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Der Rechtsservice der ARAG

Montag, Juli 6th, 2009

Der aktuelle Dauerbrenner der ARAG ist in unserer Kanzlei die Unfähigkeit der dortigen Mitarbeiter, unsere Aktenzeichen zu zitieren. Dieses freundliche Anschreiben des Versicherers erreichte uns heute:

rechtsservice

Die dicke, fette Nummer in der Mitte dieses Schreibens ist übrigens die Schadennummer des Versicherers – eine für uns ganz wichtige Information. Unser Aktenzeichen suche ich allerdings vergeblich. Auch auf den Anlagen findet sich nur ein falsch zitierter Stummel unseres Nümmerchens.

Spannend ist auch, wer hier freundlich grüßt: Der „Rechtsservice der ARAG“, wer oder was immer das auch sein mag.

Prostitution und Selbstbeteiligung

Donnerstag, Juli 2nd, 2009

Der Versicherer teilt seinem Kunden folgendes in der Versicherungspolice mit:

allianzbestechung

Nehmen wir einmal an, der Versicherungsnehmer hat eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro vereinbart. Und er beauftragt den Anwalt, der ihm vom Versicherer empfohlen wird. Nehmen wir weiter an, daß der Versicherer kein Müttergenesungswerk ist, sondern ein auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Unternehmen, das seinen Aktionären Rechenschaft schuldig ist.

Wo bleiben dann diese 300 Euro hängen?

Ich rate ‚mal: Bei dem vom Versicherer empfohlenen Anwalt. Er wird eine Vergütungsvereinbarung haben und auf einen Teil des gesetzlichen Honorars verzichten. Im Gegenzug wird er vom Versicherer empfohlen. Um auf seine Kosten zu kommen, muß er also Masse machen. Quantität. Ob die Qualität darunter leidet?

Ich überlege weiter: Was passiert, wenn die Empfehlungen ausbleiben? Dann fehlt dem nicht mehr empfohlenen Anwalt auch noch der spärliche Umsatz. Also wird der empfohlene Anwalt doch darum bemüht sein, auch weiter empfohlen zu werden.

Und welchen Rat wird er im Zweifel wohl geben? Den Rat, der dem Mandanten nützt, oder den Rat, der weiterhin Mandatseingänge über Empfehlungen des Versicherers gewährleistet?

Unsere Kanzlei – und die Kanzleien der Autoren dieses Weblogs – verzichtet auf solche Empfehlungen. Wir lassen uns unsere Unabhängigkeit nicht abkaufen. Dafür bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Beratung, die ausschließlich die Interessen des Mandanten im Focus hat. Und nicht die der Aktionäre eines Versicherungsunternehmens.

Selbstbeteiligung und vom Versicherer empfohlene Rechtsanwälte. Eine gefährliche Mischung, die dem Mandanten im Zweifel schadet.

ARAG – eine helle Freude

Mittwoch, Juli 1st, 2009

Den Mitarbeitern der ARAG gelingt es einfach nicht, ein paar simple Zahlen und Buchstaben abzuschreiben. Ich hatte bereits im April darüber berichtet, daß dieser Versicherer unsere Aktenzeichen entweder gar nicht oder oft nur verstümmelt mitteilt und uns dadurch die Zuordnung von Zahlungen zu den Mandaten erheblich erschwert. Deswegen habe ich mich auch beschwert. Damit uns die Arbeit erleichtert wird.

Genützt hat es nichts. Immer wieder kommen hier die (gekürzten) Versicherungsleistungen ohne unser vollständiges Aktenzeichen an. Immer wieder fragen wir dann nach. Immer wieder erhalten wir dann nachträglich ein Fax mit der zum Verbuchen der Zahlung notwendigen Information.

Jetzt hat die ARAG eine neue Idee. Sie schreibt uns nicht mehr unser Aktenzeichen auf, sondern ruft an und gibt es uns telefonisch durch. Nun haben wir die Schreibarbeit.

