Es kommt ja in letzter Zeit sowohl beim Verfasser als auch bei den Kollegen immer öfter vor, daß die Concordia für Erheiterung sorgt. Diesmal hat sich der selbst propagierte „Testsieger“ allerdings eine Stilblüte ausgedacht, die die Lachmuskeln des Autors enorm strapaziert hat.
Folgendes Schreiben erhielten wir von der „Eintracht“:
„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Es geht zunächst außergerichtlich um einen einfache Bußgeldsache. Wir schlagen eine (freiwillige) Zahlung von 200,00 € vor. Freiwillig ist die Zahlung weil die Zusage bedingungsgemäß an einem Anwalt, den am Ort des zuständigen Gerichts zugelassenen ist, zu erfolgen hat (und damit einen Magdeburger Anwalt).“
Nachdem diesseits die aufkommenden Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anschreibens verflogen waren, antworteten wir dem Sachbearbeiter K in Hannover entsprechend:
„wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 2.11.06. Wir nehmen zur Kenntnis, daß Sie eine „freiwillige Zahlung“ i.H.v. 200,00 € leisten wollen.
Allerdings kann diese nach der eindeutigen Regelung des § 5 ARB 94 rsp. der Rechtsprechung zu § 2 ARB 75 nicht so ganz freiwillig sein.
Entgegenkommenderweise bitten wir Ihnen freiwillig an, daß Sie “ gerne mit dem Zusatz „freiwillig“ “ unserem Mandanten den geforderten Deckungsschutz erteilen und den geforderten Kostenvorschuß in voller Höhe von 400,00 € ausgleichen. Freiwillig ist das Angebot, da wir aufgrund der eindeutigen Regelungen der ARB Deckungs- und Zahlungsklage erheben und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen “ Mitteilung machen müssten. Damit wollen wir aber “ widerum freiwillig “ bis zum 13.11.06 zuwarten.
Gleichwohl erlauben wir uns, über das Verhalten des „Testsiegers“ im Schadensfalle auf dem RSV-Blog zu berichten. Unter www.rsv-blog.de/category/concordia/ wird der geneigte Verbraucher noch mehr Stilblüten Ihres Unternehmens finden.“
Es wird sich zeigen, ob sich der Sachbearbeiter aus der niedersächsischen Spaßmetropole lediglich einen verfrühten Scherz zum Karnevalsbeginn am 11.11. erlaubt hat, oder ob er sich tatsächlich von dem Zivilgericht und dem BAFin die Pappnase aufsetzen lassen will…..