Archive for Januar, 2007

Dem BGV ein Lob

Montag, Januar 29th, 2007

Der BGV kann auch anders:

19.01.07  Fax-Deckungsanfrage und -Vorschussanforderung gehen um 19:33 h an den BGV

23.01.07  Die Deckungszusage geht per Post ein

25.01.07  Die Vorschusszahlung geht *per überweisung* ein

Der Sachbearbeiterin auch auf diesem Wege mein Dank für eine so zügige Abwicklung!

D.A.S. wirbt

Donnerstag, Januar 25th, 2007

… „Die D.A.S. Rechtsauskunft verkörpert die neue Produktphilosophie der D.A.S., den Kunden neben dem bewährten Rechtsschutz umfassende rechtliche Dienstleistungen anzubieten. Sie steht für die innovativen Produkte des europäischen Rechtsschutz-Marktführers und spiegelt die Entwicklung zum Rechtsdienstleister *) wider.

… Garanten dafür sind die Leistungs-Aussage „Jetzt Antworten auf alle Rechtsfragen“ und die Person von Boris Becker als gewinnendes Testimonial.

… sollen die Alleinstellungsmerkmale der D.A.S. klar definiert und herausgearbeitet werden. Die traditionell hohe Bekanntheit und die bisher mit der D.A.S. in Verbindung gebrachten positiven Imagefaktoren sollen im Bewusstsein gestärkt werden. Darüber hinaus soll die Marke zum bestehenden Leistungsspektrum Rechtsschutz um Rechtsdienstleistungen erweitert werden. …“

Volltext s. hier
und hier

No comment, einfach nur so zur Information

*) Rechtsdienstleister kannte meine Rechtschreibkontrolle nicht, Vorschlag u.a.: Rechtsdienstkleister 😉

D.A.S. postet

Donnerstag, Januar 25th, 2007

Die D.A.S. hat anscheinend einen heldenhaften Sieg vor dem AG Hamburg-St. Georg errungen und das entsprechende Urteil auch gleich bei  Burhoff gepostet. Man wird sich also darauf einstellen dürfen, dieses Urteil in nächster Zeit vorgehalten zu bekommen, wenn es mal wieder um die Frage der Mittelgebühr in Owi-Verfahren geht.

Tatsächlich hat aber offensichtlich ein Kollege ungeschickterweise versucht, die Mittelgebühr in einem wirklich eher unterdurchschnittlichen Fall (einfacher Rotlichtverstoß, Bußgeld 50.- Teuro, 1 Punkt) gerichtlich durchzudrücken. So heldenhaft war der Sieg also wohl doch nicht.

R+V – ARB 99 „verzeifelt“ gesucht

Mittwoch, Januar 24th, 2007

Ein Hilferuf von Herrn Rechtsanwalt Ralf Welzel aus der Berliner Kanzlei Burchert und Partner erreichte heute die Redaktion des RSV-Blogs. Gern helfen wir weiter und zitieren aus der eMail:

Die R+V Versicherung lehnte in einer hier geführten Auseinandersetzung unter Hinweis auf angeblich dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden ARB 99 einen Ausgleich der geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten ab.

Der Bitte, zur übersendung der meiner Mandantin leider nicht mehr vorhandenen ARB 99, kam die R+V nicht nach. Auch Versuche zur anderweitigen Beschaffung schlugen fehl.

Nun der Hilferuf an die RSV-Bloggemeinschaft: Kann mir jemand mit den ARB 99 der R+V behilflich sein? Im Falle der Möglichkeit bitte ich um kurze Kontaktaufnahme.

Vielen Dank im Voraus
RA Welzel

Es ist schon bedauerlich, daß der Kollege sich an dieses Medium wenden muß, damit er an die Unterlagen kommt, die die Grundlage für den Vertrag zwischen seiner Mandantschaft und der R+V bilden.

Die eMail-Adresse von Herrn Rechtsanwalt Welzel teilen wir auf Anfrage gern mit; sie befindet sich aber auch auf der Website seiner Kanzlei.

Kein Auskunftsanspruch des Versicherers

Montag, Januar 22nd, 2007

Ob der Versicherer einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegen den Rechtsanwalt hat oder nicht, wurde hier im Blog bereits schon hier und hier diskutiert.

Aus gegebenen Anlaß möchte ich noch auf ein weiteres Problem hinweisen, das belegt, daß der Versicherer keinen unmittelbaren Anspruch auf Information durch den Anwalt haben kann.