Es ist immer wieder eine helle Freude, mit diesem Versicherer zusammen zu arbeiten.

Concordia – einmal schnell

Freitag, Juni 19th, 2009

Rechtsanwalt Tim O. Becker aus Hamburg schreibt Erfreuliches über die Concordia:

Liebe RSV-Blog-Redaktion,

ich darf mal etwas Positives berichten. Rechnung am 12.06. geschrieben und am 19.06. wurde das Geld von der Concordia gutgeschrieben. Das ging fix. Sicher, es gab auch keine Streitpunkte. Dennoch habe ich schon Versicherer erlebt, die die Leistung recht lange hinauszögern. Insofern bin ich zur Zeit mit der Concordia (und dem zuständigen Sachbearbeiter) zufrieden.

Es bleibt zur hoffen, daß so einer Regulierung weitere Schwalben folgen, damit der Sommer auch bei der Concordia einkehrt. Bislang waren die Erfahrungen mit diesem Versicherer leider nicht so erfreulich.

ARAG – Eigenlob

Donnerstag, Juni 4th, 2009

Wer diese Tage die Beitragsrechnung dieser RSV im Briefkasten vorfand, durfte erfahren, dass das Unternehmen seine Beiträge gesenkt hat. Das alljährliche Spiel, nun einmal anders herum. Die Begründung: „Die Schadenskosten sind gesunken“.

Nicht zu erfahren ist, wie sich dies im Einzelnen darstellt und wie sich diese Entwicklung zeitpunktbezogen vollzogen hat. Natürlich ist dies für diesen Fall (Absenkung) nicht so sonderlich interessant, denn die Haushaltskasse wird ja ab jetzt weniger belastet.

Doch wer fragt danach, ob diese Absenkung der Beiträge auch anders ausfallen hätte können. Nicht einmal der „unabhängige Prüfer“ wird bemüht, der sich die Kenndaten des Unternehmens mal angeschaut hat und zu dem Ergebnis gelangen konnte: „Jetzt wird’s aber Zeit“.

Na gut sei’s drum, Preisanpassungsklausel hin und § 307 BGB her, wenn es um die Indikatioren einer Veränderung nach oben oder nach unten geht. Jedenfalls kann man im beiliegenden Merkblatt lesen:

  • 600.000 Fälle abgewickelt
  • 180 Mio Euros in die Hand genommen
    (macht pro Fall rd. 300 Euros aus).

In welchem Verhältnis das Beitragsaufkommen zum Aufwand steht, das bleibt offen. Warum sich der Aufwand, das Schadensaufkommen, wohl reduziert hat ? Daran, dass es den Spezialisten gibt, den diese RSV kennt, den sie empfiehlt und mit dem sie zusammenarbeitet (10.000 RAe), kann es nicht liegen. Denn von den bearbeiteten 600.000 Fällen hatte das Unternehmen gerade mal 100.000 Kunden eine Empfehlung erteilt (1/6). Also muß es doch auch irgendwie mit den, die restlichen 500.000 Fälle bearbeitenden, anderen Anwälten zusammen hängen, dass das Schadensaufkommen gesunken ist.

An den etwa zu teuren RVG-Gebühren kann’s auch nicht liegen, denn die wurden seit 2004 auch nicht verändert, d.h. jetzt gesenkt. Damals lautete aber der Slogan, dass wegen der Gesetzesänderung die Beiträge angehoben werden müssten.

Bleibt noch die Spekulation, dass ARAG-Kunden weniger streiten (oder man liest in diesem Blog und unter diesem Stichwort nach).

Und noch etwas: Wenn man die Summe der Beitragseinnahmen durch die Anzahl von Versicherten teilte, dann könnte errechnet werden, wieviele Jahre an Beiträgen im Schnitt investiert werden müßten, um den Deckungsbeitrag für die durchschnittlichen Kosten pro Einzelfall aufzubringen. Natürlich muß noch ein Verwaltungskostenaufwand oben drauf geschlagen werden. Da zeigt sich, ob man ein teurer oder ein billiger Kunde ist.

