben dem Sachschaden auch ein Personenschaden zur regulieren ist, erstatten die überwiegende Zahl der Mitbewerber der ARAG eine 1,5 Geschäftsgebühr. Nur die ARAG kürzt, weil Frau Assessorin Pü. die Ansicht vertritt, die Entscheidungen aus den Jahren 2005 und 2006 sind auch nach 9 bzw. 10 Jahren noch aktuell. Ob sie überhaupt auf den vorliegenden Fall passen, ist fraglich.

Der Versicherungsnehmer reagiert aber schonmal vernünftig:

ARAG und die RSpr-2

Nicht nur nebenbei sei angemerkt:
Bei dieser Abrechnung geht es um die außergerichtlichen Bemühungen, unserem Mandanten zum Schadensersatz zu verhelfen. Die Gegenseite sperrt sich.

Deswegen haben wir die ARAG um die Erteilung der Deckungszusage für die Klage gebeten. Das war am – Achtung – 28. Januar 2015. Bis heute, also runde sieben Wochen, warten wir – das heißt: der Versicherungsnehmer der ARAG – darauf, daß der Versicherer das tut, wofür der Mandant bezahlt hat.

Aber auch schon den Ausgleich der (gekürzten) Rechnung haben wir erst anmahnen müssen, bevor Frau Assessorin Pü. begonnen hat, ihre Rechtsprechungsübersichten zu entstauben.

Wie sich die ARAG sonst noch so aus ihrer Pflicht mogeln will, darüber berichtet die Zeitschrift Finanztest und unser Blogbeitrag über den Artikel der Tester mit dem schönen Titel: „So wehren Sie sich gegen die Ausreden der Versicherer“.

Zum aktuellen Regulierungsverhalten der ARAG und ihren Ausreden werden wir in den nächsten Tagen hier weiter informieren.

ARB-Update

Freitag, März 6th, 2015

Heute kam eine Mail von ERGO direkt mit dem Hinweis, dass unsere Links auf die ARB der D.A.S. veraltet sind. Die neuen waren gleich beigefügt.

Die Links sind korrigiert, vielen Dank. Auch andere Rechtsschutzversicherungen dürfen sich gern melden, wenn es Neuigkeiten bei ihren ARB gibt.