Archive for the ‘ARAG’ Category

Kürzungen durch die ARAG

Mittwoch, November 10th, 2010

Unser Kollege RA Bauer teilte uns folgendes mit:

„Die ARAG kürzt in vorliegender OWi meine auf die ‚Mittelgebühr‘ ausgestellte Kostennote trotz Hinweis auf die Wichtigkeit der Angelegenheit für den Mandanten. Die Verkehrsordnungswidrigkeit soll mit 4 Punkten sowie einem Fahrverbot bestraft werden, für den Mandanten der dieses Jahr bereits ein Fahrverbot ‚absitzen‘ durfte wäre ein weiteres Fahrverbot berufsrechtlich der finale Todesstoß in seiner Branche als Außendienstmitarbeiter, der tagtäglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Eine Bestätigung des AG, dass für den weiteren Fall von Fahrverboten eine Kündigung droht interessiert die ARAG nicht. Die ARAG hält weitere daran fest, dass OWis lediglich mit einem unter der Mittelgebühr liegenden Satz zu entlohnen sind….“

Die Frau Schmidt von der ARAG

Donnerstag, September 16th, 2010

Die Finger reichen nicht mehr, um zu zählen, wie oft ich die ARAG gebeten habe, unser Aktenzeichen vollständig anzugeben. Die Mitarbeiter bei diesem Versicherer scheinen damit völlig überfordert zu sein.

Und die Herrschaften der Leitung, Herr ppa. Richter und Herr ppa. Ruzas, bekommen es offensichtlich auch nicht in den Griff, die Daten-Erfasser in ihrem Hause dazu zu bringen, ein paar Ziffern sauber abzutippen.

Aber die Frau Schmidt von der ARAG, die macht es nun richtig: Sie gibt sich gar nicht mehr mit unserem Aktenzeichen ab. Die Frau Schmidt von der ARAG läßt es gleich vollständig weg.

Und wo die Frau Schmidt von der ARAG gerade beim Weglassen ist, spart sie sich dann auch noch den Namen unserer Kanzlei bzw. meinen Vornamen. Alles überflüssiges Zeug. Wer braucht das schon.

Und das Kürzen der Vergütung mit der ARAG-üblichen Arroganz, das hat die Frau Schmidt von der ARAG auch richtig gut drauf.

Kein Problem, liebe Frau Frau Schmidt, wir rechnen das dann mit dem Mandanten ab und zeigen ihm anschließend Wege auf, wie er sich von diesem Chaosladen Versicherer trennen kann.

Denn von Versicherern, die mit Zahlen nicht umgehen können, sollte man sich besser fernhalten.

ARAG und die Aktenzeichen

Donnerstag, August 12th, 2010

Es gibt Versicherer, die versuchen, unnötige Arbeiten zu vermeiden. Und es gibt die ARAG.

Gebetsmühlenartig habe ich die ARAG aufgefordert, unsere Aktenzeichen nicht zu kürzen, sondern sie bei der Korrespondenz und bei Zahlungen vollständig anzugeben. So machen wir das nämlich auch mit den Versicherungs- und Schadennummern dieses Versicherers. Das schafft im Alltag für alle Beteiligten Erleichterung.

Offenbar scheint aber das schlichte Abtippen von Zahlen und Buchstaben die Mitarbeiter bei der ARAG vor größere (intellektuelle?) Probleme zu stellen.

Wir haben mal wieder eine Zahlung von diesem Versicherer erhalten. Diesmal hatte der Versicherer unser Aktenzeichen nicht gekürzt. Nein, der Mitarbeiter der ARAG hat es vollständig vermieden, uns einen Hinweis zu geben, auf welche Sache wir die überweisung buchen sollten. Wir kamen also wieder einmal nicht umhin, dem Chaos-Laden zu schreiben und ihn um die Angabe unseres Aktenzeichens zu bitten. Heute, sechs Tage später, hat sich jemand herabgelassen und uns ein Fax geschickt:

Bemerkenswert ist nicht nur, daß der Weg vom ARAG-Faxgerät bis zum ARAG-Eingangsstempel fünf Tage braucht. Zu erwähnen ist auch die ungelenke Art, wie die ARAG unsere Anfrage beantwortet und unser Aktenzeichen übermittelt. Aber solche gepflegten Umgangsformen scheinen dem Versicherer ohnehin nicht sehr fremd zu sein.

Spannend ist übrigens, daß das, was dieser Primarschüler der ARAG da auf’s Papier gebracht hat, mit unserem Aktenzeichen allenfalls eine gewisse Ähnlichkeit hat. Aber wir konnte nun mit ein wenig Ermittlungstätigkeit – nach einer knappen Woche – die Zahlung zuordnen.

Ach, so. Es ging um 8,93 Euro. Der Aufwand und die Verbuchung dieser überweisung hat ein mehrfaches davon gekostet.

