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Roland – mal anders

Dienstag, Oktober 17th, 2006

Eine Mandantin von mir wird von Ihrem Nachbarn verklagt. Da Sie beim Roland rechtschutzversichert ist, schickte ich die Klage an die Versicherung und bat um Kostendeckung. Wobei mir bewußt war, dass die Problematik ggfls nicht versichert ist.

Nun passiert das unglaubliche, das Telefon klingt und eine Sachbearbeiterin der Roland versucht den Versicherungsschutz und die Fragen die es in diesem Zusammenhang gibt, mit mir auf dem kurzen Dienstweg am Telefon zu klären.

Es gibt nicht die üblichen mehrseitigen Nachfrageschreiben, die sonst in jeder ach so eindeutigen Angelegenheit vom Roland kommen.

Leider ist das Risiko der Mandantin tatsächlich nicht versichert.

LVM oder der lange Weg zur Beratungsgebühr

Dienstag, Oktober 17th, 2006

In einer Erbangelegenheit hatte meine Kollegin, wie es das RVG seit dem 01.07.06 vorschreibt, eine Stundenvereinbarung mit der Mandantin abgeschlossen.

Als es dann zu der Abrechnung dieser Beratung kam, wurde es dann noch einmal ungeheuer spannend.

Auf die Rechnung der Kollegin in Höhe von 832,30 €, welche mit der Zeiterfassung versehen war, erhielten wir die erste Antwort der LVM:

„Honorare nach § 34 I RVG sind nicht versichert, da gem. § 5 Abs. 1a ARB 2000 nur gesetzliche Gebühren versichert sind. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernehmen wir Erstberatungskosten …“ . Die 220,40 € lagen per Scheck bei.

Auf den Hinweis, daß Â§ 5 ARB wohl die falsche Norm ist und der Umfang der Angelegenheitund den Gegenstandswert von über 50.000 € erneut geschildert worden ist, wollte die LVM dann die schriftliche Zusammenfassung der Beratung haben.

Daraufhin erhielten wir einen weiteren Brief der LVM:

„…es können nur gesetzliche gebühren übernommen werden. Honorarvereinbarungen fallen nicht unter die Deckung. Dies gilt auch für Honorarvereinbarungen betreffend der Beratung und gerade auch angesichts der Änderung des RVG. Wir sind ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine 0,5 Gebühr nach einem Streitwert von 50.000 € zu übernehmen.“ Der Betrag wurde dann auch sofort überwiesen.

In einem weiteren Schreiben stellten wir klar, daß der Gegenstandswert über 50.000 € gelegen hat und dass die getätigte Zahlung sogar unter der früheren Beratungsvergütung des RVG liegt. Außerdem mussten wir längere Ausführung zur Frage der üblichen Gebühren machen. Schließlich teilten wir der LVM mit, dass nunmehr Klage erhoben wird, wenn das Geld nicht vollständig überwiesen wird.

Eigentlich hatte ich mich schon darauf eingerichte, die restlichen Gebühren einzuklagen, da bekomme ich heute das Schreiben der LVM, das nach einigem Geschwafel mit dem Satz schließt: „Insoweit sind wir bereit, Ihre Kosten nachzuzahlen. überweisung folgt“.

Es mußten also erst 48 Tage vergehen und einige Schreiben hin und her gefaxt werden. Ich kann allen Kollegen nur raten, ordentlich dagegen zuhalten, sonst werden wir mit Erstberatungsgebühren abgespeist.

ARAG – Hüftschüsse ?

Dienstag, Oktober 17th, 2006

Mitteilung über einen Freispruch in einer aufwändigen OWi-Sache, nebst Kostenabrechnung – zeitgleich Kostenfestsetzungsverfahren bei Gericht.

Antwort: „…..haben Sie einen Freispruch erzielt und bitten daher um Erstattung unseres Kostenvorschusses.“

Mir fällt da nur eines ein:  „Rad ab“

WGV – Nr. 7002 VV/RVG

Mittwoch, Oktober 11th, 2006

…. soeben schon wieder der neueste Gag dieses Unternehmen: Bußgeldsache

(1) Verwaltungsverfahren 20,- € (abgerechnet)

(2) gerichtliches Verfahren 20,- € (abgerechnet)

Antwort der WGV: „die Gebühr Nr.: 7002 VV /RVG beträgt 20,- €“ (insgesamt).

Nach der Gebührenstruktur der Nr. 4000 ff. u. 5000 ff. ist längst geklärt, dass es sich bei (1) und (2) nicht um „dieselbe Angelegenheit“ i.S.v. § 15 RVG handelt.
Aber, dass man irgendetwas angewiesen habe, so wie das früher allenthalben zu beobachten gewesen war, vermag man der erfrischenden Korrespondenz allerdings auch nicht zu entnehmen (und so warten sie, und warten, u.s.w.,u.s.f – und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute).

WGV – Akteneinsichtsgebühr

Dienstag, Oktober 10th, 2006

Dieses Unternehmen schafft es doch immer wieder, in Bußgeldsachen die Zahlung der Schlußhonorarnote zu verschleppen, weil man angeblich einen Nachweis für die angefallene und offenkundige Gebühr gem. KV 9003 GKG benötige, deren Betrag niemals schwankt und immer 12,- € beträgt – und, sollte die Gebühr für eine weitere Akteneinsicht angefallen sein, dann eben auf den Betrag von 24,- € lautet.

PS.: Immer wieder schön zu lesen – diese Korrespondenz …..

