Archive for the ‘Concordia’ Category

Erfolgreiche Klage gegen die Concordia

Mittwoch, Mai 4th, 2005

Ich hatte in dem Bericht vom 9. April 2005 „Concordia und die Schecks“ erwähnt, daß ein Kollege im Namen seiner Mandantin die Concordia unter anderem deswegen verklagt hat, weil der Versicherer auf die Bezahlung per Scheck nicht verzichten wollte. Die Klage war in dieser Beziehung erfolgreich.

Hier ist die Entscheidung des Amtgericht Hannover vom 28.2.05.

Zugleich wird in dem Urteil recht gut deutlich, daß der Versicherer mit nicht nachvollziehbarer Begründung sich seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen versuchte. Einmal mehr entschied ein Gericht, daß für den „Normalfall“ 1,3 Geschäftsgebühren entstehen, und nicht nur 0,9, für deren Entstehung der Versicherer Argumente an den Haaren herbeizieht.

Concordia: Sparsam oder Unvernünftig?

Donnerstag, April 28th, 2005

Mein Mandant wird auf Herausgabe eines Wohnwagens in Anspruch genommen. Er erhält ein zweiseitiges detailliertes Anspruchsschreiben mit Fristsetzung vom Anwalt des Gegners. Ich reagiere sofort mit einem ebenfalls zweiseitigen Schreiben und weise den Anspruch mit Begründung zurück.

Diese vier Seiten Sachverhalt übermittele ich per Fax am 20.7.2004 an die Concordia, erbitte die Deckungszusage und einen Vorschuß in Höhe von etwas über 223 EUR. Als Reaktion erhalte ich am 26.7.2004 per Briefpost zwei Rückfragen, die ich am selben Tag einmal mit dem Wort „mündlich“ und zum anderen mit dem Wort „Nein“ beantworten konnte. Der Versicherer wollte wissen, wie es zu der (streitigen) Auftragserteilung des Gegners an meinen Mandanten gekommen sei und ob mein Mandant gewerblich gehandelt habe.

Mit Schreiben vom 3.8.2004 – erneut übersandt per Briefpost – bedankt sich die Concordia höflich für meine Antworten, stellt drei weitere – ganz bedeutungsvolle – Fragen zum Sachverhalt, die ich jeweils knapp mit zwei, drei Worten beantworten konnte.

Am 10.8.2004 kommt dann – per Briefpost – die Deckungszusage. Allerdings mit dem vorsorglichen (?) Hinweis auf eine Selbstbeteiligung des Mandanten in Hohe von 153,00 EUR. Um den Vorschuß mußte ich dann noch ein weiteres Mal betteln.

Am 26.8.2004 ging der Vorschuß dann ein: 9,05 EUR (neun Euro und fünf Cent).

In einem weiteren Schreiben – per Briefpost – begründet die Concordia diesen Betrag. „… gehen wir von einer 0,9 Geschäftsgebühr nach Nr- 2400 VV RVG aus. Dies entspricht dem Mittelwert des Rahmens von 0,5 – 1,3. […] Dies ergibt insgesamt Gebühren von 162,05. […] in Abzug die Selbstbeteiligung von153,00 EUR.“ Die 9,05 EUR seien dann der Differenzbetrag.

Ich habe noch einmal ein wenig (hier nicht zitierfähig) zu der Berechnung geschrieben und auch darüber, was ich von der bisherigen Korrespondenz halte. Zusätzlich habe ich die Mühe nicht gescheut, einen netten Textbaustein mit einer Argumentation für die 1,3 Gebühr nach Hannover zu faxen. Am 16.11.2004 bekam ich dann noch einmal Briefpost: Zwei Seiten Argumentation für die 0,9 Gebühr.

Das veranlaßt mich zu folgender Kalkulation:

Durch die aufopfungsvollen und bewundernswerten Bemühungen der Concordia-Sachbearbeiter in ihren fünf Schreiben hat die Concordia also im Verhältnis zu meiner Rechnung den gewaltigen Betrag von 61,71 EUR gespart. Das sind pro Brief rund 12,00 EUR.

Geht man einmal von einem Kostenansatz von nur 80 EUR pro Arbeitsstunde eines qualifizierten Schadenssachbearbeiters aus und von einer Bearbeitungszeit von 30 Minuten pro Brief inklusive Antwort, zahlt der Versicherer in dieser Sache pro Brief 28,00 EUR drauf.

Das hält auch der finanzstärkste Unternehmer nicht allzu lange aus. Es sei denn, er beschäftigt Leute, die billiger arbeiten. Die sind aber dann sicherlich nicht so gut ausgebildet …

Ein Schelm, der Böses dabei denkt. 😉

Manchmal braucht’s die Concordia viermal

Donnerstag, April 28th, 2005

Der Mandant übergibt mir eine Vorladung des Polizeipräsidenten (PP). Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Der PP schreibt: „Sie wurden vom Halter des Fahrzeug [Autovermieter] als Mieter angegeben.“

Und damit beginnt ein interessanter Schriftwechsel per Fax zwischen mir und der Concordia.

