Archive for Juni, 2007

ARAG – lieb (?) und teuer !

Donnerstag, Juni 7th, 2007

Leider habe ich nur eine alte Schadensnummer des Mandanten, nicht aber seine Versicherungsscheinnummer. Also Anruf bei der ARAG, eine „normale“ Telefonnummer, kostet aber dennoch 9 Cent die Minute – zwar nur ein Centbetrag, aber immerhin ein Mehrfaches des Normaltarifs

Und – Oh Wunder, es meldet sich ein Sprachmenü. Zunächst muss die Tonwahlfähigkeit meines Telefons gestestet werden – also eine „1“ drücken. Hurra, das Telefon ist tonwahlfähig – wusste ich aber schon vorher. Wenn ich eine sofortige Rechtsberatung durch einen Anwalt möchte, soll ich wieder die „1“ drücken. Nein, will ich nicht – also weiter lauschen. Bei Schadensmeldungen und Vertragsangelegenheiten ist die „2“ zu drücken. Naja, passt so ungefähr, als die „2“ gedrückt, und … „unsere Mitarbeiter sind alle beschäftigt. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld … Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld … Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld … Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld …

NEIN, habe ich nicht mehr! Man kommt sich vor wie bei den berüchtigten „Servicenummern“, deren Hauptzweck es ist, den Kunden möglichst lange in der kostenpflichtigen Leitung zu halten.

Liebe ARAG, kundenfreundlich ist das NICHT!

DAS verzögert mal wieder

Mittwoch, Juni 6th, 2007

Rechtsanwalt Falk Völker aus Freiburg berichtet über den DAS und dessen Regulierungsverhalten in einem WEG-Verfahren:

Meine Partei obsiegt. Gegenseite liegt sofortige Beschwerde ein. Der DAS erwidert meine Kostendeckungsanfrage, nachdem bereits Deckung für die vorige Instanz bestand:

„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Kostendeckung kommt dann in Betracht, wenn feststeht, dass die Gegenseite die sofortige weitere Beschwerde auch für. Bis jetzt ist diese nur zur Fristwahrung eingelegt. Die Interessen der Eheleute xxx sind nicht unbillig beeinträchtigt, wenn sie so lange zuwarten.“

Der DAS leugnet also offensichtlich, dass durch die Einlegungszustellung und Entgegennahme des Rechtsmittels bereits eine Änderung der Rechtslage im Sinne der ARB, und auch der Anfall von Gebühren gegeben ist. Diese Haltung des DAS ist neu.

Weniger neu ist allerdings, daß der DAS spart – meist auf „Teufel komm raus“. Insofern ist das Verhalten des Versicherers nicht verwunderlich.

Der DMB fragt zuviel

Montag, Juni 4th, 2007

Rechtsanwalt Steffen Küntzler aus Saarbrücken berichtete der Redaktion des RSV-Blog seine Erfahrungen mit dem DMB:

Ein Mandant kam nach einem Verkehrsunfall mit noch ungeklärter Schuldfrage zu mir und bat um Vertretung. Daraufhin ging unser Standardschreiben an die DMB mit der Bitte um Deckungszusage raus. Die DMB fragt nach, wofür konkret Versicherungsschutz begehrt wird.

Wir antworten daraufhin, daß die Schuldfrage geprüft und danach Ansprüche geltend bzw. ggf. abgewiesen werden sollen. Des Weiteren haben wir mitgeteilt, daß gegen den Mdt. ein OWi-Verfahren eingeleitet wurde, was wir aus einem Zeugenanhörungsbogen der Ehefrau des Mdt. erfahren haben. Auch in dem OWi-Verfahren soll Mdt. vertreten werden.

Hierauf erneut der Hinweis der DMB, daß Deckungszusage nicht erteilt werden könnte. Es wird eine „Darlegung des Unfallhergangs“ und die „überlassung des Unfallaufnahmeprotokolls“ angefordert. Erneut wird nachgefragt, für welches „konkrete Vorgehen … um Kostenschutz gebeten wird“.

Wie bitte? Der VN hatte einen Verkehrsunfall und gegen ihn wird im Rahmen eines OWi-Verfahrens ermittelt. Da fragt der Versicherer, wie wir konkret vorgehen wollen? Im Telefonat heute hat sie dann noch einmal deutlich gemacht, daß Kostenübernahme nicht erklärt wird, solange nicht alle Unterlagen vorlägen, die ich zu übersenden hätte.

Wir haben dem Mandanten nun zurück geschrieben, daß die Einholung der Deckungszusage von uns eine kostenlose Serviceleistung ist und wir hierzu nicht verpflichtet sind. In der Regel wird – gerade bei einem Verkehrsunfall – auf unser erstes Schreiben hin Deckungsschutz gewährt. Hier will die Versicherung offensichtlich meine Arbeit machen und selbst den Unfall regulieren…

Ein katastrophales Verhalten – dem Mandanten habe ich empfohlen, die Versicherung zu wechseln. Für solch einen Service zahlt der Arme jedes Jahr mehr als 200 EUR!

Württembergische kürzt – mangelhaft

Freitag, Juni 1st, 2007

Herr Heinz-Ulrich Schwarz, Rechtsanwalt aus Chemnitz, schreibt an die Redaktion folgenden Erfahrungsbericht über das Regulierungsverhalten der Württembergischen:

Sehr geehrte Kollegen,

das sind unsere aktuellen Erfahrungen mit der Württembergischen, die uns schreibt:

„halten wir eine Gebühr von 1,0 für angemessen“. Es waren 1,3 für eine außergerichtliche Tätigkeit geltend gemacht. Es wurden gut 80,- € gekürzt.

Dem Mandanten haben wir einen Ausdruck unserer umfangreichen Aktivitäten gesandt mit dem Hinweis, daß wir das Mandat kündigen, wenn die Differenz nicht bis Ende der kommenden Woche bei uns angekommen ist. Außerdem solle er sich besser nach einer anderen Versicherung umsehen.

Das Mandat ist auf „Zurückbehaltungsrecht“ gesetzt. Weitere Tätigkeit erst nach Eingang der Differenz.

Wir werden jetzt intern schwarze Listen für Rechtsschutzversicherer einführen, bei den wir es ablehnen, dem Mandanten unentgeltlich bei der Deckungsanfrage behilflich zu sein. Die Württembergische ist einen Eintrag in dieser Liste „wert“.

Es muß den Mandanten immer wieder deutlich vor Augen gehalten werden, daß wir Anwälte einen freiwilligen und kostenlosen Servive liefern, wenn wir die Deckungszusagen beim Versciherer einholen und anschließend mit ihm und nicht mit dem Mandanten abrechnen.

Und den Versicherern muß deutlich werden, daß sie ihre Kunden verlieren werden, wenn deren Service so lausig ist, daß er die Vertreter der Kunden zum Führen solcher black lists bringt.