Liebe Versicherungsnehmer, wenn Sie demjenigen, der Ihre Interessen wahrnehmen soll, richtig gute Laune machen wollen: Verzichten Sie darauf, den Versicherungsschutz bei diesem Versicherer einzukaufen. Mandanten sollten Ihre Rechtsanwälte nicht mit der ARAG foltern.

Update:
Hier noch eine Gutschrift der ARAG von heute:

Wenigstens der Name des Versicherungsnehmers steht im Verwendungszweck, aber für welches Mandat der Betrag ist, dürfen wir mal wieder selbst erraten. Ich frage dann eben nochmal nach, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

ARAG-Inkasso

Donnerstag, Juni 10th, 2010

Ist es nicht nett, was die ARAG ihren „besseren“ Kunden als Service anbietet? Das ARAG-Forderungsmanagement:

Herzlich willkommen bei der TRANSCOM CMS Forderungsmanagement GmbH. Als ARAG Rechtsschutz-Kunde können Sie schnell und unkompliziert Ihre offenen Forderungen von Experten bearbeiten lassen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein ARAG Rechtsschutz-Vertrag für Selbstständige, Firmen-Rechtsschutz oder Kompakt-Rechtsschutz (ab ARB 2005 bzw. ARB 2007M) oder ein Aktiv-Rechtsschutz Immobilie für Vermieter.

Das anonyme Massenabfertigung in einer Inkassobude für ARAG viel preiswerter ist als Forderungseinzug durch Anwälte, der i.d.R. durchaus mitversichert sei dürfte, ist natürlich nur ein angenehmer Nebeneffekt. 😉

ARAG verweigerte zu Unrecht Deckungsschutz gegenüber opendownload-Abofalle

Dienstag, April 27th, 2010

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 26.03.2010 vorgeworfen, zu Unrecht einem rechtsschutzersicherten Mandanten den ihm zustehenden Deckungsschutz für eine negative Feststellungsklage verweigert zu haben, nachdem dieser die Internet-Raubritter vergeblich außergerichtlich zur Berühmungsaufgabe aufgefordert hatte. (mehr …)

ARAG – Sparen, nicht zahlen

Dienstag, April 27th, 2010

Der Kollege Witopil beschwert sich hier über die zögerliche Schadensregulierung bei der ARAG. Mich wundert’s nicht:

Offensichtlich versucht man dort zu sparen, um irgendwann einmal meine Gebührennote vom 16.o2.2010 ausgleichen zu können, die trotz Erinnerung vom 26.o2. und Mahnung vom 18.o3.2010 nach wie vor offen ist, zwischenzeitlich also seit 9,71 Wochen oder auch 69 Tagen. 😉

ARAG – auf ein Neues ….

Montag, April 26th, 2010

Es existieren nun reihenweise Entscheidungen zur Mittelgebühr (unter denen kein Geringerer als der BGH versammelt ist).

Nach Vorschußanforderung (welche auf der Basis der Mittelgebühr berechnet wurde) will nun erst einmal geprüft werden, welchen Umfang und welche Schwierigkeiten (§ 14 RVG) diese Angelegenheit aufweist.

Wahrscheinlich steht in den Arbeitsunterlagen der RSV (§ 14 ARAG-VG), dass in solchen Fällen dann ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu Gunsten der RSV vereinbart wurde. Denn was wird geantwortet (hier weiter lesen) ?

ARAG – und immer wieder das gleiche Lied

Mittwoch, April 14th, 2010

Totgesagte leben länger. Diese alte Weisheit gilt zwar nicht für die ARAG selbst. Sie gilt aber, soweit die ARAG betroffen ist, immerhin für die Auffassung zur Mittelgebühr im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeiten (Nr. 2300 VV/RVG).

Selbst der BGH hatte der ARAG bescheinigt, dass es schon eines besonders gelagerten Falles bedürfe, wenn die Mittelgebühr (1.3) unterschritten werden möge (BGH_31_10_2006_VI_zr_261_05). Dies wurde vom BGH am 25.09.2008 (BGH_25_09_2008_IX_zr_133_07) in ständiger Rechtsprechung bestätigt. Dort ist davon die Rede, dass die Mittelgebühr in einem „durchschnittlichen“ oder „normalen“ Verkehrsunfall angemessen ist.

Der ARAG wurde eine Copie der Entscheidung vom 31.10.2006 übermittelt. Doch was folgt als Antwort hierauf ? Bitte hier weiter lesen. .

Der Sachverhalt auf den die ARAG ihre überkommene Auffassung zu stützen gedenkt, beinhaltet einen bilateralen Verkehrsunfall (Auslandsbeteiligung) mit immensen Sachschäden, mehreren Schwerstverletzten und im Anspruchsbereich „Haushaltsführungsschäden“ und „vermehrte Bedürfnisse“. Schließlich eine Haftpflichtversicherung (die hier gelinde als „bockig“ bezeichnet werden soll) die die Abwicklung zusätzlich erschwerte.

