Archive for November, 2006

Allianz – rekordverdächtig schnell

Donnerstag, November 16th, 2006

Es gibt sie doch noch: die schnellen Mitarbeiter:

Schlussbericht mit Rechnung an die Allianz per Fax ab heute, 18:19 Uhr
Fax-Antwort „… haben wir heute angewiesen“ an heute 19:45 Uhr!

Nach Feierabend! Und: ich habe mich *nicht* zu meinen Ungunsten verrechnet! 😉

Vielen Dank!!

Pennymarkt und ARAG Rechtsschutzversicherung – ein Nachspiel

Donnerstag, November 16th, 2006

Wie bereits in dem post

https://rsv-blog.de/recht-billig-die-arag

berichtet wurde, hat der Lebensmitteldiscounter Penny Markt Rechtsschutzversicherungen der ARAG angeboten. Dies hatte allerdings für beide Seiten ein unangenehmes Nachspiel, da auf der homepage mit einem irreführenden Slogan geworben wurde:

„Pro Jahr nur 99,- Euro – Der Beitrag gilt auch für die Folgejahre.“

Verbraucher verstehen diese Werbung als Garantie für eine künftige Prämienstabilität. Doch laut Angaben der ARAG, soll diese Aussage nicht den Verzicht auf künftige Beitragsanpassungen versprechen.

Die REWE Handelsgruppe als Betreiberin der Penny-Märkte hat inzwischen eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Verein Wirtschaft im Wettbewerb/Düsseldorf abgegeben

Quelle: Pressemitteilung des Markt Intern Verlags via openPR

Auch die Allianz kündigt schnell

Dienstag, November 14th, 2006

Eben teilte mir ein Mandant, den ich in einer Ordnungswidrigkeitensache vertreten hatte mit, dass sein Rechtsschutzversicherer, die Allianz, ihn nun gekündigt hat. Er war 30 Jahre bei der Allianz versichert, das ganze Rechtsschutzprogramm. In den letzten ca vier Jahren hatte er 3 Schadensfälle. Darunter neben der OWi ein Verkehrsunfall. Das wurde der Allianz in Anbetracht der erst über 4000 Euro an gezahlten Beiträgen dann doch zu teuer. Anscheinend bevorzugt die Allianz auch eher Mandanten, die zahlen und keine Ansprüche stellen.

Der BGV und die Scheckzahlung

Freitag, November 10th, 2006

Aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen habe ich den BGV, der als eine von nach meiner Erfahrung sehr wenigen Versicherern seine Zahlungen grds. per Scheck leistet, vor geraumer Zeit schon gebeten, Zahlungen nur nur durch überweisung zu leisten. Man sollte meinen, dass es im Computer-Zeitalter kein Problem ist, diese Anweisung *zentral*, nämlich zu meiner Adresse abzuspeichern und dann auch zu beachten. Weit gefehlt!! Nach wie vor wird per Scheck gezahlt. Vor 3 Wochen war das Maß in einer Sache dann voll: ich habe den übersandten Scheck deutlich durchgestrichen, „entwertet“ darüber geschrieben und dem BGV per Fax mit der Bitte um eine *überweisung* zukommen lassen. Daraufjin wurde ich angeschrieben und aufgefordert, den entwerteten Scheck zu übersenden. Nach Zuleitung des erbetenen Freiumschlags habe ich dieser Bitte gerne entsprochen, wenn auch der Sinn der Rücksendung für mich nicht ersichtlich war.

Heute nun erreicht mich in einer anderen Sache gegen den BGV erneut eine Scheckzahlung. Mit Schreiben vom 18.10.06 hatte ich in eben dieser Sache die letztmalige Annahme eines übersandten Schecks erklärt und mit Schreiben vom 25.10.06 hatte die Sachbearbeiterin sich für die Zahlung per Scheck entschuldigt.

Ist’s Unfähigkeit oder böse Absicht?

WGV – mit uns können Sie rechnen

Donnerstag, November 9th, 2006

….. so lautet der neueste Werbe-Slogan dieser Versicherung.

Dieser beeindruckende Satz hat was für sich. Auf die Abrechnung einer Bußgeldsache  03.Juli 2006 haben wir jetzt Freistellungsklage erhoben. 12,- € Gerichtsgebührenauslagen für eine Akteneinsicht sind es diesem Unternehmen wert, eine Honorarabrechnung vollständig „liegen zu lassen“.

Ja, mit dieser RSV kann man schon rechnen, nur wie ………

ADAC beruft sich nicht mehr auf das Amtsgericht München wegen Erledigungsgebühr

Mittwoch, November 8th, 2006

Hier und hier berichtete ich über den Versuch des ADAC, die Erledigungsgebühr zu streichen, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird und die Sache an die Bußgeldbehörde abgegeben wird. Der ADAC berief sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München aus dem Sommer dieses Jahres, das schlicht falsch ist.

Mein Angebot, bei Beharren auf dieser abwegigen Rechtsmeinung das Zustandekommen des Urteils unter dem Aspekt der Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen, hat der ADAC nicht angenommen und mir mitgeteilt, dass man die weiteren Kosten angewiesen hat.

Karlsruher Rechtschutz – Hängepartie

Dienstag, November 7th, 2006

Nun erlebe ich auch bei „meinem“ bislang geschätzten ortsansässigen Rechtschutzversicherer einen „Sündenfall“.

