Archive for the ‘ARAG’ Category

Abmahnung und Klage gegen Versicherer

Dienstag, Oktober 25th, 2011

Wer nicht hören will …

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und die meisten Unternehmen jetzt auch verklagt. Es geht um eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutz­versicherungen (§ 17 ARB).

Die Verbraucherzentrale Hamburg will die Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer und Jurpartner dazu zwingen, sich fair über ihren Kunden zu verhalten.

Wenn man sich die Namen anschaut, so findet man genau die Versicherer wieder, deren Verhalten auch hier im Blog wiederholt bemängelt wurde. Daß solche verbraucherfeindlichen Unternehmen wie die ARAG, Allrecht und der Roland dabei sind, vor denen ich meine Mandanten regelmäßig warne, wundert mich nicht. Intransparenz und Benachteiligung der Kunden scheinen insbesondere bei diesen Unternehmen zum regelmäßigen Angebot zu gehören.

ARAG: Keine dumme Frage

Mittwoch, September 7th, 2011

Die ARAG kürzt mal wieder das Honorar, weil ein Sachbearbeiter es so für angemessen hält. Allerdings ist er auch neugierig:

Muß der Verteidiger solche Fragen eigentlich beantworten? Oder kann es sein, daß der ARAG-Mitarbeiter hier eine Grenze überschritten hat?

Gut, wenn der Versicherungsnehmer weiß, was sein Versicherer alles über ihn wissen möchte. Man weiß ja nie, wofür man solche Informationen noch missgebrauchen kann, nicht?

ARAG – Geld, Arbeit und schlechte Laune

Montag, Juli 4th, 2011

In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist das Gericht unserer Beweisanregung gefolgt und hat einen Beweisbeschluß erlassen. Es soll ein Sachverständiger beauftragt werden.

Wir wenden uns – am 16 Juni – mit eigentlich klaren Worten an die ARAG und bitten um überweisung des Vorschusses:

Um Nachfragen vorzubeugen, fügen wir unserer Bitte auch den Beschluß des Gerichts bei. Dort ist – jedenfalls für den Kundigen – zu lesen:

Eigentlich nicht möglich, jetzt noch irgendwas falsch zu machen. Eigentlich. Die gut ausgebildeten Sachbearbeiter bei der ARAG schaffen es trotzdem!

Irgendwann gegen Ende Juni trudelte bei uns eine Zahlung der ARAG ein. 1.600,60 Euro. Verwendungszweck:

192000288722
RS-S-31-0012-1549-3619
NACHNAME, VORNAM 10C14072/U0
0469 DEVK ARAG ALLGEMEINE
RECHTSSCHUTZ VERS. AG

Sonst kein Hinweis. Kein Anschreiben. Nichts. Wir haben’s dann doch noch herausgefunden.

Die ARAG hat „gedacht“ (!), wir wollen einen weiteren Vorschuß auf unser Honorar. Weitere 2.500 Euro. Da wir aber schon einmal einen Vorschuß in Höhe von 899,40 Euro erhalten hatten, haben die Rechenkünstler bei der ARAG diesen Betrag abgezogen und dann noch die Differenz überwiesen, eben die 1600,60 Euro.

Zwischenzeitlich war die Frist zur Zahlung der Gerichtskosten an die Justizkasse verstrichen. Und wir konnten uns nun darum kümmern, den Bockmist, den die ARAG da fabriziert hat, wieder zu richten. Zeit und Energien, die wir viel lieber in die Bearbeitung des Mandats investiert hätten.

Es ist immer wieder eine helle Freude, mit den außerordentlich kompetenten Mitarbeitern der ARAG zusammen zu arbeiten!

Wer allerdings an solchen Spielchen nicht interessiert ist, weil er für seine Prämien eine zuverlässige Leistung bekommen möchte, sollte besser einen großen Bogen um diesen Versicherer machen. Sonst kostet es Geld, macht Arbeit und verursacht nur schlechte Laune.

Eine Änderungskündigung der Allianz

Montag, April 18th, 2011

Auf welche Art Versicherungsunterunternehmer alte – für den Versicherungsnehmer günstige – Verträge in neue – für den Versicherer rentablere – Verträge ändern, schildert eine Kundin der Allianz:

Wir haben eine Kuendigung unserer seit Febr.1976 laufenden Rechtsschutzversicherung erhalten. In den uns vorliegenden Bestimmungen heisst es „Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht fuer mindestens zwei in einem Kalenderjahr eigetretene Versicherungsfaelle … ist er … berechtigt zu kuendigen“.

Nun haben wir uns „erlaubt“, im Juni 2009 und Anfang dieses Jahres die Versicherung in Anspruch zu nehmen und bekommen ohne Vorwarnung die Kuendigung wegen Schadenssituation, mit dem Hinweis auf moegliche Aenderung des Vertrages mit 300 Euro Selbstbeteiligung und Beitragsangleichung (wie hoch auch immer diese sein mag?)

