Die DAS hat offenbar ein Programm, das Auslagenpauschalen nach Nr. 7002 VV RVG auf 20,- EUR herunterkürzt. Deshalb gibt es mit denen regelmäßig Probleme, wenn man mehrere Angelegenheiten zusammen abrechnet.
Hat man drei Mal vollstreckt und rechnet drei Verfahrensgebühren nach Nr. 3309 VV RVG zusammen ab, dann kann natürlich aus jeder dieser Gebühren die volle Pauschale entstehen. In meinem Fall betrugen die drei Auslagenpauschalen zusammen 25,62 EUR, was der DAS ein Anschreiben wert war mit dem Hinweis auf die Obergrenze von 20,- EUR.
Ich konnte das zwar richtig stellen, aber eben nur durch weiteren Schriftverkehr.
Fazit: Man muss offenbar schon bei der Rechnungsstellung gleich eine Erläuterung mitliefern, um sich weiteren unnötigen Schriftverkehr zu sparen.
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DAS kürzt Auslagenpauschalen
Montag, April 25th, 2005DAS zahlt Kostenvorschuß für Gutachter nicht
Donnerstag, April 14th, 2005Ein Kollege aus Albstadt beschwerte sich über den DAS, der die Deckungszusage für den Prozeß bereits erteilt hatte. Das Gericht hatte auf Anregung des Mandanten einen Beweisbeschluß erlassen und wollte wunschgemäß einen Sachverständigen beauftragen, der eine Behauptung des Mandanten bestätigt. Der Albstädter Kollege schreibt:
(1) Gericht setzt Kostenvorschuß für Gutachter fest (750 Eu). Frist : -1- Monat
(2) DAS umgehend benachrichtigt, per Anschreiben nebst Anlage.
(3) Beginn 4.Woche: keine Anweisung auf dem Konto, kein Scheck.
(4) Anruf bei Mdt.: Risiko eingehen und warten oder Selbstzahlung
(5) Mdt. : kein Risiko, Selbstzahlung.
(6) mittlerweile 6. Woche, Schreiben von DAS: Geld sei unterwegs.
(7) mittlerweile 7. Woche, kein Geldeingang.
Den Ärger des Kollegen und den seines Mandanten kann ich nachvollziehen.
Der DAS zahlt Vollstreckungkosten nicht
Sonntag, April 10th, 2005Frau Rechtsanwältin Koch aus Leipheim hat ein Problem mit dem DAS. Sie berichtete auf der Mailing Liste der Rechtsanwälte von folgendem Fall:
Ich habe von der DAS folgendes erhalten:
Für die unmittelbaren Kosten der Räumung geben sie eine Deckungszusage, aber bzgl. der Einlagerung nicht, da dies mit der Zwangsräumung nicht unmittelbar etwas zu tun hat. Der DAS teilte lapidar mit: Einlagerungskosten tragen wir im Rahmen der Zwangsräumung nicht. Ich habe daraufhin meinen GVZ angerufen und ihn gefragt, wie hoch er die Einlagerungskosten angesetzt hat. Er war völlig erstaunt, dass die RS nicht deckt.
Das Erstaunen ist berechtigt. Der Standard-Kommentar zu den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) von Harbauer, 7. Auflage, schreibt dazu in § 2 Rdz. 180, „die Auslagen der Vollstreckungsorgane gehören ebenfalls zu den Zwangsvollstreckungs-Kosten, z.B. […] die Transport- und Lagerkosten von Hausrat bei Vollstreckung aus dem Räumungstitel durch den Gerichtsvollzieher.“
Ein anderer Kollege kommentierte auf der Anwaltsliste das Verhalten des DAS so:
Die Einlagerung durch den GV ist zwangsläufige Folge der Zwangsräumung, diese widerum Teil der Zwangsvollstreckung.
Die RSV muß 3 Vollstreckungsmaßnahmen bezahlen, also auch die (übrigens erste Maßnahme) Zwangsräumung mit Einlagerung. Der DAS Schadenssachbearbeiter soll die ARB lesen!
Recht hat er, der Kollege. Die Weigerung des Versicherers, auch diese Kosten zu übernehmen, ist offensichtlich unbegründet.