Archive for Juni, 2006

D.A.S. – immer noch Der Alte Saftladen

Dienstag, Juni 13th, 2006

Die Leistungsverweigerungsbereitschaft beim D.A.S. kennt keine Grenzen, vgl.

https://rsv-blog.de/das-unkooperativ-umstandlich-unsinnig

Auch ein nochmaliges Telefax vom o2. Mai 2006 mit der Ankündigung, im Falle weiterer Zahlungsverweigerung den Restbetrag von 189,58 Euro nunmehr direkt gegenüber dem VN geltend zu machen, zeitigte keinerlei Reaktion oder gar Zahlung. Seiher sind wieder sechs (!) Wochen vergangen … Es bleibt wohl nur die Lehre, von D.A.S-versicherten Mandanten ohne Rücksicht auf die bestehende sog. „Rechtsschutz“-Versicherung sofort Vorschuss zu fordern.

WGV-Vers.

Montag, Juni 12th, 2006

Antwort auf Vorschußanforderung (vor der Hauptverhandlung):

„Betrag: 100 €. Angemessener Vorschuß; bislang fand noch keine Hauptverhandlung statt“.

Anm.: Zum Frohlocken – diese Korrespondenz

Zürich Vers. – Korrespondenzverschleppung / Untätigkeit

Montag, Juni 12th, 2006

Kostendeckungsanfrage v. 02.05.06 zusammen mit ausführlicher Klagebegründung, in der das Regulierungsverhalten der gegn. Versicherung (Generali) ausgeführt wird, nämlich schlichte Untätigkeit.

RSV will nun (18.05.2006) wissen, ob die gegn. Versicherung abgerechnet hat und welche Einwendungen erhoben werden. Am 22.05.06 wurde darauf hingewiesen, dass die gegn. Versicherung schläft. Am 30.05.06 erfolgt Hinweis auf Dringlichkeit, weil nun auch die Reparaturfirma etc. auf Zahlung drängen.

Bis dato keine Antwort von RSV

Mogelpackungen beim Roland?

Montag, Juni 12th, 2006

Herr Rechtsanwalt Santo Matthias Bartsch aus 21465 Reinbek berichtet über den Roland:

Arbeitsrechtssache, ich erhebe Kündigungsschutzklage. Dann außergerichtlicher Vergleich. In dem Vergleich erledigen wir gleich – noch – nicht anhängige Themen wie ein Wettbewerbsverbot und die Freistellung, dafür gibt es eine Abfindung und eine widerrufliche Freistellung.

Nun rechne ich gegenüber dem Roland, ZN Berlin, ab und mache die Differenzgebühr für die nichtanhängigen Sachen sowie die Einigungsgebühr darauf geltend.

Der Roland kürzt, weil es „bezüglich der Aufhebung des Wettbewerbsverbots und der Freistellung … unter rein rechtlichen Aspekten (keine) hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne von § 18 Abs. 1 ARB 2000“ gibt.

Also: Ich bekomme einen Vergleich hin (bei dem der Arbeitgeber u.a. von den Ausgleichszahlungen für das Wettbewerbsverbot wegkommt) und dann sagt der RS-VR, das war nicht erfolgversprechend? Ich finde das absurd.

Anbieten tut der Roland nun ein Gutachtenverfahren nach § 18 Abs. 2 ARB 2000, heißt, ich kann mir wieder die Finger wund diktieren.

Nach den Erfahrungen nicht nur des Kollegen Bartsch mit diesem Versicherer wird auch das Regulierungsverhalten des Roland zunehmend unfreundlicher. Wenn man sich das Angebot des Versicherers anschaut, ist es erst einmal nicht so schlecht. Spätestens aber im Versicherungsfalls merkt der Versicherte dann ganz schnell, daß er sich da wohl eine Mogelpackung eingekauft haben könnte. Nicht überall, wo Versicherungsschutz draufsteht, ist auch Versicherungsschutz drin.

ADAC zahlt immer weniger

Montag, Juni 12th, 2006

Ich weiß nicht, was sich dieser bayerische Leistungsverweigerer dabei denkt. Vor ein paar Jahren (zu den Zeiten, in denen Rechtsanwälte ihr Honorar noch nach der BRAGO abgerechnet hatte) zahlte der Versicherer als Vorschuß für eine Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid ohne Probleme die Mittelgebühr. Das waren runde 280,00 EUR.

Als dann der Gesetzgeber nach 10 Jahren das erste Mal wieder die Honorare der Anwälte an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt hat und das neue RVG in Kraft trat, zahlte der ADAC nur noch pauschal 220,00 EUR.

Heute habe ich in einer Ordnungswidrigkeitensache gerade mal 200,00 EUR als Vorschuß erhalten. In der Sache geht es um ein Fahrverbot und ich hatte runde 450,00 EUR als Vorschuß berechnet.

Geht dem Versicherer jetzt das Geld aus, weil der mit seinen miserablen Leistungen einen Kunden nach dem anderen verliert? Man sollte es sich gut überlegen, ob man von diesem sturen bayerischen Automobilclub versichern lassen will. Ich rate davon ab, dringend.

RSV haftet wegen Vertragsverletzung

Dienstag, Juni 6th, 2006

Der IV. Zivilsenats des BGH hat am 15.3.2006 geurteilt:

Leitsatz:

Der Rechtsschutzversicherer kann aus positiver Vertragsverletzung grundsätzlich auch für den Schaden haften, den der Versicherungsnehmer dadurch erleidet, dass er infolge einer vertragswidrigen Verweigerung der Deckungszusage einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 26.Januar 2000, Az. IV ZR 281/98).

Aus den Gründen:

Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Rechtsgrunde der Rechtsschutzversicherer das von der Revisionserwiderung angenommene Haftungsprivileg geniessen sollte. Denn auch wenn sich das übernommene Risiko zunächst auf die Prozesskosten beschränkt, die Realisierbarkeit einer auf dem Rechtswege verfolgten Forderung deshalb nicht unmittelbar Gegenstand des Versicherungsschutzes ist, besagt das noch nichts für den Umfang möglicher Schadensersatzansprüche bei einer Leistungsverweigerung, die unter Verletzung der vertraglichen Plichten des Rechtsschutzversicherers erfolgt…

Hier das komplette Urteil des IV. Zivilsenats vom 15.3.2006 – IV ZR 4/05 –

Die Nichtleistung dürfte einer zu späten Leistung gleichstehen. Vielleicht sollte man die Entscheidung gleich bei der Deckungsanfrage an bestimmte Versicherer mitschicken.