Es gibt Versicherer, die versuchen, unnötige Arbeiten zu vermeiden. Und es gibt die ARAG.
Gebetsmühlenartig habe ich die ARAG aufgefordert, unsere Aktenzeichen nicht zu kürzen, sondern sie bei der Korrespondenz und bei Zahlungen vollständig anzugeben. So machen wir das nämlich auch mit den Versicherungs- und Schadennummern dieses Versicherers. Das schafft im Alltag für alle Beteiligten Erleichterung.
Offenbar scheint aber das schlichte Abtippen von Zahlen und Buchstaben die Mitarbeiter bei der ARAG vor größere (intellektuelle?) Probleme zu stellen.
Wir haben mal wieder eine Zahlung von diesem Versicherer erhalten. Diesmal hatte der Versicherer unser Aktenzeichen nicht gekürzt. Nein, der Mitarbeiter der ARAG hat es vollständig vermieden, uns einen Hinweis zu geben, auf welche Sache wir die überweisung buchen sollten. Wir kamen also wieder einmal nicht umhin, dem Chaos-Laden zu schreiben und ihn um die Angabe unseres Aktenzeichens zu bitten. Heute, sechs Tage später, hat sich jemand herabgelassen und uns ein Fax geschickt:
Bemerkenswert ist nicht nur, daß der Weg vom ARAG-Faxgerät bis zum ARAG-Eingangsstempel fünf Tage braucht. Zu erwähnen ist auch die ungelenke Art, wie die ARAG unsere Anfrage beantwortet und unser Aktenzeichen übermittelt. Aber solche gepflegten Umgangsformen scheinen dem Versicherer ohnehin nicht sehr fremd zu sein.
Spannend ist übrigens, daß das, was dieser Primarschüler der ARAG da auf’s Papier gebracht hat, mit unserem Aktenzeichen allenfalls eine gewisse Ähnlichkeit hat. Aber wir konnte nun mit ein wenig Ermittlungstätigkeit – nach einer knappen Woche – die Zahlung zuordnen.
Ach, so. Es ging um 8,93 Euro. Der Aufwand und die Verbuchung dieser überweisung hat ein mehrfaches davon gekostet.
Liebe Versicherungsnehmer, wenn Sie demjenigen, der Ihre Interessen wahrnehmen soll, richtig gute Laune machen wollen: Verzichten Sie darauf, den Versicherungsschutz bei diesem Versicherer einzukaufen. Mandanten sollten Ihre Rechtsanwälte nicht mit der ARAG foltern.
Update:
Hier noch eine Gutschrift der ARAG von heute:
Wenigstens der Name des Versicherungsnehmers steht im Verwendungszweck, aber für welches Mandat der Betrag ist, dürfen wir mal wieder selbst erraten. Ich frage dann eben nochmal nach, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.