Archive for the ‘Uncategorized’ Category

WGV – die Günstige

Montag, Juli 10th, 2006

Die Honorarschlußnote v. 3.7.06 über 806,82 € beinhaltet 29,10 € Gerichtskosten. Am 6.7.06 kommt die Antwort: „Bitte senden Sie einen Beleg über die Gerichtskosten“.

Bearbeitungstakt: verdammt gut !

Regulierungsverhalten: bürokratisch !

Bin mal gespannt, welche Zeit die WGV braucht, um die Gerichtskostenbelege zu prüfen.

Beratungsgebühren – und das Schweigen im Walde

Donnerstag, Juli 6th, 2006

Honorarvereinbarungen sind für Beratungsgebühren ab 01.07.2006 zwingend.

  • Wo sind die RSVen, die Ihren Kunden mitteilen, dass diese selbstredend auch künftig beim Anwalt für Beratungen mit Ihrem Rechtsschutz rechnen können ?

Weshalb sind die Vergütungsvereinbarungen ab 01.07.2006 zwingend?

  • Antwort: Weil der Gesetzgeber für den Beratungsbereich die „gesetzlichen Gebühren“ gestrichen, eine neue Bestimmung geschaffen  (§ 34 RVG) und es somit den Beteiligten überlassen hat, für den Beratungsbereich Vergütungsvereinbarungen zu treffen.

Honorarvereinbarungen sind freiwillige Vereinbarungen, die zwischen Anwalt und Mandant getroffen werden.

  • Wo sind die RSVen, die Ihren Kunden mitteilen, dass diese selbstredend  von der RSV die Kosten für diese Beratung abgedeckt bekommen ?

RSVen haben Verträge mit Kunden geschlossen, wonach diese die „gesetzlichen Gebühren“ der Rechtsberatung und -besorgung erstattet bekommen.

  • Wo sind die Institutionen, die den Kunden informieren, das es für Beratungen keine „gesetzlichen Gebühren“ mehr gibt?

Die Honorare einer Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt sind in dem Maße, wie „freie Vergütungssätze“ die „gesetzlichen Gebühren“ übersteigen, nicht versichert.

  • Das war in der Vergangenheit grundsätzlich schon immer so.

Was nicht versichert ist, wird auch nicht bezahlt

  • Wo ist die Versicherungsaufsicht, die den RSV einen freundlichen Brief schreibt, wonach diese gefälligst ihre Beitragskonditionen anzupassen hätten, weil sie unverändert die gleichen Beiträge von ihren Kunden kassieren, obwohl sich von gesetzeswegen das versicherte Leistungsspectrum verändert hat (jedenfalls dann, wenn die Allg. Versicherungsbedingungen der RSVen unverändert bleiben) ?

Epilog:

Alle haben zur Kenntnis zu nehmen, dass für einen Teil der anwaltlichen Tätigkeit die „gesetzlichen Gebühren“ abgeschafft wurden; im Liedtext heißt es: „ein Loch ist im Eimer Karl-Otto – so stopf es oh Henry – mit was denn, Karl-Otto – ………….

…….. ja mit was denn ?? Im Liedtext heißt es weiter: mit Stroh !

Na ja, Stroh ist das offensichtlich nicht, was die RSVen von ihren Kunden verlangen.
Ja und Karl-Otto,  -  der schweigt lieber – und wartet ab.

Und so warten sie alle:
– die RSVen,
– die Kunden und
– die Anwälte.

Bloß, die Kunden haben keine Verbände, die sich über diese offensichtliche und volks- wie betriebswirtschaftliche Problematik heiße Köpfe machen können (und das bereits seit Jahren, nämlich bereits seit dem 01.07.2004 !!!).

Revisionsfüchse beim ADAC

Sonntag, Januar 29th, 2006

Da findet man in einem Urteil des Amtsgerichts Aschersleben den klassischen unzulässigen Zirkelschluss: Die Angeklagte war durch die Beeinfussung von Betäubungsmitteln fahruntüchtig, wie sich aus dem begangenen Fahrfehler zeigt. Das rüge ich in der Begründung der Sprungrevision, worauf mir die Revisionsspezialisten des ADAC mitteilen, dass sie meine Revision für „unzulässig“ halten. Auf meinen ergänzenden Hinweis teilt man mir mit, dass man berechtigt sei, die Erfolgsaussichten der Revision zu prüfen.

Ich frage mich, wie man etwas überprüfen kann, wovon man keine Ahnung zu haben scheint