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WGV: Nur gut 10 % der vertraglichen Verpflichtung erfüllt

Donnerstag, September 10th, 2009

Besonders versichertenfeindlich war das Regulierungsverhalten der WGV in einer kürzlich hier bearbeiteten Kündigungsschutzssache.

Obwohl außergewöhnlich dringende außergerichtliche Tätigkeiten vor auch nur einer überhaupt möglichen Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage erforderlich waren, beharrte die WGV auf ihrer generellen Ansicht, der Versicherungsnehmer habe immer gleich Klageauftrag zu erteilen, um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen. Dort wie auch im Gerichtsverfahren schließlich verschätzte sich die WGV hinsichtlich des angemessenen Streitwertes derart grob, dass sie nur einen winzigen Bruchteil der angemessenen Vorschussforderung ausglich.

Ein Fall, der nur noch mit außerordentlicher Borniertheit zu erklären ist. Das Amtsgericht Stuttgart fand klar Worte an die Adresse dieser „Restschutzversicherung“:

1. Außergerichtliche Kosten vor Erhebung der Kündigungsschutzklage sind grundsätzlich vom Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung umfasst.
2. Es gilt grundsätzlich der Streitwert, den das Arbeitsgericht fehlerfrei festlegt hat und nicht der, den man sich in Stuttgart erträumt.
3. Der Streitwert mit geltend gemachten Verzugslohns ist in Kündigungsschutzsachen den Streitwerten der Kündigungsschutzansprüchen hinzuzurechnen.

Näheres im detaillierten Fallbericht auf kanzlei-richter.com

Acht „gute“ Rechtsschutzversicherungen …

Mittwoch, September 9th, 2009

… will die Stiftung Warentest ermittelt haben:

Finanztest hat die Policen auf Verbraucherfreundlichkeit geprüft, die Schutz im Arbeits-, Privat-, Verkehrs- und Mietrecht bieten. Nur acht mal vergaben die Tester ein „Gut“. Die meisten Bedingungen sind „befriedigend“, drei nur „ausreichend“.

Die entsprechende Tabelle deckt sich allerdings nicht ganz mit den hier publizierten Erfahrungen. Aber es war wohl auch eher eine theoretische als eine praktische Prüfung. … 😉

Anmerkung der Red.:
Ergänzend sei hier noch auf den Beitrag Finanztest testet Rechtsschutzversicherer vom 22.07.09 verwiesen.

AdvoCard – April, April!

Mittwoch, August 26th, 2009

In einer „Atlanticlux-Sache“ vertrete ich Eheleute, die beide Opfer von Vermittlern dieser tollen Versicherungen geworden sind. Also entsprechende Kostendeckungsanfrage wegen der Forderungsabwehr an AdvoCard. die Kostendeckungszusage kommt dann auch – wenn auch erst nach nochmaliger Erinnerung.

Dann Rechnung an AdvoCard – und schon geht die Fragerei los. Wieso zwei Rechnungen? O.K., es mag im ersten Schreiben nicht hinreichend deutlich geworden sein. Also, es geht um beide Eheleute, jeder hat eine Versicherung abgeschlossen, für welche die Gegenseite Zahlung fordert, also zwei Fälle.

Die nächste Frage von AdvoCard: „Vorliegend werden Beträge durch Sie zurückgefordert. Wir sehen nicht, dass eine einheitliche Rückforderung ausgeschlossen ist. Die Ansprüche können doch auch in einer Klage geltend gemacht werden. …“

Hä? Wer lesen kann … Also nochmals die gesamte Sachlage Stück für Stück dargestellt. Es geht nicht um aktive Forderungen, sondern um Forderungsabwehr!

Jetzt zieht AdvoCard die Trumpfkarte:

Wir weisen darauf hin, dass eine Zahlungsaufforderung für Frau xyz bislang nicht vorgelegt wurde. Unabhängig davon, können wir Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Frau xyzs nicht zusagen, da sie über den vorliegenden Vertrag nicht versichert ist. Herr xyz hat den Single-Tarif versichert.

Herzlichen Glückwunsch! Und was soll dann diese ganze sinnlose Korrespondenz? Hätte man das nicht gleich mitteilen und nur die eine Gebührennote ausgleichen können?

ARAG – die Beste lt. TüV

Samstag, August 15th, 2009

….. na, wo die wohl vom TüV hingeguckt haben ?

Allianz – der reinste Horror!

Dienstag, August 11th, 2009

Die Allianz hat Deckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt. Am 28.07.09 habe ich ihr per Mail (Faxe bleiben ja eh unbeachtet) den Beweisbeschluss geschickt, mit dem das Gericht unter Fristsetzung zum 10.08.09 einen Kostenvorschuss von 1.000 EUR anfordert, und gebeten, mir zwecks Weiterleitung entweder einen Eigenscheck zu schicken oder den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Die Lesebestätigung erging am 29.07.09.

