Archive for the ‘ARAG’ Category

Zu langsam geht es bei der ARAG

Donnerstag, Mai 26th, 2005

Der Kollege Uwe Gross aus Karlsruhe rügt das Nichtstun der ARAG:

Eile mit Weile ist wohl das Motto des Sachbearbeiters auf Seiten der ARAG in folgendem Fall:

Mein Mandant soll vorsätzlich ein nicht versichertes Fahrzeug im Straßenverkehr geführt haben; er meint, es liege Fahrlässigkeit vor. Die Staatsanwaltschaft bietet ihm die Einstellung gegen Zahlung von 400 EUR an, was ihm zu viel scheint und weswegen er meinen anwaltlichen Rat einholt. Die Deckungszusage wurde ihm mündlich erteilt. Bei unserer Besprechung erkläre ich ihm, daß und warum mir an einer schriftlichen Zusage gelegen ist.

Um diese bitte ich per „Eil-Fax“ vom 13.05.05 die ARAG unter Hinweis darauf, daß die von der Staatsanwaltschaft gesetzte Stellungnahmefrist am 18.05.05 ausläuft. Bis heute, 26.05.05 (an dem allerdings feiertagsbedingt in Ba.-Wü. keine Postzustellung erfolgt), bin ich noch ohne Antwort!

Würde der Kollege ebenso schnell wie die ARAG-Mitarbeiter arbeiten, müßte der Versicherungsnehmer wohl damit rechnen, daß das Gericht ihm bald die Anklageschrift zustellt.

Ich kann verstehen, daß dieser Fall von der ARAG ein wenig mit spitzen Fingern angefaßt wird. Bestätigt sich nämlich der ursprünglich erhobene Vorwurf, ist der Versicherer von der Leistung frei. Wenn der Sachbearbeiter noch weitere Zeit zur Prüfung braucht, dann sollte er aber bitteschön darauf hinweisen und den Versicherungsnehmer nicht im Ungewissen lassen. Das ist es hier, was nicht nur unhöflich ist, sondern nervt.

ARAG und das Internet

Donnerstag, Mai 19th, 2005

Fein ist es, dass man als Nordlicht auch Mitte Mai mal wieder daran erinnert wird, dass Düsseldorf eine Karnevalshochburg ist, in der sich die Jecken nicht verstecken.

Für einen Mandanten wurde ein Vergleich abgeschlossen, von dem die ARAG meinte, dass dafür keine Vergleichsgebühr geltend gemacht werden könne, weil letztendlich die Forderung der Gegenseite nicht bestritten wurde und lediglich eine Ratenzahlungsvereinbarung ausgehandelt wurde.

Mit Schreiben vom 11.04.2005 wurde der ARAG dann per Fax mitgeteilt, dass dieser streitige Gebührenfall nunmehr endgültig am 01.03.2005 durch den Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZB 54/04 dahingehend entschieden wurde, dass auch in diesen Fällen eine Vergleichsgebühr anfällt.

über diese Information haben dann ein linksunterzeichnender Bernd Richter und ein rechtsunterzeichnender Rolf Waldmin mehr als einen Monat nachgedacht. Man könnte ja nun vermuten, dass zumindest eines dieser vier Augen auch im Kosteninteresse der eigenen Versicherungsnehmer auf die Idee hätte kommen können, unter www.bundesgerichtshof.de kurz diese Entscheidung abzurufen.

Weit gefehlt, lieber Leser! Diese beiden Verantwortlichen produzieren am 17.05.2005, also nach mehr als einem Monat, weitere Kosten und teilen per Fax mit doppelter Unterschrift mit, dass man eine Kopie der Entscheidung per Fax erbitte.

Ein Schelm, der böse dabei denkt, dass hier vielleicht absichtlich einfach eine vorzunehmende Zahlung bis zum Sanktnimmerleinstag verzögert werden soll. Denn wer www.bundesgerichtshof.de nicht kennt oder keinen Computer bedienen kann, braucht nicht mehr als einen Monat, um sich mit dieser Erkenntnis zu outen.

Nun ja, jetzt können die Herren Richter und Waldmin hier nachlesen, wie man über eine solche Vorgehensweise denken könnte.

ARAG Ehrenrettung

Freitag, April 15th, 2005

Mit Interesse habe ich aus dem benachbarten Ausland (Österreich) die nicht gerade begeisterten Einträge zur ARAG gelesen.
Die ist ja auch in Österreich tätig.

In den letzten Jahren war die ARAG die RSV mit der ich am meisten zu tun hatte. Und ich kann nur berichten, dass die Zusammenarbeit durchwegs (!) angenehm und produktiv war.
Schnelle Reaktion auf Deckungsanfragen, freundliche Referenten, vernünftige Vorgangsweise bei Minimalstreitwerten (Prozeßkostenablöse) – insgesamt wirklich positiv.
Im übrigen auch per e-mail kommt man sehr schnell zum Ziel.

Zentralfaxkostenpflichtige TelefonnummerArbeitsrückstände ?
Als österreichischer Anwalt glaubt man es kaum.