In einigen Fällen ist dem Mandanten es sehr unangenehm, wenn der Verteidiger den Versicherer über das Ergebnis des gerichtlichen (Straf-)Verfahrens informiert. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Rückforderung des vom Versicherer an den Anwalt gezahlten Vorschusses zu erwarten ist, z.B. bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen (Verkehrsstraf-)Tat.

Hier wird die fehlende Auskunftsverweigerung immer dann einen strafbaren Parteiverrat darstellen, wenn der Mandant dem Anwalt ausdrücklich untersagt hat, Informationen an den Versicherer weiter zu geben.

Wenn in diesen Fällen der Versicherer gegen den Anwalt einen originären Auskunftsanspruch hätte, gäbe es also ein Problem – für den Anwalt: Entweder verletzte er dann Versicherungsrecht oder Strafrecht. In beiden Fällen käme es jedenfalls zu Sanktionen auf berufsrechtlicher Grundlage.

Deswegen bekommen die Versicherer von unserer Kanzlei nur dann einen Abschlußbericht, wenn uns der Mandant – nach entsprechender Beratung – dazu ausdrücklich beauftragt und ermächtigt hat.

D.A.S. – Erst rechnen, dann schreiben !

Dienstag, Januar 16th, 2007

Bei der/dem D.A.S. ist man offensichtlich so darauf fixiert, die eigenen Gebührenkürzungen zu verteidigen, dass man einfache Rechenfehler nicht bemerkt. Ein schönes Bespiel findet sich im RA-Blog: http://www.ra-blog.de/2007/01/16/das-erst-unverschamt-dann-kleinlaut/

Die Mecklenburgische – klein aber fein

Donnerstag, Januar 11th, 2007

Gerne berichte ich hier auch einmal über etwas positives: Die Mecklenburgische Rechtsschutzversicherung ist zwar ein „kleiner“ Versicherer, macht in meinem Büro aber den „großen“ vor, wie es auch gehen kann: Schnelle und kompetente Sachbearbeitung des jeweiligen Rechtsschutzfalls sind bei diesem Versicherer die Regel. Egal ob es um Schwierigkeiten beim Autokauf, Verlehrsordnungswidrigkeiten, oder arbeitsrechtliche Probleme geht. In meinem Büro gab es mit diesem Rechtsschutzversicherer bisher noch nie Schwierigkeiten: Keine unnötigen Nachfragen („Treppenkorrepondenz“), kein wochenlanges Schweigen auf Anwaltsschreiben, keine Diskussionen um Honorarfragen. Die Mecklenburgische antwortet, bzw. zahlt, in der Regel binnen einer Woche. Länger als zwei Wochen haben ich bzw. meine Mandanten bei diesem Versicherer noch nie warten müssen.

Das ist Spitze. In Schulnoten: „Eine glatte EINS.“
Für den gesamten Rest der sog. „großen“ Versicherer bleibt da nur noch: „Setzen, Sechs!“

AdvoCard und die Beratungsgebühr

Mittwoch, Januar 10th, 2007

Ein neuer Mandant kommt mit einem Schreiben der AdvoCard zu mir, in dem ihm Kostendeckung für eine Beratung erteilt wird.

In dem Schreiben wird dann ausführlich auf die Problematik der Beratungsgebühren nach der RVG-Änderung eingegangen.

Insbesondere heißt es dort:

„Für Beratungsaufträge, die nach dem 30.06.2006 erteilt werden, sieht das RVG keine der Höhe nach bestimmbare Gebühr mehr vor und damit auch keine gesetzliche Beratungsgebühr im Sinne der ARB.

Die AdvoCard hat deshalb bereits ab den ARB 2005 auf der Grundlage einer Empflehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft Regelungen zum Umfang der versicherten Beratungskosten in die ARB aufgenommen. So tragen wir gemäß Â§ 5 Abs. 1a) S. 3 ARB 2005 in den Fällen, in denen das RVG für die Erteilung eines mündlichen  oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, keine der Höhe nach bestimmte Gebühren festsetzt, folgende Gebühren:

  • in Angelegenehiten, in denen bei einer anwaltlichen Vertretung die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet werden, die angemessene Vergütung bis zur Höhe einer 1,0 Gebühr, höchstens jedoch 250 €,
  • in allen anderen Fällen die angemessene Vergütung, höchstens jedoch 250 €,
  • für ein erstes Beratungsgespräch höchsten 190 €.