Der guten Ordnung halber sei noch angefügt, dass im vorliegenden Sachverhalt die Mittelgebühr an sich (1.3) nicht streitig ist. Es geht um die Ausfüllung des Gebührenrahmens gem. § 14 RVG.

Die Schiebeschreiben der ARAG

Montag, Februar 8th, 2010

Dem Rechtsanwalt, der den Umgang mit den Versicherern gewohnt ist, ist bekannt, wie man unnötige Arbeit vermeidet. Er wird bei der Deckungsanfrage nach Möglichkeit sämtliche Informationen gleich mit dem ersten Schreiben an den Versicherer senden, um verzögernde Nach- und überflüssige Anfragen zu vermeiden.

Eigentlich sollte dies auch beim Versicherer gern gesehen sein, reduziert dies doch auch auf jener Seite die Arbeit.

Anders läuft das allerdings bei der ARAG, wie die Zuschrift des Kölner Kollegen, Rechtsanwalt Stefan H. Markel, belegt:

Sehr geehrte Kollegen,

die ARAG `mal wieder:

Im Januar 2010 erfolgt Anschreiben nebst vollständiger Rechnung und Bankverbindung. Eine Deckungszusage erfolgt postalisch. Wochen später erinnere ich höflich an die Begleichung der Rechnung. Daraufhin teilt mir ein anderer Sachbearbeiter postalisch und lapidar mit, eine Zahlung könne nicht erfolgen … da sich dem Briefkopf des letzten Schreibens die Bankverbindung nicht entnehmen lasse und dieser daher unvollständig sei.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Stefan H. Markel

Ob eine und – wenn ja – welche Strategie dahinter steckt, erschließt sich uns nicht. Jedenfalls fällt die ARAG wiederholt durch solche Schiebeschreiben auf, deren Bearbeitung neben ärgerlicher Arbeit und viel schlechte Laune macht.

Daher gilt: Wer einen Anwalt bevorzugt, der mit guter Laune auch gute Arbeit machen wird, sollte es besser vermeiden, mit solchen Versicherern wie der ARAG die Stimmung zu verderben.

ARAG – nicht souverän.

Montag, Januar 25th, 2010

Herr Rechtsanwalt Torsten Bornemann aus der Berliner Kanzlei Burkhard Goßens teilte der Redaktion bereits im vergangenen Jahr ein merkwürdiges Verhalten der ARAG mit:

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

hier ein summarischer Erfahrungsbericht mit der ARAG-RSV in Berlin/Düsseldorf, an dem ich Sie gern teilhaben lasse:

In einer rechtsschutzversicherten Sache weisen wir eine telefonische Anfrage der ARAG, mit der von uns Unterlagen zum Versicherungsfall abgefordert werden, damit zurück, dass wir diese ohne Entbindung von der Schweigepflicht seitens des Mandanten und mangels Auftrages nicht übersenden werden und verweisen an den Versicherungsnehmer.

Daraufhin wendet sich die ARAG schriftlich an den Versicherungsnehmer und teilt diesem mit, dass sich die ARAG „leider“ an ihn wenden und um übersendung der Unterlagen bitten müsse. Anschließend beschwert sich der Berliner Kundenbetreuer telefonisch noch beim Mandanten und weint sich aus, dass dessen RA doch so unfreundlich gewesen sei, wie mit der ARAG umgegangen werde und der Mandant sich doch einen anderen Anwalt suchen solle.

Getoppt wird das Ganze noch dadurch, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein weiterer durch uns vertretener Versicherungsnehmer unter Mitteilung von Fragmenten des o.g. Sachverhaltes

    („zu o.g. Rechtsschutzfall haben wir heute ein Schreiben an … gerichtet. Wir geben nachfolgend den gesamten Wortlaut wieder: In dieser Angelegenheit teilt uns Ihr Rechtsanwalt mit, dass er nicht von der Schweigepflicht entbunden worden sei und deshalb nicht in der Lage sei und den Widerspruchsbescheid zusenden. Insofern müssen wir uns leider an Sie wenden und Sie bitten und den entsprechenden Bescheid zu schicken
    Anm.: Interpunktion, Orthographie, Satzbau sind dem Original entnommen.)

verwirrt wird. Offenbar soll auch diesem ein Wechsel des Rechtsanwalts nahegelegt werden, denn die ARAG erbietet sich, eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.

Nicht gerade souverän, wie ich finde.

Natürlich ist der ARAG ein Rechtsanwalt lieber, der die Interessen des Versicherers vertritt. Als Mandant sollte man aber eher Wert darauf legen, daß der Anwalt seine Interessen, also die des Mandanten, vertritt. Notfalls auch gegenüber der ARAG.