Nachdem nun die Zeitschrift Finanztest in ihrem letzten Beitrag über Rechtsschutzversicherungen auch das RSV-Blog erwähnt hat, wiederholen sich die Anfragen von potentiellen Neukunden an meine Kanzlei, welchen Versicherer wir denn empfehlen würden. Eine schwierige Frage, ist es doch einem Anwalt grundsätzlich untersagt, Werbung für ein Versicherungsunternehmen zu machen. Schnell kommt der Verdacht von Provisionszahlungen auf.
Zudem verfügt unsere Kanzlei, die sich lediglich auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts mit Rechtsschutzversicherern streitet, insoweit auch nur über einen eng begrenzten Erfahrungshorizont. (Bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden haben wir keinen Streit mit den RSVen, weil meist bzw. zum größeren Teil ja auch der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners das Honorar zu zahlen hat.)
Wir beantworten daher die Frage negativ und teilen mit, welche Versicherer in unserer Kanzlei unangenehm aufgefallen sind.
Schlechthin katastrophale Erfahrungen machen wir ständig mit der Concordia und dem Roland. Mit einem weiteren Versicherer, der hier im Blog und anderswo auch ständig in der anwaltlichen Kritik steht, haben wir uns jahrelang gezankt, mittlerweile aber ein Stillhalteabkommen geschlossen. 😉
Lästig und immer wieder ärgerlich sind die Vorschußdebatten unserer Kanzlei mit dem ADAC (bei dem ich im übrigen selbst versichert bin). Das mag vielleicht an der bayerischen Sturheit liegen. Oder aber auch daran, daß bei dem Münchener Versicherer die Sachbearbeiter wechseln wie bei einem Zeitarbeitsunternehmen die Tagelöhner – so jedenfalls erscheint es hier. So können die ständigen Neulinge die Qualität unserer Arbeit auch nicht kennen.
über die ARAG und deren Servicewüste (0180-5er Nummern z.B.) habe ich mich auch schon oft geärgert.
Ich möchte mich daher dem Rat der Finanztester anschließen und gern die kleinen Versicherer empfehlen, die leider auch hier im Blog nicht oft gelobt werden können, weil sie eben nicht so oft vorkommen im Anwaltsalltag.
Wenn man sich einen großen Versicherer aussucht, dann sollte man darauf achten, daß das dortige Personal nicht ständig ausgetauscht und vor allem gut ausgebildet ist. Mit denen kann man sich dann wenigstens auf hohem Niveau zanken (die beiden hohen Türme in Berlin zeugen davon 😉 ).
Aber selbst ein schlechter Versicherer ist – im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes jedenfalls – für den Versicherungsnehmer noch immer besser als überhaupt keiner. Dann bezahlt er wenigstens nur die (meist verhältnismäßig geringe) Differenz zwischen dem angemessenen Honorar und einer unberechtigten Teilzahlung. Besser wäre es aber allemal, wenn er für seine teuer gewordenen Prämien auch eine bessere Leistung erhielte.