Arbeitsrückstände ARAG

Freitag, April 15th, 2005

Ein Kollge berichtet mir gerade Folgendes zur ARAG: Die ARAG braucht mittlerweile schon in einfachen Angelegenheiten mehr als 4 Wochen für die Erteilung der Deckungszusage. Auf unsere tel. Nachfrage hin meinte man dann, man habe 11.000 Fälle Rückstand und könne auch nicht mehr als arbeiten (darauf, Personal einzustellen, kommt natürlich keiner ).

ARAG verursacht hohe Telefonkosten

Donnerstag, April 14th, 2005

Die ARAG ist telefonisch nur noch über eine relativ teure 0180er Telefonnummer zu erreichen. Auf seinen Briefköpfen gibt der Versicherer die Rufnummer 0180 3 33 35 11 an. Wie die anderen Versicherer auch, ist eine Korrespondenz per eMail in der Regel nicht möglich.

Die Bearbeitung der Versicherungsfälle wird dadurch weder einfacher, noch kostengünstiger – jedenfalls nicht für den Versicherungsnehmer und seinen Rechtsanwalt.

Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen

Freitag, April 8th, 2005

Eine interessante Veranstaltung, und der ehemalige Leiter des ARAG-Schadenbüros Berlin widerstand der Versuchung, sie als Werbeverantsltung zu nutzen.

Das Interessanteste vorweg: Herr Ass. Kozik ist wohl aufgrund der schlechten Presse für die ARAG als Verbindungsmann zur Rechtsanwaltschaft auserkohren, m.A.w.: Er ist der lebende Kummerkasten für die Rechtsanwälte und das nicht nur für die ARAG, er wird auch versuchen, bei anderen Versicherern hilfreich zu wirken.

Assessor Klaus Kozik
Abteilungsreferent Management Rechts-Service
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel.: 0211/963 25 36
Fax: 0211/ 963 2765
mailto:klaus.kozik@arag.de

Die neue Leiterin des Berliner Büros der ARAG ist Fr. Prinz Tel: 030/247 45 – 5081

Ansonsten brachte die Veranstaltung Einblick in das 1×1 der ARB 2000, insbesondere in die Leistungsarten und der Definition des Versicherungsfalles. Mit Sicherheit entschärft die Kenntnis der Bedingungen die Diskussion und schafft Verständnis für ggfls erfolgende Ablehnungen.

Nachfolgend ein paar interessante Zitate:

„Wenn der Sachbearbeiter den Sachverhalt nicht unter eine der Leistungsarten subsumieren kann, beginnt die Brieffreundschaft mit der Rechtsschutzversicherung“

„Versicherungen versuchen sich zu wehren, kommentarlos den Schwellenwert zu zahlen“…“wenn Sie 1,2 abrechnen bekommen Sie es bestimmt“

„Bei eingeschränkter Versicherungszusage sollten Sie sofort einen angemessenen Vorschuß nehmen“

Nach seiner Ansicht führt fast jede nachvollziehbare Begründung für den Ansatz des Schwellenwertes zum antragsgemäßem Ausgleich. Die Versicherer verweisen aber auf das Spektrum von 0,5 bis 2,5 und sind nicht bereit, kommentarlos 1,3 zu zahlen.

Beim Beratungsrechtsschutz in Familiensachen machte er deutlich, daß hier einiges an Potential nicht ausgeschöpft würde, da jede Rechtsänderung (Getrenntleben, einverständliche Scheidungsmöglichkeit, etc.) einen Versicherungsfall darstelle und somit eine mehrfache Abrechnung während des „Ehefalles“ möglich sei.

Zu Hartz IV verwies er darauf, daß durch die Rechtsänderungen nunmehr teilweise der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sei und damit auch in Sozialhilfesachen der Versicherungsschutz häufig gegeben sei, was vielen RA’s nicht bekannt sei.

Zuletzt wurden die Vergütungsvereinbarungen mit den Versicherern diskutiert, für die wohl insbesonder die ARAG viel Schelte erhalten habe. Er sieht es völlig pragmatisch und meint, daß jede Vereinbarung für beide Seiten einen Gewinn darstellen müsse. Die Vorschläge seien Vorschläge und abänderbar. Der Regelvorschlag gehe davon aus, daß im Gegenzug die ARAG auch Mandate an den Anwalt weiterreiche. Die Vereinbarung sei jederzeit kündbar und jede Partei könne überprüfen, ob sie sich für sie gelohnt habe.

Wer kein Interesse an der übertragung der Mandate habe, solle ein anderes Angebot machen, daß sich für beide Seiten rechne(oder es lassen). Die ARAG sei naturgemäß daran interessiert, die Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Wer fünf, sechs gleichartige Fälle im Jahr mit der ARAG habe, solle ruhig ein Angebot zur Vereinfachung der Abrechnung machen.

Dann wollen wir ‚mal sehen, wie es weiter geht.

ARB 2000/2 ARAG

Mittwoch, März 23rd, 2005

Hier die ARB 2000/2 der ARAG – Stand 11/03. RJF