Archive for Juni, 2005

Concordia und die Ökonomie….

Montag, Juni 13th, 2005

Gut ausgebildetes Fachpersonal ist teuer. Daß die Concordia selbiges nicht zu haben scheint, wurde durch die letzten Beiträge deutlich und fand sogar Erwähnung im Handelsblatt.
Offensichtlich benötigt sie auch ein solches nicht, solange die dort beschäftigten Sachbearbeiter – wie der Herr Assessor C. – noch in der Lage sind, vorhandene Textbausteine mehr oder weniger sinnvoll zusammenzufügen. Getreu dem alten Motto: „Wer viel redet, resp. schreibt muß noch lange nicht viel sagen.“ schaffte er es mit seiner Fülle an vorhandenen Textbausteinen einen mehrfachen Briefwechsel über mehrere Wochen mit dem Autor zu unterhalten, der mit einem einzigen Satz hätte ausgedrückt werden können: „Die Concordia ignoriert die gesetzliche Regelung der Mittelgebühr und kürzt diese willkürlich um ein Drittel.“ Warum er von der gesetzlichen Regelgebühr abweicht, entzieht sich leider dem geneigten Leser. Es wird halt einfach gemacht.

Nach herrschender Meinung muß derjenige, der die Regelgebühr in Frage stellt, den Nachweis führen, das unterdurchschnittliche Verhältnisse vorliegen. Einen solchen kann man aber schwerlich mit den zur Verfügung gestellten Textbausteinen führen, da hier eine Argumentation am konkreten Fall notwendig wäre. Hierfür benötigt man allerdings Fachpersonal, aber das ist ein anderes Thema (s.o.).
Dennoch könnte das von Herrn Assessor C. gezeigte Maß an Eifer und Ignoranz ihm eine Nomierung zum Mitarbeiter des Monats einbringen, wenn – ja wenn es nicht um eine Summe von 17,92 € (in Worten: siebzehn Euro und zweiundneunzig Cent) gegangen wäre. Dabei ist es müßig zu erwähnen, daß das von der Concordia aufgewendete Porto und die zu bezahlende Zeit ihres diensteifrigen Mitarbeiters für den quälend langen Schriftverkehr in dieser Sache den Streitbetrag um ein Vielfaches überschreitet. Aber solange man solch betriebswirtschaftlich unsinniges Amoklaufen der Mitarbeiter, die oftmals nur die Vorgaben der Direktion umsetzen, durch Erhöhung der Versicherungsbeiträge kompensieren kann, sind das ja nur die vielzitierten Peanuts…..

Concordia findet das RSV-Blog albern – Teil 2

Montag, Juni 13th, 2005

Der Kollege Hoenig hatte ja schon vor kurzem berichtet, dass die Concordia unser Blog albern findet.

Nun berichtet auch das Handelsblatt von heute über dieses Thema: „Albernheit der Weblogs“

Ob für die Versicherung das immer noch albern ist?

Nicht nur Kritik- hiermal ein Lob über die Advoc Card

Freitag, Juni 10th, 2005

Wir haben häufig berechtigten Grund an der Zahlungsmoral und an der Verzögerungstaktik zu kritisieren. Heute soll aber ein Lob über die ADVO CARD ausgesprochen werden.
Bisher hatte ich stets gute Erfahrungen mit dieser RSV.

Vor einem Monat wurde in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit die Deckungszusage angefragt. Die RSV hat mir am nächsten Tag die Deckungszusage erteilt.
Nach Abschluß des Mandats – vor 9 Tagen – wurde die Rechnung an die RSV gesandt. Am übernächsten Tag (!) war die Rechnung ohne Abzug ausgeglichen. Zunächst dachte ich, die Rechnung sei zu gering gewesen und die RSV hätte deswegen so schnell überwiesen. Die Rechnung stimmte aber.

Es mag sein, daß dies ein Einzelfall war. Trotz finde ich dies erwähnenswert, denn es gibt einige RSV, die die Rechnungen mittlerweile 2 Monate liegen lassen und erst nach mehrmaligem Mahnschreiben die Rechnung begleichen.

Concordia findet das RSV-Blog albern

Mittwoch, Juni 8th, 2005

Wie die Concordia auf Deckungsanfragen reagiert, habe ich in dem Beitrag Fragen über Fragen der Concordia beschrieben. Die letzte Frage des Versicherers im Zusammenhang mit dem Mandat habe ich mit dem Hinweis auf jenen Beitrag beantwortet.

Am heutigen Tage erhalte ich eine Reaktion. Es ist immer noch nicht die begehrte Deckungszusage, sondern folgende an mich gerichtete Bitte:

„Bereits aus zeitlichen Gründen bitten wir Sie, uns mit den von Ihnen im Internet veranstalteten Albernheiten zu verschonen.“

Die Concordia hat das RSV-Blog – mit seinen bislang über 9.000 Besuchen bisher – also erheiternd zur Kenntnis genommen. Wenn jetzt auch noch die Deckungszusage käme …

Seltsame Advocard

Freitag, Juni 3rd, 2005

Rechtsanwalt Santo Bartsch aus Reinbeck berichtet über ein seltsames Regulierungsverhalten der Advocard:

Zwischen Mieterin und Vermieter findet eine Auseinandersetzung über diverse Mängel an der Mietsache statt. Nach diversen anwaltlichen Schreiben und Telefonaten zwischen Anwalt und Vermieter entschließt sich letzterer, alle angemahnten Mängel zu beseitigen.

