Armin Seideneder, Inhaber einer homöopathischen Praxis in Karlsruhe, berichtet über seine Erfahrungen mit der ARAG bzw. mit einem Herrn H., der ihm mehrere lukrative Verträge vermittelt hat:
In einem Telefongespräch aufgrund meiner Nachfrage nach einem Rechtsschutz für Urheber- und Verlagsrecht vereinbarte ich mit Herrn H. von der ARAG ein Treffen in meiner Praxis am 3.2.2006. Bei dieser Beratung sicherte Herr H. mir zu, daß der von ARAG angebotene „Presse-Rechtsschutz“ und „Firmen-Vertrags-Rechtsschutz“ „selbstverständlich“ für mich als Autor und übersetzer ebenso in vollem Umfang gelte. Ich habe Herrn H. ausführlich über meine Tätigkeit als Herausgeber und übersetzer von homöopathischen Arzneimittellehren in Kenntnis gesetzt und mehrmals ganz konkret nachgefragt, ob zum Beispiel die im kommenden Jahr anstehende Abklärung eines übersetzervertrages, sowie notwendige Verhandlungen über Autorenverträge ebenfalls von diesem Rechtsschutz gedeckt wären, weil das der mir am wichtigsten erscheinende Bereich war. Er versicherte mir mehrfach, daß auch in diesen Fällen der Gang zum Rechtsanwalt durch diesen Rechtsschutz (natürlich mit Eigenbeteiligung und entsprechender Wartezeit) abgedeckt sei. Es war mir besonders ausschlaggebend für diese gewünschte Absicherung, daß gerade der Bereich vor einem Gerichtsstreit abgesichert ist, weil es meinem Selbstverständnis nicht entspricht, mich auf den Klageweg einzulassen und für mich das nur als letzte Möglichkeit in Frage kommt.
Eigentlich wollte ich mir das Vertragsangebot genauestens durchsehen, es mit meiner Frau durchsprechen und erstmal darüber schlafen, weil die Gesamtsumme der 3 Verträge („Presse-Rechtsschutz“, „Firmen-Vertrags-Rechtsschutz“ und „Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen“) immerhin 1.036,40 Euro pro Jahr [bei ein- bis fünfjähriger Laufzeit] entsprach, für meine Verhältnisse also außerordentlich kostspielig. Der Umfang der „allgemeinen Bedingungen“ betrug 37 Seiten plus 2 fotokopierten Seiten „Sonderklauseln“. Doch Herr H. beharrte darauf, daß dieses Angebot nur hier und jetzt bei sofortiger Unterschrift gültig sei und nötigte mich dazu, diese Verträge sozusagen blanko zu unterschreiben. Zu diesem Zeitpunkt fühlte ich mich zwar erheblich unter Druck gesetzt und gedrängt, doch schien mir der Begriff „ARAG“ [noch] als Synonym für Reputation und Zuverlässigkeit zu gelten, weshalb ich schweren Herzens alle 3 Verträge unterschrieb.
Nachdem im Oktober 2006 mein Verleger offensichtlich (ohne mich vor- wie nachher davon zu informieren) die Restauflage meines Werkes „Mitteldetails“ verramscht hatte, benötigte ich rechtsanwaltliche Beratung über adäquate Reaktionen meinerseits. Entsprechend der am Telefon eingeholten Anweisung von Herrn H. wandte ich mich an einen für Urheberrecht zuständigen Anwalt und bat ihn, die entstehenden Kosten über meine Rechtsschutzversicherung abzurechnen.
Darauf erhielt ich ein lakonisch ablehnendes Schreiben vom 27.11.06., unterzeichnet von Herrn Ri. und Herrn Ru., das mich sehr entsetzt hat und für das ich keinerlei Verständnis aufbringen kann, weil es sämtlichen Aussagen des Herrn H. eklatant widerspricht.
Nach dem Scheitern mehrerer Versuche, Herrn H. telefonisch auf dem Festnetz oder Handy zu erreichen, gelang es mir endlich am 30.11.06., wo er nach meiner Schilderung der Vorgänge meinte „Das kann gar nicht sein !“ und „Ich werde mich darum kümmern – da können Sie sicher sein !“, mich darum bat, ihm diesen Ablehnungsbescheid zuzufaxen und mir zusagte, mich „Anfang nächster Woche“ zurückzurufen, was nicht geschah. Weitere Versuche, ihn telefonisch zu erreichen, blieben vergeblich, ebenso erfolgte auch keinerlei Reaktion auf meine, auf dem Anrufbeantworter hinterlassene Bitte um Rückruf.
Ich habe Herrn H. nach vielen weiteren fruchtlosen Versuchen endlich [über eine andere Telefonnummer] vor Weihnachten telefonisch erreicht. Auch bei diesem Gespräch zeigte er sich sehr überrascht über die Ablehnung und versicherte mir, mich „ganz sicher“ am folgenden Tag zurückzurufen. Das geschah natürlich nicht und seither konnte ich Herrn H. nicht mehr erreichen. Mir drängt sich der Eindruck auf, er meidet bewußt jeden Kontakt. Von Service kann keine Rede sein.
Aufgrund der bisherigen Aussagen und dem eigenartigen Verhalten von Herrn H., muß ich davon ausgehen, daß die Aussagen des „ARAG-Mitarbeiters“ im „Beratungsgespräch“ am 3.2.06. in meinen Praxisräumen falsch waren und Herr H. wahrheitswidrig etwas anderes behauptet.
Ein Verhalten, wie das von Herrn H., darf einfach nicht toleriert werden.
Vielleicht nimmt der Versicherer (S-NR. 304 06 34442/ 71) ja diese öffentliche Beschwerde zum Anlaß, über die Sache nachzudenken, bevor Herr Seideneder sich an einen Versicherungsrechtler wendet. Wenn das alles so zutrifft, wie Herr Seideneder es beschreibt, könnte man durchaus auch ‚mal das Strafgesetzbuch aus dem Regal holen.