Bisher zahlen wir 98,51 Euro jaehrlich, ohne Selbstbeteiligung.

Nun haben wir den „Schwarzen Peter“, nachdem, wie ich Internetrecherchen entnehmen konnte, es bei Kuendigung seitens des Versicherers auch schwer ist, eine neue Versicherung zu finden. Dazu sei erwaehnt, dass die Versicherung in den 35 Jahren Laufzeit (Familie mit 3 Kindern) keine 10mal und schoen ueber Jahre verteilt in Anspruch genommen wurde und sich die zu zahlenden Betraege zwischen 80 und 250 Euro befanden.

Ich bin kein Anwalt, aber dieses Vorgehen widerstrebt absolut meinem Rechtsempfinden und ich sehe darin einen Vertragsbruch. Es liegt auf der Hand, dass der Versicherer uns nur aus dem Vertrag schmeissen will.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie man diesem Verhalten des Versicherers phantasievoll begegnen kann. § 92 VVG könnte einen möglichen Ansatz enthalten.

übrigens: Die Allianz ist da nicht allein mit dieser Praxis. Die ARAG bereinigte ihren Bestand auf eine ähnliche Weise schon seit längerer Zeit.

ARAG – kreative Leistungsverweigerung

Mittwoch, März 16th, 2011

Der Kollege Ludwig Scheffler aus Ingolstadt berichtet über eine weitere Variante, wie sich die ARAG um die Versicherungsleistung zu drücken versucht:

Für einen Mandanten haben wir Unterlassungsansprüche wegen vorangegangener Beleidigungen der Gegenseite geltend gemacht und dafür bei der ARAG Deckungsanfrage gestellt. Wir erhielten nunmehr die Ablehnung mit folgender kreativer Begründung:

„Es geht in Ihrem speziellen Rechtsfall um Unterlasungsansprüche zur Abwehr eventuell in Zukunft drohender Rechtsverstöße. Derartige Angelegenheiten sind im Leistungsumfanng einer Rechtsschutzversicherung nicht enthalten.“

Kein Wort darüber, dass der Anspruch bereits mit der ersten Rechtsverletzung der Gegenseite in der Vergangenheit begründet wurde. Und dass wir in unzähligen anderen Unterlassungsfällen die Deckungszusage von Rechtsschutzversicherungen erhalten haben (jaja, gelegentlich auch von der ARAG) war wohl auch nur ein Versehen? Wir werden sehen, wie der Versicherungsnehmer diese Leistungsverweigerung hinnimmt. Auf die Durchwahlnummer des Sachbearbeiters haben wir ihn jedenfalls hingewiesen.

Es scheint der richtige Weg zu sein, dem Versicherungsnehmer deutlich zu machen, welche Qualität er sich bei der ARAG für seine teuren Prämien eingekauft hat. Dies gepaart mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht und die Warnung vor Neuabschlüssen bei diesem Versicherer ist eine nachahmenswerte Reaktion.

Spaß mit der ARAG

Donnerstag, Januar 13th, 2011

Unsere Mandantin hat Ihre Rechtsschutzversicherung bei der ARAG seit einigen Jahren um den Verkehrsrechtsschutz erweitert. Als sie das KFZ ihres Sohnes fuhr, fuhr jemand auf das Heck des Wagens auf.
Die Deckung wird von der ARAG abgelehnt mit der Begründung: Die Mandantin ist nur Fahrerin, das KFZ „gehört“ aber ihrem Sohn. Daher sei dieses KFZ nicht mitversichert.

Das Lustige daran: Die Mandantin hat kein eigenes Fahrzeug, somit kann auch keines „mitversichert“ sein.
Kassiert die ARAG hier also sehenden Auges Versicherungsprämien, für die sie nie eine Gegenleistung wird erbringen können, da die Mandantin nicht Halterin eines Fahrzeugs ist ?

Man darf gespannt sein. Ich werde weiter berichten.

Jedenfalls werde ich nun neben den Versicherungsnehmern der DEURAG auch die der ARAG darauf hinweisen müssen, dass ich nur direkt mit ihnen und nicht mit der RSV abrechne.

Die ARAG versteht’s nicht

Freitag, Januar 7th, 2011

Das Theater bei den Kostenabrechnungen mit der ARAG sind immer wieder ein Anlaß zur Freude.

Im Januar 2008 hat uns der Mandant beauftragt, ihn in einer Bußgeldsache zu verteidigen. Es geht (auch) um seine Fahrerlaubnis, die er gern behalten möchte. Dabei sind wir ihm ebenso gern behilflich.

Dazu benötigen wir die Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Vorverfahren bekommen wir sie aus Naumburg zugesandt. Von der Bußgeldbehörde. Dafür werden uns 12 Euro berechnet, die der Versicherer zu erstatten hat. Die Erstattung hat auch funktioniert.