Schnelle Reaktion der Allrecht/ARAG

Montag, Mai 18th, 2009

Diesmal habe ich etwas Positives zu berichten. Und zwar von der Allrecht, die von den Schadenssachbearbeitern der ARAG verwaltet wird.

Morgen ist in einer Verkehrsstrafsache Termin zur Hauptverhandlung vor dem AG Tiergarten. Ein Blick ins Aktenkonto zeigte, daß die Vorschußforderung i.H. der Mittelgebühren noch offen war. Ein Anruf beim Schadenssachbearbeiter ergab, daß diese die Vorschußrechnung nicht erhalten haben, obwohl sie über das Schadensnetz des GdV versandt wurde.

Statt langer Diskussion erfragte der Schadenssachbearbeiter M. die Rechnungshöhe und wies diese sofort zur Zahlung verbunden mit der Bitte an, die Rechnung noch einmal zu faxen.

Das ist eine positive Erwähnung hier wert!

Roland – inkognito

Montag, Mai 11th, 2009

Der Roland spart, wo er kann. Und wenn es am Briefkopf ist.

chaosroland

So sieht die Post aus, die wir seit einiger Zeit wiederholt vom Roland erhalten. Mit Brille und ein wenig Lust am Suchen, identifiziert man aber den Absender irgendwann.

Der Inhalt dieses Schreibens bestätigt den Eindruck, daß man nicht nur beim äußeren Auftritt gespart hat, sondern auch noch bei Personal, das die Anfragen der Versicherungsnehmer beantwortet.

Es soll tatsächlich noch Leute geben, die für so eine Leistung Geld bezahlen.

DAS: Erst klagen, dann zahlen

Mittwoch, Mai 6th, 2009

Der DAS ist einmal mehr im Gespräch. Die Kollegen im Anwaltsforum des Deutschen Anwaltverein DAV berichten über die Regulierungspraxis des DAS. Rechtsanwalt Heinz-Ulrich Schwarz aus Chemnitz macht auf eine Fallschilderung in diesem Forum aufmerksam:

Dort hatte eine Kollegin gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und diesen begründet. Daraufhin hat die Behörde die Aufhebung des Bußgeldbescheides (ohne Kostenerstattung natürlich) und den Erlass eines Verwarngeldes angeboten. Dies wurde akzeptiert.

Die DAS verweigert die angefallene Gebühr VV 5115, da dies eine unzulässige Auslegung über den Wortlaut hinaus sei.

Die Kollegin hat Klage erhoben und der DAS danach sofort die übernahme der Gebühr und der Verfahrenskosten zugesagt.

Zu Recht fragt Rechtsanwalt Schwarz:

Was soll das?

Warum zahlt der Versicherer nicht gleich und verzichtet darauf, seinen Versicherungsnehmer bzw. dessen Verteidigerin dazu zu zwingen, die Kostenansprüche mit Hilfe des Gerichts durchzusetzen.

Es entsteht der Eindruck, daß auch der DAS erst einmal mehr oder minder willkürlich die Gebühren kürzt, um zu schauen, ob sich der Versicherungsnehmer dagegen wehrt. In vielen Fällen lohnt die Klage gegen die verhältnismäßige Kürzung nicht – für den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt. Für den Versicherer lohnt sich das schon, wenn hinter solch einem Verhalten eine Strategie steckt. Die Menge der Fälle macht dann den Kohl fett.

Solch ein RegulierungsKürzungsverhalten ist allerdings nicht akzeptabel und sollte dem Kunden, der auch der Suche nach einem Versicherer ist, zu denken geben.

