Der DAS rührt die Werbetrommel. Der DAS ist wieder der „größte“ deutsche Rechtsschutzversicherer. Entsprechende Schreiben haben in den letzten Wochen nicht nur Rechtsanwälte, sondern vor allem auch die Versicherten erhalten. Allerdings zeigt sich auch hier: Quantität hat mit Qualität nichts zu tun.
Der „Größte“ leistet sich durch -offenbar hoffnungslos überforderte- Sachbearbeiter einmal mehr auch die größten Fehlleistungen.
Selbst in einfach und eindeutig gelagerten Fällen wird die Kostendeckungserklärung nicht sofort abgegeben, sondern werden -völlig überflüssige- Nachfragen gestellt und Unterlagen von dem Versicherten angefordert. Was soll das?
Die von ihm angeforderten Unterlagen nimmt der DAS nicht einmal zur Kenntnis, sondern lässt seine Versicherten erst selbst noch einmal anrufen. Natürlich unter einer sog. Servicerufnummer des DAS, für immerhin 14 Cent pro Minute.
So kann man als Versicherer natürlich auch Geld verdienen.
Der interessierte Beobachter fragt sich aber: Wofür zahlen die vielen DAS-Versicherten dann noch Prämien?
Ein Beispiel aus jüngster Zeit:
Eine Bankmitarbeiterin sucht Rat. Nach vielen Jahren am selben Arbeitsplatz soll sie plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und eine Verzichtserklärung abgeben. Das alles am besten sofort und ohne die ihr am Arbeitsplatz präsentierten Unterlagen zu Hause erst einmal in Ruhe durchlesen zu dürfen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Die Arbeitnehmerin reagiert richtig: Sie unterschreibt nichts, sondern lässt sich erst einmal beraten.
Zunächst wendet sie sich telefonisch an den DAS, wo sie seit vielen Jahren rechtsschutzversichert ist. Nach kurzer Schilderung ihres Problems wird sie vom DAS telefonisch mit einer ihr unbekannten Rechtsanwältin verbunden, um sich -auf Kosten des DAS- von dieser beraten zu lassen. Die zutreffende Auskunft dieser Rechtsanwältin lautet: Der Fall ist für eine telefonische Beratung nicht geeignet. Dafür ist die Angelegenheit (Betriebsübergang, Änderung der Arbeitsbedingungen) viel zu kompliziert. Die Bankmitarbeiterin solle sich persönlich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen .
Gesagt, getan:
Die Bankmitarbeiterin wendet sich an mein Büro, dass sie aus einer früheren Arbeitsrechtsangelegenheit bereits kennt. Damit die erforderliche persönliche Beratung „in einem Rutsch“ erledigt werden kann, schickt die vorausschauende Mandantin die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, nachträgliche Änderungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Belehrung des Arbeitgebers zum Betriebsübergang, neuer AT-Arbeitsvertrag) vorab per E-Mail an mein Büro. Das mögliche und erforderliche weitere Vorgehen im Arbeitsverhältnis kann darum auch in einer einzigen persönlichen Besprechung, die allerdings eineinhalb Stunden dauert, besprochen und gemeinsam festgelegt werden.
Die Mandantin ist zufrieden.
Sie hat zeitnah alle Informationen erhalten die sie benötigte, um in Zukunft wieder mehr oder weniger sorgenfrei ihrer täglichen Arbeit nachgehen zu können. Die Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber steht sie nun selbst durch.
Die Abrechnung der Kosten dieser persönlichen Beratung soll ebenso „schnell und einfach“ mit dem DAS direkt erfolgen. Diesen Service leiste auch ich für meine Mandanten in der Regel gern. Mit dem DAS ist das aber nicht möglich.
Die Chronologie:
12.10.2010: Eingang der Unterlagen zur Prüfung in meinem Büro.
18.10.2010: Persönliche Besprechung der Sache in meinem Büro.