Der Anwalt stellt die Rechnung und bittet die Advocard im Namen seiner Mandantin um Ausgleich. Die Advocard lehnt nun die Regulierung ab, weil die Mandantin als Mieterin voll obsiegt hat. Die Advocard verweist dabei auf § 5 III b ARB 2002. Das ist die Klausel über die einverständliche Erledigung. Anwalts ehemaliger Liebling zieht daraus einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach auch bei nicht einverständlicher Erledigung, die aber zum vollen Obsiegen führt, die Regulierung nicht erfolgt.

Herr Bartsch zweifelt daran, daß sich § 5 III b ARB 2002 so verallgemeinern läßt, daß auch bei fehlender einverständlicher Erledigung Versicherungsschutz nicht besteht, wenn der VN voll obsiegt hat. Der Sachbearbeiter der Advocard teilte ihm jedoch telefonisch mit, daß der Versicherer hier angeblich schon mehrere gerichtliche Entscheidungen für seine Standpunkt erstritten hätte.


Diesen Fall kommentiert der Berliner Rechtsanwalt André Feske wie folgt:

Nach der übernahme der Advocard durch Generali häufen sich derartige Merkwürdigkeiten im Hause Advocard. Anhand der aus Hamburg in Bezug genommenen ARB kann doch kein Versicherungsnehmer erkennen, daß er Leistungen seines Versicherers für die von ihm gezahlten Prämien (angeblich) nur dann erhält, wenn er teilweise oder vollständig unterliegt!

Diese Advocard-Logik führt – zu Ende gedacht – zu folgendem Unsinn: Der Mandant erhält die Deckungszusage, beauftragt seinen Anwalt mit der Klageerhebung und gewinnt den Prozeß. Danach endet die Zwangsvollstreckung beim vermögenslosen Gegner fruchtlos. Die Advocard zahlt nicht, denn der Mandant hat ja gewonnen. Dazu fällt dem Beobachter ein: Wenn es so wäre, ist die jährliche Versicherungsprämie im heimischen Sparstrumpf weit besser aufgehoben!


Oder man schaut sich um nach einem „Fairsicherer“. Denn: Was taugt ein Versicherungsschutz, wenn der Versicherer beginnt, im Schadensfall Haare zu spalten, um nicht leisten zu müssen?

Roland, der Oberlehrer, lernt nicht hinzu

Donnerstag, Juni 2nd, 2005

In meinem Beitrag Der Roland und der Oberlehrer kritisierte ich das Verhalten des Versicherers hinsichtlich der überweisung der Auslagenpauschale für die übersendung der Ermittlungsakte. Eigentlich habe ich darauf gehofft, daß der Roland diesen Betrag zum Anlaß nimmt, einmal darüber nachzudenken, was der Begriff „Dienst am Kunden“ beinhaltet.

Das Fax, welches gestern in meiner Kanzlei eintraf, zeigt mir, daß der Oberlehrer offensichtlich unbelehrbar ist. Dem in dem Oberlehrer-Beitrag beschriebenen Unsinn setzt der Versicherer noch eins oben drauf. Ich zitiere wörtlich:

„Obwohl nach Teilen der Rechtssprechung die Akteneinsichtsgebühr nicht neben der Post- und Telekommunikationspauschale – die wir bereits gezahlt haben – geschuldet ist, haben wir im Rahmen der Kulanz 12,00 EUR auf Ihr Konto überwiesen.“

Der Versicherer bezieht sich da auf eine einsame Entscheidung des Landgerichts Berlin, die in der Literatur und auch vom Berliner Kammergericht als Fehlschuß abgetan wurde. Kein noch so sparsamer Versicherer – außer dem Roland – ist jemals auf die Idee gekommen, den Ausgleich der Kosten für die übersendung der Ermittlungsakte zu verweigern.

Und nun behauptet der Versicherer frech, er sei kulant, wenn er seiner Leistungspflicht nachkommt. Unglaublich!

Ich habe aber die Annahme der 12,00 EUR verweigert und den Betrag an den Versicherer zurück überwiesen. Der Mandant ist informiert – auch über die Möglichkeiten, das Risiko auszuschließen, in einem künftigen Fall von diesem potentiellen Leistungsverweiger schutzlos gestellt zu werden.

Neues Mandat – versichert bei der Concordia

Mittwoch, Juni 1st, 2005

Soeben habe ich ein Fax eines Mandanten erhalten. Ihm ist ein Bußgeldbescheid zugestellt worden: Gleich zwei recht heftige Geschwindigkeitsüberschreitungen wirft man ihm vor und setzt eine Geldbuße in Höhe von 400,00 EUR sowie 2 Monate Fahrverbot fest.

In einer eMail kommentiert der Mandant dieses Fax u.a. wie folgt:

Zwei Monate Hoffen und Bangen haben leider nicht gereicht, der lange Arm des Gesetzes hat mich gestern am Schlafittchen gepackt ( siehe Fax ). […] Ich weiß, daß ich mich damals nicht so ganz richtig verhalten habe, aber ich gelobe Besserung. Leider bin ich immer noch bei der Concordia versichert, was schon zu Problemen geführt hat. […]

Der Mandant ist also sensibilisiert. Ich bin gespannt, ob es auch dieses Mal zu Problemen führen wird, wenn ich bei der Concordia um den Versicherungsschutz für meinen Mandanten bitte.