…. soeben schon wieder der neueste Gag dieses Unternehmen: Bußgeldsache
(1) Verwaltungsverfahren 20,- € (abgerechnet)
(2) gerichtliches Verfahren 20,- € (abgerechnet)
Antwort der WGV: „die Gebühr Nr.: 7002 VV /RVG beträgt 20,- €“ (insgesamt).
Nach der Gebührenstruktur der Nr. 4000 ff. u. 5000 ff. ist längst geklärt, dass es sich bei (1) und (2) nicht um „dieselbe Angelegenheit“ i.S.v. § 15 RVG handelt.
Aber, dass man irgendetwas angewiesen habe, so wie das früher allenthalben zu beobachten gewesen war, vermag man der erfrischenden Korrespondenz allerdings auch nicht zu entnehmen (und so warten sie, und warten, u.s.w.,u.s.f – und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute).