Haftung des Anwalts bei Erhebung einer unschlüssigen Klage
1. Erhebt der Rechtsanwalt schuldhaft eine unschlüssige Klage, ist der auf Erstattung der Prozesskosten gerichtete Schadensersatzanspruch des Mandanten nicht dadurch in Frage gestellt, dass sein Rechtschutzversicherer die Kosten getragen hat.
2. Auch der Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags geht nach § 20 II ARB auf den Rechtsschutzversicherer über. Diesen trifft wegen der Deckungszusage für die aussichtslose Klage in der Regel kein Mitverschulden.
Aus den Gründen:
… Der Beklagte hat den seinerzeit mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsvertrag schlecht erfüllt, indem er in dem Rechtsstreit gegen den Feuerversicherer eine unschlüssige Klage erhob …
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom am 16.02.2006 (5 U 271/05)
(gefunden im ADAC-Newsletter ADAJUR)