Bis gestern war weder das eine noch das andere geschehen, weshalb zunächst eine Erinnerungsmail abging.

Heute habe ich dann mit der Sachbearbeiterin telefoniert und erfuhr, dass noch nichts geschehen war, weil

    – „wir noch nicht am Bearbeiten der Post vom 29.07.09 sind“
    – Eil- bzw. Fristhinweise nicht zu einer schnelleren Bearbeitung beim Scannen und Versenden in Berlin führen
    – das Wahren von Fristen ohnehin Sache des Rechtsanwalts ist (grundsätzlich richtig, aber …)
    – das Gericht keine Bankverbindung angegeben hat (!)
    – ich doch sicherlich den Betrag bereits eingezahlt hätte (ich bin RA, kein Kreditinstitut!)
    – … u.v.a.m.

Ich bin fassungslos!

P.S.
Ich bin nach wie vor Allianz-versichert, aber nur noch, weil meine betreuende Agentur hervorragende Arbeit leistet und auch in solchen Fällen ein zuverlässiger – weil einsatzbereiter – Ansprechpartner ist!

Die DAS kann’s nicht lassen….

Mittwoch, August 5th, 2009

In einer Bußgeldsache haben wir Kostenvorschuß in Höhe der Mittelgebühr beantragt.
Natürlich wurden die einzelnen Gebühren jeweils unter die Mittelgebühr gekürzt. Dies ist umso bemerkenswerter, weil wir der Sachbearbeiterin vorsorglich mitgeteilt haben:

Der Rechtsanwalt kann grundsätzlich einen Vorschuß gemäß Â§ 9 RVG in Höhe der Mittelgebühr und für alle voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. Der Rechtsschutzversicherer hat dann den VN in Höhe des vom Rechtsanwalt angeforderten Vorschusses freizustellen. Der Rechtsanwalt kann in einem Vorschuß auch solche Gebühren in Ansatz bringen, deren Berechnungsvoraussetzungen erst im weiteren Verlauf der zu  erwartenden anwaltlichen Tätigkeit vorliegen, wie z.B. die zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV.
AG Darmstadt, Urt. v. 27.6.2005 – 305 C 421/04, in: AGS 5/2006; AG München, Urt. v. 5.8.2005 “ 122 C 10289/05, AGS 2005, 430; ähnlich auch AG Chemnitz, Beschl. v. 1.4.2005 “ 21 C 750/2005, AGS 2005, 431

und einige der dort zitierten Urteile gegen die DAS ergangen sind.

Wir haben der DAS nunmehr ultimativ ins virtuelle Gesangsbuch geschrieben:

Bemerkenswert ist, daß Sie den in Höhe der Mittelgebühr berechneten Vorschuß kürzen wollen, obwohl die in unserem letzten Schreiben zitierten Urteile gegen Ihr Unternehmen ergangen sind.

Wir sehen dem von uns berechneten Vorschuß vollständig und ungekürzt bis zum 12.8.09 entgegen.
Sollte ein fristgerechter Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, werden wir die Vertretung Ihres VN im Termin bis zum vollständigen Ausgleich ablehnen. Sie werden Ihrem VN erklären können, warum der Anwalt seines Vertrauens von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wird.
Zudem werden wir mit einer Deckungsklage gegen Ihr Unternehmen beauftragt werden.

Mit (noch) freundlichen Grüßen

Mal sehen, ob die DAS weiter stur bleibt und es tatsächlich auf den Deckungsprozeß ankommen lassen wird……

ARAG: Bei den Beschwerden ganz vorn

Montag, August 3rd, 2009

Neben der Finanztest und dem RSV-Blog ist die Beschwerde-Statistik, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) geführt wird, eine aufschlußreiche Informationsquelle.

Seit Jahren veröffentlicht die Versicherungsaufsicht eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik.

heißt es auf der Website des BAFin. Hier gibt es eine Excel-Tabelle über die Beschwerden der Verbraucher über Versicherungsunternehmen im Jahre 2008.

Ich habe die nach Versicherungsnamen geordnete Original Tabelle umsortiert und nach Beschwerde-Quoten sortiert.

Die ARAG schneidet wie erwartet schlecht ab.

Dabei sind natürlich die Unternehmen herausgefallen, die keine Angaben über die Anzahl der Versicherten gemacht haben (Hier gibt es „meine“ Excel-Tabelle.)

