Die Leistungsverweigerungsbereitschaft beim D.A.S. kennt keine Grenzen, vgl.
https://rsv-blog.de/das-unkooperativ-umstandlich-unsinnig
Auch ein nochmaliges Telefax vom o2. Mai 2006 mit der Ankündigung, im Falle weiterer Zahlungsverweigerung den Restbetrag von 189,58 Euro nunmehr direkt gegenüber dem VN geltend zu machen, zeitigte keinerlei Reaktion oder gar Zahlung. Seiher sind wieder sechs (!) Wochen vergangen … Es bleibt wohl nur die Lehre, von D.A.S-versicherten Mandanten ohne Rücksicht auf die bestehende sog. „Rechtsschutz“-Versicherung sofort Vorschuss zu fordern.