Zwei Entscheidungen zugunsten der ARAG

Dienstag, Mai 5th, 2009

Daß ARAG-Mitarbeiter das RSV-Blog lesen, ist bekannt und erwünscht. Bisher haben sie aber noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auch über die Kommentar-Funktion zu den Beiträgen zu äußern. Auch das wäre erwünscht.

Aber immerhin bekommen wir ab und zu direkte Post per eMail. So auch am 2. April 09. In einer eMail bittet ein Mitarbeiter der ARAG um eine weiterführende Information und liefert uns gleich zwei Entscheidungen des Amtsgericht Neukölln und des Amtsgericht Köpenick. Im Anschreiben dazu heißt es:

…. möchten wir Ihnen zwei Entscheidungen als Anlage überlassen (Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 26.03.2009, 12 C 354/08 und Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 18.11.2008, 7 C 129/08). Können Sie zur objektiven Berichterstattung auch diese Urteile in Ihrem RSV-Blog nennen? Vielen Dank.

Selbstverständlich kommen wir dieser Bitte mit Freude nach.

Es geht in den beiden Entscheidungen um die Höhe des Verteidigerhonorars in Bußgeldsachen. In beiden Fällen entschied das Gericht jeweils, daß dem Verteidiger des Versicherungsnehmer der ARAG weniger zustünde, als er berechnet hatte. Wir möchten hier nicht auf die Einzelheiten der Urteile eingehen, die kann der Interessierte in den veröffentlichten Entscheidungen nachlesen.

Allerdings muß sich der Versicherer die Frage gefallen lassen, was er durch diese Entscheidungen gewonnen hat? Es gibt sicherlich mindestens ebenso viele Entscheidungen mit einem entgegen gesetzten Ergebnis. Dies bedeutet de facto: Die Erhebung einer Klage führt in etwas 50 % der (meist vergleichbaren) Fälle zum Erfolg, in den anderen 50 % eben nicht. Die Erfolgsaussichten sind mithin schlicht nicht kalkulierbar. Das weiß der kundige Rechtsanwalt genauso wie die kundige Rechtsabteilung der ARAG.

Es ist aber bemerkenswert, daß die ARAG trotzdem dieses Risiko eingeht, sich erst einmal stur stellt und dann abwartet, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Was aber nicht weiter verwunderlich ist. Denn welcher wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer erhebt tatsächlich wegen eines relativ geringen Betrages schon eine Klage? Das sind wohl die wenigsten. Allein aus diesem Blickwinkel heraus lohnt sich eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Am Ende liegt die „Erfolgsquote“ deutlich über den genannten 50 %.

Womit der Versicherer aber auch rechnen sollte: Der Versicherungsnehmer wird sich überlegen, ob er den Vertrag bei so einem Versicherer fortsetzt. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers wird ARAG-Kunden nicht mehr ganz so freudig empfangen wie Versicherte anderer Unternehmen. Und es wird über ein solchen Verhalten der ARAG gern und oft berichtet, um andere Mandanten vor dieser Praxis zu warnen.

Wer erst einmal in der Situation ist, gegen „seinen eigenen“ Versicherer, an den man vielleicht jahrelang teure Prämien gezahlt hat, klagen zu müssen, hat so oder so verloren. Deswegen sollte man sich überlegen, bevor man einen Vertrag mit der ARAG abschließt, ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Wir jedenfalls raten davon ab, sich mit der prozeßfreudigen ARAG einzulassen.

ARAG: Ihre Meinung ist uns wichtig

Montag, Mai 4th, 2009

Ich hatte im Auftrag unseres Mandanten dessen Versicherungsvertrag mit der ARAG gekündigt. Die zahlreichen Gründe für die Kündigung kann man hier im Blog nachlesen.

Wie gewünscht übermittelte der Versicherer uns die Kündigungsbestätigung. Und einen Fragebogen, mit dem nach den Gründen für die Kündigung gefragt wird. Und das, obwohl die Mitarbeiter der ARAG hier mitlesen.