Bemerkenswert ist hier, daß die Statistik der BAFin mit der Finanztest und den Rechtsanwälten, die hier im RSV-Blog über ihre Erfahrungen berichten, übereinstimmt: Die ARAG ist ein Versicherer, den man nicht empfehlen kann, sondern über den sich Mandanten wie Rechtsanwälte wohl mit Recht beschweren. (ARAG und Allrecht sind über die selbe Telefonnummer und Adresse zu erreichen; deswegen habe ich sie zusammengefaßt.)

Finanztest testet Rechtsschutzversicherer

Mittwoch, Juli 22nd, 2009

Die August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Rechtsschutzversicherer.

Unter dem Titel Versicherer unter Beobachtung heißt es freundlich warnend:

Nicht ermitteln können wir, ob die Versicherer stets flott helfen. Selbstverständlich ist das nicht. So haben Finanztest-Umfragen in der Vergangenheit gezeigt, dass die Anwälte die Rechtsschutzversicherer sehr unterschiedlich bewerten. Wer wissen will, ob sein künftiger Versicherer unter Anwälten als „sperrig“ gilt, kann sich auf der Internetseite www.rsv-blog.de einen Eindruck verschaffen.

Wir bedanken uns bei der Finanztest-Redaktion für die Erwähnung unserer Erfahrungsberichte in dem Beitrag. Ganz besonders freuen wir uns über den Hinweis auf die (besonders) schwarzen Schafe der Branche:

Zögerliche Bearbeitung der Deckungsanfrage stellen wir zum Beispiel immer wieder bei der Arag fest. Auch Roland und Concordia zeichnen sich mitunter durch großen Widerstand aus“, berichtet Rechtsanwalt Carsten Hoenig, einer der Betreiber der Seite.

Genau, deswegen raten die meisten der Anwälte, die hier über ihre Erfahrungen berichten, von diesen Versichern ab. Der Preis ist nicht entscheidend, sondern die Leistung. Und die ist nach meiner Einschätzung bei den genannten drei Versicherern, ganz besonders aber bei der ARAG, das Geld nicht wert.

Wichtig: Die Beurteilungen durch Anwälte sind nur Momentaufnahmen. Das Verhalten der Versicherer kann sich ändern. „Zuletzt etwa fiel die Allianz durch Verzögerungen auf“, berichtet zum Beispiel Anwalt Hoenig. „Nun läuft es aber wieder glatt.“

schreibt die Finanztest dazu am Ende. Das ist richtig. Bei der ARAG, dem Roland und der Concordia dauert dieser Moment unserer Erfahrung nach allerdings schon einige lange Jahre.

Spielchen des ADAC

Montag, Juli 13th, 2009

In einer OWi-Angelegenheit fordere ich beim ADAC einen Vorschuß an, wobei ich für die jeweiligen Gebühren die Mittelgebühr ansetze.
Daraufhin kürzt der ADAC erst einmal die von mir festgesetzten Gebühren mit dem Hinweis, daß der Ansatz einer Mittelgebühr nicht gerechtfertigt sei. Außerdem will der ADAC die Postpauschale nach 7002 VV RVG nur einmal bezahlen, obwohl wir uns bereits im gerichtlichen Verfahren befinden.
Nach einem netten Hinweisschreiben, daß ich das Ermessen ausübe und die Postpauschale zweimal zu zahlen ist, erhalt ich die Mittelgebühren aber nicht die Postpauschale.
Meint der ADAC wegen der € 20,00 + MwSt werde ich nicht nachhacken?
Wenn sich da mal nicht jemand verpockert hat…

ARAG – die preiswerte …

Freitag, Juli 10th, 2009

Es geht einmal mehr wieder um die erkleckliche Gebührendifferenz von (186,24-46,41=) 139,83 €. Die Angelegenheit liegt im Mietrecht (da wo RSV bekanntlich immer kräftig mit dem Beitrag hinlangen). Eine Betriebskostenabrechnung war streitig. Der Hausverwalter (HV) wollte 120 € nachfordern. Die Gesamtabrechnung lag bei 1340 €. Wie sich bei der Vertragsprüfung herausgestellt hatte, existierte für den Gesamtbetrag keine wirksame Rechtsgrundlage. Folge Rückforderungsansprüche.

Die RSV zahlt 46 €. Zwischenzeitlich habe ich wegen dieser Sache ca. 0,75 cm Akte. Und was kommt von der RSV: Rechtsprechungszitate. Doch wohlgemerkt nur Zitate (von amtsrichterlichen Urteilen !) – keine Copien, keine Fundstellen, einfach nix.

Na gut ich weiß ja, dass diese RSV meine Qualitäten zu schätzen weiß und deshalb auf Zugriffsmöglichkeiten meinerseits im fundus vertraut. Und siehe da, was sagen (zumindest eines) die Urteile:

Siehste da

P.S.: zum heulen …..