Es ging dann weiter vor dem Amtsgericht Naumburg. Auch von dort brauchten wir die Akte. Wieder fielen die 12 Euro an für die übersendung der Akte. Diesen Betrag hatte die ARAG ebenfalls zu erstatten. Das hat geklappt; mit unseren Kosten gab’s die bekannten Probleme, wenn man mit der ARAG abrechnen muß.

Nun ging das Verfahren in die Rechtsbeschwerde. Dafür hat die ARAG auch die Kostenübernahme erklärt. Der Versicherer wußte also Bescheid, worum es geht.

Damit das Rechtsmittel auch sauber begründet werden kann, müssen wir – nach 1 Jahr! – wieder einmal in die Akte schauen. Dafür fallen natürlich auch die Kosten in Höhe von 12 Euro an. Die soll (und muß) die ARAG nun ebenfalls wieder erstatten.

Auf unsere Bitte, diese Wahnsinns-Kosten (12 Euro!!) direkt an die Justizkasse zu überweisen, bekommen wir Post. Von der ARAG:

Wegen 12 Euro schreibt diese Sachbearbeiterin von der ARAG, daß sie irgendwas nicht verstanden hat. Wir dürfen Ihr jetzt wegen dieser 12 Euro Nachhilfeunterricht geben und erklären, warum man Einsicht in die Gerichtsakte benötigt, um eine Rechtsbeschwerde schreiben zu können.

Liebe Leute, wenn Ihr wollt, daß Eure Anwälte sich mit Freude und Elan an die Arbeit machen, damit Ihr auch in Zukunft kräftig auf’s Gaspedal treten könnt, dann solltet Ihr einen ganz großen Bogen um die ARAG machen. Die ARAG-Mitarbeiter wissen offenbar nicht, was sie tun, und halten Eure Vertreter wegen lumpiger 12 Euro von der Arbeit ab, statt sie zu unterstützen.

Ich meine dazu: Bloß Finger weg von der ARAG!

.. and the winner is: ARAG

Freitag, Dezember 3rd, 2010

In der rechten Spalte dieses Blogs finden sich die Namen der Rechtsschutzversicherer nebst den dazugehörigen Beiträgen. Auch wenn diese Zahlen sicherlich anhand der Größe des jeweiligen Versicherers zu relativieren sind und nicht alle Beiträge negative Kritik beinhalten, fällt eines auf: ARAG führt haushoch mit (derzeit) 107 Einträgen.

Mag sich also jeder seinen Teil dazu denken. 😉

ARAG – Kürzt und kürzt

Freitag, Dezember 3rd, 2010

In einer Bußgeldsache erreichte mich ein Telefax der ARAG bezüglich der Honorarabrechnung. Unser Aktenzeichen war – natürlich – nicht korrekt angegeben, sondern auf zwei Zahlen reduziert, gleichzeitig wurde aber ausdrücklich um Angabe der dortigen Schadensnummer gebeten.

Im übrigen bestand das Fax weitgehend aus den üblichen Textbausteinen, wonach „alltägliche Bußgeldverfahren“ (natürlich) „in den unteren Bereich des jeweiligen Gebührenrahmens einzuordnen“ sind. So weit, so schlecht – aber bekannt.

Hübsch der Widerspruch in dem Text: Heißt es eingangs: „Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den Kriterien des § 14 RVG …“, wird am Ende ausgeführt: „Ausführungen zu den Kriterien des § 14 RVG erfolgten nicht“.

übrigens: Honorarschuldner ist der Mandant. üblicherweise sind die Honorarrechnungen also an diesen zu richten. Nicht üblich dürfte es hingegen sein, hierbei eine ausführliche Begründung hinsichtlich der „Kriterien des § 14 RVG“ mitzuliefern.

Warum sollte das also anders sein, wenn der Anwalt als kostenlose (!) Serviceleistung seine Rechnung direkt an die RSV schickt? Hiervon kann allerdings zumindest im Falle ARAG wohl nur dringend abgeraten werden.

ARAG und die schlechte Leistungsmoral

Freitag, Dezember 3rd, 2010

Ein „Versicherungsmensch“ schreibt an die Redaktion:

Immer wieder schmunzle ich über die ARAG Beiträge in dem Blog. Es werden hier massiv günstige Prämien für den Kunden angeboten. Die Folge ist natürlich die schlechte Leistungsmoral.

Es ist gut, daß nun auch diejenigen, die Versicherungsverträge vermitteln, erkennen, daß die ARAG nun wirklich kein Versicherer ist, den man empfehlen kann. Was nützt dem Versicherungsnehmer eine niedrige Prämie, wenn er im Leistungsfalls entweder teilweise auf den Versicherungsschutz verzichten oder aber noch einmal tief in die eigene Tasche greifen muß.