Der Krefelder Kollege Andreas Neuber berichtet über das gewohnte Verhalten der ARAG:
Mandantin erhält von der sicherlich allseits bekannten Rechtsanwältin Katja G. aus München mehrere massive Mahnungen, weil sich die Mandantin angeblich online bei einem Quiz angemeldet habe und dadurch ein Jahresabonnement ausgelöst wurde. Die Mandantin hat keinen PC und auch keinen Internetanschluss. Streitwert 100 Euro.
Ich schreibe bösartig an die Kollegin und überlasse der ARAG eine Kopie des Schreibens mit der Bitte um Deckungszusage. Heute kommt die Verweigerung der Deckung: Es handele sich um einen Rechtsschutzfall aus dem Bereich von Glücksspiel und Wette und das sei nicht versichert.
Jetzt hat die ARAG bei einer Gebührenrechnung von etwa 50 Euro wieder einen Kunden weniger.
Ein Glückspiel scheint jedoch zu sein, von der ARAG eine Deckungszusage zu bekommen. Wenn dann auch noch eine Zahlung kommt, haben wir einen der unwahrscheinlichen Volltreffer gelandet. Und wenn die ARAG keine Kürzung an der Höhe des berechneten Honorars vorgenommen hat, sollte man auf den Kalender schauen: Denn dann findet Weihnachten und Ostern am selben Tag statt.