Was denn sonst – sollte man denken. Die Praxis (neudeutsch auch Schadenssteuerung genannt) sieht anders aus:
Rechtsschutzversicherer leiten Versicherungsnehmer gerne bevorzugt an Vertragsanwälte weiter. Diese Praxis fand deutliche Kritik der bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministerin, wie beck-aktuell berichtet:
Die freie Wahl des Rechtsanwalts ist ein wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung, findet Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk (CSU): „Nur wer seinen Rechtsbeistand frei wählen kann, kann seine Rechte eigenverantwortlich und bestmöglich wahrnehmen.“ Das müssten auch die Rechtsschutzversicherungen beachten, so die Ministerin in einer Mitteilung ihres Ministeriums. Das Versicherungsvertragsgesetz verbiete ihnen deshalb, die freie Anwaltswahl in Gerichts- und Verwaltungsverfahren einzuschränken.
Die Ministerin weiter: „Wenn eine Rechtsschutzversicherung ihre Kunden über qualifizierte Anwälte informiert, ist das als Serviceleistung durchaus zu begrüßen. Für mich ist die Grenze aber dann überschritten, wenn die Versicherten in unzulässiger Weise zur Wahl von Vertragsanwälten der Versicherung bewegt werden sollen.“ Nach Merk ist das beispielsweise dann der Fall, wenn dem Versicherten, der lieber den Anwalt seines Vertrauens beauftragt, mit der Erhöhung der Versicherungsprämie gedroht wird. Oder wenn umgekehrt finanzielle Vorteile winken, falls man sich für den von der Versicherung empfohlenen Vertragsanwalt entscheidet.
„Das deutsche und das europäische Recht untersagen mit gutem Grund die Einschränkung der freien Anwaltswahl. Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenkollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt“, erklärt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin. Merk fordert daher die Versicherungsaufsicht auf, die Praxis einiger Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe zu nehmen und erforderlichenfalls tätig zu werden.
In der Tat ein Missstand, der auch hier bereits des öfteren kritisiert wurde. Es bleibt abzuwarten, ob und ggf. wie die BaFin hierauf reagiert.
Dank an den Kollegen Dr. Imhof für den Hinweis auf den Beitrag.