Die Mandantin kommt in einer Karlsruher Straßenbahn zum Sturz, als die Bahn unversehens stark abbremst, und wird hierbei – glücklicherweise nicht allzu schwer – verletzt. Den Grund für das Abbremsen hat sie nicht erkennen und können, zumal sie sofort in ein Krankenhaus verbracht wurde. Sie will nun wissen, gegen wen sie evtl. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Nach eingehender Beratung schreibe ich die Verkehrsbetriebe an und bitte u.a. um Mitteilung der Umstände, die zum Abbremsen geführt haben. Des weiteren erfolgt Schadensmeldung und Deckungsanfrage bei „der Karlsruher“. Deren Antwort: für die Beratung wird Deckung gewährt, nicht aber für ein Tätigwerden nach außen. Grund: nach dem jetzigen Stand der Dinge ist „ein haftungsbegründendes Verhalten der Gegenseite … derzeit nicht erkennbar.

Aha – und wie soll herausgefunden werden, ob hier jemand – und wenn ja: wer – sich „haftungsbegründend verhalten“ hat, wenn nicht weiter geforscht werden darf (worauf es hinaus läuft, wenn Kostenschutz weiterhin verweigert wird)?

Allianz – schnell und ungekürzt!

Dienstag, November 7th, 2006

Da traut man seinen Augen kaum:

Ich muss als Vorgeschichte erwähnen, dass es in der vorliegenden Sache sehr geeilt hat und ich daher die Deckungszusage für die aussergerichtliche Geltendmachung bei der Allianz telefonisch eingeholt habe. 15 Minuten später kam sie bereits per Fax. Da sich die Angelegenheit innerhalb eines Tages sehr zugespitzt hat, rief ich erneut bei der Allianz an.

Anliegen: Deckungszusage für gerichtliche Geltendmachung. Die zuständige Sachbearbeiterin forderte nur die Vollmacht und eine Kurzbeschreibung der Angelegenheit an und ich hatte wiederum 15 Minuten später die Zusage für die gerichtliche Deckungszusage.

Meine Zielstrebigkeit scheint dem Gegner unheimlich gewesen zu sein, so dass wir uns doch noch ohne einen Rechtstreit einigten (Klageschrift war schon im Entwurf im PC).  Ich schickte der Allianz meine Rechnung über 1,3 Geschäftsgebühr, 1,5 Einigungsgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Heute früh traue ich meinen Augen kaum:

Der volle Betrag ist auf dem Kanzleikonto eingegangen.

Keine Nachfragen.

Keine Kürzung der Geschäftsgebühr.
Keine Diskussion über die Terminsgebühr.

Concordia – Die Kunst der Freiwilligkeit!

Montag, November 6th, 2006

Es kommt ja in letzter Zeit sowohl beim Verfasser als auch bei den Kollegen immer öfter vor, daß die Concordia für Erheiterung sorgt. Diesmal hat sich der selbst propagierte „Testsieger“ allerdings eine Stilblüte ausgedacht, die die Lachmuskeln des Autors enorm strapaziert hat.

Folgendes Schreiben erhielten wir von der „Eintracht“:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Es geht zunächst außergerichtlich um einen einfache Bußgeldsache. Wir schlagen eine (freiwillige) Zahlung von 200,00 € vor. Freiwillig ist die Zahlung weil die Zusage bedingungsgemäß an einem Anwalt, den am Ort des zuständigen Gerichts zugelassenen ist, zu erfolgen hat (und damit einen Magdeburger Anwalt).“

Nachdem diesseits die aufkommenden Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anschreibens verflogen waren, antworteten wir dem Sachbearbeiter K in Hannover entsprechend:

„wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 2.11.06. Wir nehmen zur Kenntnis, daß Sie eine „freiwillige Zahlung“ i.H.v. 200,00 € leisten wollen.

Allerdings kann diese nach der eindeutigen Regelung des § 5 ARB 94 rsp. der Rechtsprechung zu § 2 ARB 75 nicht so ganz freiwillig sein.

Entgegenkommenderweise bitten wir Ihnen freiwillig an, daß Sie “ gerne mit dem Zusatz „freiwillig“ “ unserem Mandanten den geforderten Deckungsschutz erteilen und den geforderten Kostenvorschuß in voller Höhe von 400,00 € ausgleichen. Freiwillig ist das Angebot, da wir aufgrund der eindeutigen Regelungen der ARB Deckungs- und Zahlungsklage erheben und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen “ Mitteilung machen müssten. Damit wollen wir aber “ widerum freiwillig “ bis zum 13.11.06 zuwarten.

Gleichwohl erlauben wir uns, über das Verhalten des „Testsiegers“ im Schadensfalle auf dem RSV-Blog zu berichten. Unter www.rsv-blog.de/category/concordia/ wird der geneigte Verbraucher noch mehr Stilblüten Ihres Unternehmens finden.“

Es wird sich zeigen, ob sich der Sachbearbeiter aus der niedersächsischen Spaßmetropole lediglich einen verfrühten Scherz zum Karnevalsbeginn am 11.11. erlaubt hat, oder ob er sich tatsächlich von dem Zivilgericht und dem BAFin die Pappnase aufsetzen lassen will…..

Beugung oder Unkenntnis des Rechts?

Samstag, November 4th, 2006

Da streicht der ADAC eine Gebühr nach 4141 nach Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die OWi-Behörde und nimmt Bezug auf ein Urteil des AG München vom 07.07.2006 ( http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/276.htm ). Dieses Urteil ist der Hammer. Das Gericht beruft sich auf § 40 OWiG, der erkennbar mit diesem Problem aber auch gar nichts zu tun hat, erwähnt aber § 17 Nr. 10 RVG mit keinem Wort.

Es sollte nicht wundern, wenn der ADAC dieses Urteil erstritten hat. Es gibt schon einige anderslautende Urteile, man mag hoffen, dass dieses Münchener Unding die einzige Ausnahme bleibt.