26.10.2010: Information an den DAS, mit der Bitte Kostendeckung zu erteilen, kurz (wer liest schon gerne viel) aber vollständig :
26-10-2010-an-DAS
02.11.2010: Erste Reaktion des DAS. Es ist schon Vorweihnachtszeit, der DAS wünscht sich wohl darum:
„Bitte überlassen sie uns zur Einsicht das gegnerische Anspruchsschreiben“
Das war schon mal der falsche Textbaustein! Der DAS teilt mir aber außerdem mit:
„Andernfalls vermögen wir gegenwärtig einen eintrittspflichtigen Versicherungsfall nicht zu erkennen“
Aha! Dieser Textbaustein scheint neu zu sein. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass der Sachbearbeiter, ein Herr „F.“, damit spielen und auch den einmal ausprobieren will. Auch dieser Textbaustein passt hier aber nicht.
Ein durchschnittlich begabter und sorgfältiger Rechtschutzsachbearbeiter hätte alle erforderlichen Angaben bereits aus dem Text meines Schreibens vom 26.10.2010 ohne weiteres entnehmen können. Herr „F.“ kann das aber nicht. Entweder benötigt er dringend eine Fortbildung seines Arbeitgebers in dem von ihm bearbeiteten Sachgebiet, oder er handelt auf Anweisung „von oben“.
04.11.2010: Die Antwort meines Büros:
03-11-2010 an_DAS
Zeitgleich werden an den DAS -wunschgemäß- zu dessen „eigener Prüfung“ die von meiner Mandantin in Vorbereitung unseres Beratungsgesprächs eingereichten, umfangreichen Unterlagen (122 Seiten) per Email an den Versicherer übersandt. Natürlich an die richtige -im Schreiben vom 02.11.2010 genannte- Emailadresse und erst nachdem meine Mandantin mich dafür von der anwaltlichen Schweigepflicht befreit hatte.
Nun passiert zwei Wochen erst einmal nichts.
Hoffnungsfroh gehe ich davon aus, dass der Sachbearbeiter „F.“ die von ihm angeforderten und von meinem Büro auch prompt an ihn übersandten Unterlagen in der Zwischenzeit durcharbeitet .
Ich denke noch: Wie schade, dass der Herr „F.“ damit die von seinem Arbeitgeber bezahlte Arbeitszeit offenkundig verschwendet. Alles was er für die Erteilung der Kostendeckungszusage wissen musste, war ihm ja bereits aus meinem Schreiben vom 26.10.2010 bekannt.
Aber: Herr „F.“ ist ein guter Arbeitnehmer. Um die Interessen seines Arbeitgebers kümmert er sich vorbildlich. Herr „F.“ liest nämlich gar nichts.
Am
19.11.2010: schreibt Herr „F.“ dann an meine Mandantin und bittet nun diese zur -angeblich erneuten- überprüfung der Eintrittspflicht,
„um übersendung der Unterlagen, aus denen sich ein pflichtwidriges Verhalten ihres Arbeitgebers ergibt“
Meine Mandantin hat allerdings -vollkommen zu Recht- keine Lust, dem Sachbearbeiter „F.“ noch einmal zu zu senden was der schon binnen der letzten zwei Wochen nicht gelesen hat .
23.11.2010: Meine Mandantin ruft kurzentschlossen bei ihrem Versicherer an (für „nur“ 14 Cent/Minute) und erklärt dem Sachbearbeiter „F.“ noch einmal, was der längst wissen musste wenn er nur gelesen hätte, was ihm bereits geschrieben worden war.
Oh Wunder:
Am selben Tag erhalte ich ein Telefax des DAS indem mir
„anheim gestellt“
wird, eine Rechnung dorthin zu senden. Also, eines muss man Herrn „F.“ schon lassen: Dieses Mal hat er bestimmt keinen Textbaustein verwendet. Diese hochtrabende, altertümliche Ausdrucksweise ist ganz sicher selbst erfunden und soll wohl die Wichtigkeit des Autors und die Sorgfalt seiner Arbeitsweise unterstreichen. Wenigstens einmal hat sich Herr „F.“ in dieser Sache also doch noch echte Mühe gegeben. Meinen Applaus dafür.
Mein Büro hat das Gewünschte noch am Folgetag erledigt.
Selbstverständlich bekommt der Rechtsschutzversicherer nur eine Kopie der Rechnung, die im Original immer an den Mandanten geht. Das Gesetz will es so. Zahlungen des DAS sind hier bisher natürlich nicht eingegangen. Wahrscheinlich werden auch dafür noch „weitere Unterlagen“ benötigt, weil der DAS auch das Gesetz nicht liest.
….Fortsetzung folgt……