Mecklenburgische – wirklich schnell

Dienstag, Oktober 10th, 2006

Ab und zu soll hier ja auch Positives berichtet werden:
Am o4.10.2006 zwei Fällen Rechnung per Telefax an Mecklenburgische Rechtsschutz geschickt. Zahlungseingang jeweils schon am o9.10.2006. Sehr gut!

Recht billig: Die ARAG

Donnerstag, September 28th, 2006

Aus einer Pressemitteilung der ARAG von vorgestern:

„Wie jede andere Haushaltsware wird der ARAG Rat & Tat-Rechtsschutz in eigenen Verkaufsregalen in den Penny-Märkten zu finden sein. […].
Der Kauf der Versicherungspolice ist unkomliziert. In einer Verkaufsbox sind der Versicherungsschein, die Leistungsbeschreibung und die Versicherungsbedingungen des ARAG Rat&Tat Rechtsschutzes verpackt. Der Kunde nimmt die Box mit zur Kasse und erhält mit seinem Kassenbon eine persönliche PIN-Nummer. Von zu Hause aus kann er seinen neuen Versicherungsschutz per Post, Fax oder Internet bei der ARAG aktivieren. Bereits einen Tag nach der Registrierung ist der Rechtsschutz wirksam.”

Wie schön. Damit wird zumindest deutlich, wieviel Wert die Versicherer selbst auf eine kompetente Beratung ihrer zahlenden Kundschaft vor – und vor allem auch nach – Vertragsabschluß legen…

Wer sich einen vertiefenden Eindruck von der Kampagne unter dem Motto „Geiz ist geil – und Recht ist billig“ verschaffen will, wird hier fündig.

Zum Thema – und den naheliegenden Motiven für den auch andernorts momentan zu beobachtenden Kunden-Fischzug der Rechtsschutzversicherer äußert sich auch die „Süddeutsche Zeitung„:

„Verbraucher sollten sich beim Kauf von Versicherungen ausführlich beraten lassen, sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin beim Bund der Versicherten. Ihr komme diese Verkaufsaktion der Arag wie ein Ramschverkauf von Policen vor Inkrafttreten der neuen Beratungspflichten vor.

Im Verlaufe des nächsten Jahres werden mit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie neue Pflichten für Versicherungsverkäufer eingeführt, dazu zählt die Anfertigung von Beratungsprotokollen. „

Und spätestens dann werden wohl die 400-Euro-Kräfte an der Kasse mal zur Nachschulung müssen…

ADAC – „Sture Arroganz“ …

Mittwoch, September 27th, 2006

… wirft ein Kollege dem ADAC in einem Posting vom 25.08.06 vor. Folgender Fall zeigt, wie recht er hat:

Der ADAC hatte Deckungszusage für die Klage eines Mandanten erteilt, die leider abgewiesen wurde. Den eingehenden Kostenfestsetzungsbeschluss hatte ich postwendend dem ADAC mit der Bitte zugeleitet, für den Mandanten umgehend Zahlung an die Gegnervertreter zu leisten. Hierauf forderte der ADAC mich auf, ihm die ergangene Entscheidung zukommen zu lassen, obwohl ich bereits in meiner Deckungsanfrage in Fettschrift darauf hingewiesen hatte, dass derartige Tätigkeiten *nicht* Gegenstand meines Mandats seien. Ich bat deswegen, man möge sich die Entscheidung vom VN übersenden lassen.

Wochen später forderten die Gegnervertreter über mich den Mandanten zur Zahlung des Erstattungsbetrags auf. Ich verwies darauf, dass ich den ADAC längst zum Ausgleich aufgefordert hatte und leitete die Zahlungsaufforderung gleichzeitig an den ADAC weiter. Die Gegnervertreter haben mir nun mitgeteilt, der ADAC habe die Forderung bis auf ihre Zwangsvollstreckungsgebühr bezahlt und weitere Zahlungen mit der Begründung abgelehnt, ihn treffe an der verspäteten Zahlung keine Schuld. Verantwortlich sei vielmehr ich, da ich mich geweigert hätte, das Urteil herauszugeben.

Man fasst es nicht!

Allianz – inkompetent und schlafmützig

Mittwoch, September 27th, 2006

Hatte ich nicht kürzlich erst ein Lob an die Allianz verteilt: schnell und unkompliziert? Die Allianz die kann’s auch anders:

Nachdem eine fantasievolle (inkompetente?) Sachbearbeiterin meine Deckungsanfrage vom 07.08.09 mit Vorschussforderung abschlägig beschieden hatte, weil der Kauf von Aktien (die der Mandant bezahlt, aber nier erhalten hatte) „Spiel- und Wettverträgen“ vergleichbar sei (mein Posting vom 24.08.06), war nach Frau Inkompetent nun Herr Schlafmütze an der Reihe. Der hat zwar mit Schreiben vom 24.08.06 die Deckungszusage erteilt, zum Ausgleich meiner Vorschussrechnung vom 07.08.09 war er – trotz zweier Weckversuche des Mandanten – bislang nicht in der Lage. Tja, dann muss nun eben geklagt werden.

Wieviele Mitarbeiter muss die Allianz kündigen, um von den gesparten Gehältern angeforderte Vorschüsse zahlen zu können?

AdvoCard

Dienstag, September 26th, 2006

Auch hier von mir ein dickes Lob für die AdvoCard. Nach Deckungsanfrage vom 21.09.2006 kommt schon am 26.09.2006 die Einstandszusage – ohne Brimborium – per Fax.