Am 4. Oktobober 2004 bitte ich die Concordia um Erteilung der Deckungszusage, übermittele die Vorladung und liquidiere einen Vorschuß. Am 8. Dezember 2004 erinnere ich die Concordia an die Erledigung, weil ich bis dahin keine Antwort erhalten habe. In der Sache selbst hat sich auch nichts Wichtiges getan.

Ich erhalte am 14. Dezember 2004 die Antwort:
„Für Ihr Schreiben vom 8.10.2004 danken wir Ihnen. Die erwähnte Deckungsanfrage vom 4.10.2004 hat uns leider nicht erreicht. Wir bitten um übersendung.“
Die Deckungsanfrage inklusive Anlagen ging am selben Tage zum zweiten Mal an die Concordia.

Am 25. Februar 2005 erinnere ich die Concordia erneut an die Erledigung, weil ich bis dahin keine Antwort erhalten habe.

Ich erhalte am 1. März 2005 ein Fax:
„Für Ihr Schreiben vom 25.02.05 danken wir Ihnen.
Zur weiteren Bearbeitung des Schadensfalles bitten wir Sie um die Vorlage Ihrer Deckungsanfrtage vom 4.10.2004, welche uns leider nicht erreicht hatte. Hierauf hatten wir bereits in unserem Schreiben vom 14.12.2004 hingewiesen … Wir werden anschließend auf die Angelegenheit zurückkommen.“

Die Concordia bekommt am selben Tag noch zum dritten Mal die Deckungsanfrage nebst Anlagen.

Am 3. März 2005 schreibt der Versicherer:
„Für Ihr Schreiben vom 01.03.2005 danken wir Ihnen. Zur weiteren Bearbeitung des Schadensfalles bitten wir Sie um eine Ablichtung des Anhörungs- oder Vernehmungsbogens, den Bußgeldbescheid bzw. der Anlagen zu Ihrem Schreiben vom 4.10.2004. Diese waren leider erneut nicht beigefügt. Wir werden anschließend auf die Angelegenheit zurückkommen.“

Mit Schreiben vom 4. März 2004 erhielt die Concordia die Anlagen dann zum vierten Mal.

Dann habe ich den Mandanten (immerhin ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft) noch einmal gebeten, bei seinem Versicherer vorstellig zu werden.

Am 9. März 2005 schreibt die Concordia:
„Versicherungsschutz … kommt in Betracht, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten eingeleitet wird. Wir bitten um Vorlage entsprechender Unterlagen. Wir werden anschließend … .“

Meine Handakte umfaßt mehr als 30 Seiten. Neben dem Handaktenbogen und zweier Schreiben an den PP ist das im Wesentlichen die Korrespondenz zur Einholung einer Deckungszusage bei der Concordia.

Zwischenzeitlich hat der Mandant die Geldbuße bezahlt, weil er es leid war, wegen der relativen Kleinigkeit seine wertvolle Zeit mit dem Versicherer zu vergeuden. Obwohl es kein Akt gewesen wäre, die Sache in die Verjährung zu verzögern.

Bereits am 1. Juli 2004 hatte der Mandant an die Concordia die Versicherungsprämie in Höhe von 415,00 EUR gezahlt. Wofür eigentlich?

Ich habe mich mit dem Mandanten anderweitig geeinigt.

Concordia und die Schecks

Samstag, April 9th, 2005

Es war ein K(r)ampf, aber nun gelingt es endlich auch der Concordia, sich – jedenfalls gegenüber meiner Kanzlei – der zeitgemäßen Zahlungsmethoden zu bedienen.

Obwohl ich mehrfach darum gebeten hatte, meine Kostenrechnungen *nicht* per Schecks zu „bezahlen“, ignorierten die Sachbearbeiter der Concordia meine Bitten und bestanden auf dieser mittelalterlichen Methode der Bezahlung und schickten mir Verrechnungsschecks – solange bis ich mich beim Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschwert habe. Ich war nicht bereit, die hohen Kosten, die vielen Mühen und zudem das Verlustrisiko für diese altertümliche Art der Bezahlung zu übernehmen.

Die Stellungnahme des Versicherers zu dieser Beschwerde zeugte von Unkenntnis der Rechtslage, aber man versprach der Aufsichtsbehörde, den Ausgleich meiner Rechnungen fortan per überweisung zu veranlassen. Das hat bis auf ein, zwei Ausnahmen dann auch geklappt.

Allerdings auch nur in meiner Kanzlei. Ein Berliner Kollege mußte sogar Klage erheben, damit die Concordia auch seiner Bitte um zeitgemäße Bezahlung seiner Rechnungen künftig entspricht.

Wer keine Schecks, sondern eine überweisung von der Concordia haben möchte, mag dem dortigen Herrn Bukies einen schönen Gruß von mir bestellen, dann klappt das auch. 😉

Gruß von
Carsten R. Hoenig