Diese Bestimmung ist allerdings nicht Bestandteil der hier maßgeblichen ARB. Da nach unserem Verständnis aber Versicherte mit ARB bis zu den ARB 2004 nur aufgruns einer gebührenrechtlichen Rechtslagenänderung nicht schlechter gestellt sein sollten als Versicherte mit neuen ARB, werden wir ohne Anerkennung einer Rechts- und Zahlungsverpflichtung Beratungskosten in entsprechender Anwendung des § 5 Abs.1a) S. 3 ARB 2005 übernehmen.“

Das ist ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, wollte mir doch vor kurzem noch eine andere RSV erzählen, für Beratungen seien ja keine gesetzlichen Gebühren vorgeschrieben, daher würden sie höchstens 190 € zahlen.

Jetzt liegt es an uns, durchzusetzen das dieser Mindeststandard bei allen RSVen so einfach durchsetzbar ist.

Ob die AdvoCard ihre eigenen Vorgaben beherzigt werde ich leider nicht rausfinden, da meine Angelegenheit, nicht bei einer Beratung bleibt.

Nicht ganz neu – aber immer wieder ein Ärgernis…

Dienstag, Januar 9th, 2007

Geiz ist auch 2007 immer noch geil. Nicht nur bei Saturn.

Mit dem nachstehenden, durch die verantwortlichen Verbandsfunktionäre ohne jegliche Berührungsangst mit dem presserechtlichen Trennungsgebot auf der Startseite des offiziellen Internet-Auftritts des Handballverbandes Schleswig-Holstein veröffentlichten Text gehen die HDI-Versicherungen auf Bauernfang:

„Neu für HDI-Rechtsschutzkunden: Kostenfreie Beratung durch Anwälte.

 

„Fragen statt Klagen!“… so könnte man den neuen Service der HDI-Rechtsschutz-Versicherung interpretieren. Je nach Deckungsumfang besteht für Rechtsschutzkunden häufig ein zusätzlicher Beratungsbedarf bei der Lösung diverser Rechtsprobleme des Alltags, wie z.B.:

 

§          aus dem Scheidungsrecht

§          bei Mietangelegenheiten

§          bei Problemen mit dem Arbeitgeber

 

Die Kosten einer Fachberatung können hoch sein, bis zu EUR 220,–.

 

Ab sofort besteht in solchen Fällen für alle HDI-Rechtsschutz-Kunden (auch für diejenigen, die bislang lediglich eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben) die Möglichkeit, sich in jeder Lebenslage Rechtsberatung per Telefon einzuholen. Diese anwaltliche Fachberatung ist kostenlos und unabhängig vom bestehenden Deckungsschutz. Vom Schadenssachbearbeiter wird man in solchen Fällen an einen unabhängigen Anwalt weitergeleitet und erhält dort professionelle Beratung per Telefon. Der Anrufer zahlt lediglich die Telefongebühren (12 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Die spezielle Servicenummer wird allen HDI-Rechtsschutzkunden schriftlich mitgeteilt.“

Ich überlege inzwischen ernsthaft, ob sich wohl eine anwaltliche, kompetente (Rechtsschutz-)Versicherungsberatungs-Hotline lohnt, mit der man – gegen ein bescheidenes Salär für die anzustellenden Stundenlöhner – die Ratsuchenden erstmal darüber aufklärt, wer ihr eigentlicher Gegner ist…

Was mich daneben noch umtreibt: Ich kenne bislang keine(n) Kollegen/-in, der/die offen zugibt, bei solchen Versicherer-Aktionen als „unabhängiger Anwalt“ (!) mitzuwirken.
Wen beauftragen die dann bloß? Oder stimmt das am Ende alles gar nicht – und es sitzen da in Wirklichkeit lauter Angestellte der HDI am Telefon…?

RSV für Hypochonder

Montag, Januar 8th, 2007

„Hypochonder können das sofort abschließen“, sagt der Hamburger Anwalt Jörn Fuhrken. „Schließlich gibt es Leute, die so etwas wie einen Airbag fürs Leben brauchen.“

Es geht Versicherungsschutz gegen Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz, das für Unruhe bei Arbeitgebern sorgt. Versicherer bieten Policen gegen eventuelle Prozessrisiken an.

Es geht um Fälle wie diesen, mit dem die Versicherer ein neues Risiko abdecken wollen:

Flexibel und zuverlässig sollte die Sachbearbeiterin sein, die ein Unternehmen per Annonce suchte. Es fällt nicht besonders auf, als darauf auch die – letztlich erfolglose – Bewerbung eines BWL-Studenten eingeht. Der angehende Akademiker hat aber nicht wirklich vor, als Bürokraft im Vertrieb auszuhelfen. Er fühlt sich sexuell diskriminiert.

Ob der angebotene Versicherungsschutz den Arbeitgebern wirklich nützt? Darüber berichtete die FTD am 2.1.2007.