Archive for the ‘Allgemeines’ Category

Rechtsanwalt als Versicherungsvermittler?

Freitag, Juni 17th, 2005

Soeben leitet mir meine Mitarbeiterin eine Gesprächsnotiz weiter: Ein Leser des RSV-Blog habe telefonisch mitgeteilt, daß er mit Interesse unsere Beiträge gelesen habe. Er suche gerade einen zuverlässigen Rechtsschutzversicherer, ich möge ihm doch einen empfehlen. Ich habe ihm ausrichten lassen, mit welchen Versicherern wir in der Vergangenheit die wenigsten Probleme hatten und welche Unternehmen nach meinem Empfinden gut ausgebildete Mitarbeiter hätten.

Die hier mitlesenden Mitarbeiter der Versicherer mögen bedenken, daß mein Erfahrungsbericht im besten Fall zu einem vierstelligen Prämienaufkommen bei dem Unternehmen führen kann, bei dem der Leser abschließt.

Und ich weiß genau, auf welches Konto die Prämienzahlungen des Leser garantiert nicht eingezahlt werden. 😉

Auskunftsanspruch der Rechtschutzversicherungen

Donnerstag, Mai 26th, 2005

Das Amtsgericht Schwandorf – Zweigstelle Burglengenfeld – fand deutliche Worte in seinem Urteil vom 25.04.2005 ( 2 C 29/05) für einen Rechtschutzversicherer, der von den Anwälten seines Versicherungsnehmers Auskünfte erhalten wollte. Die Anwälte hatten für ihren Mandanten eine Rechtschutzzusage eingeholt, die Gebühren abgerechnet und sich dann geweigert, Auskünfte der Versicherung zu beantworten.

Zwischen dem Rechtsschutzversicherer und den Anwälten bestünden keine vertraglichen Beziehungen. „Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandanten sind hohe Anforderungen an Auskunftspflichten des Anwaltes gegenüber Dritten zu stellen. Die Beklagten (die Anwälte) handelten auch nicht wider Treu und Glauben, da nicht erkennbar ist, warum die Klägerin sich nicht an ihren Versicherungsnehmer wandte, um über den Stand des Verfahrens Einzelheiten zu erfahren.“

Es wundert einen doch, daß solche Selbstverständlichkeiten ausgerurteilt werden müssen. So wenig Rechtskenntnis bei den Mitarbeitern, deren Aufgabe es doch ist, die Erfolgsaussichten einer Klage des Versicherungsnehmers abzuschätzen?

Auskunftsanspruch der RSV?

Montag, Mai 23rd, 2005

Muß der Rechtsanwalt dem Rechtsschutzversicherer Sachstandsanfragen beantworten und das Mandat mit ihm abrechnen?
Auf diese Frage antwortet der Berliner Rechtsanwalt Rudnicki, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, unter dem Titel Auskunfts- und Abrechnungspflichten auch gegenüber Rechtsschutzversicherungen? Geteilte Meinungen. im Berliner Anwaltsblatt 5/2005, S. 203.

Der Autor berichtet über zwei divergierende Entscheidungen des Berliner Anwaltsgerichts. Die 3. Kammer des Anwaltsgerichts (3 AnwG 64/02) hatte einen Rechtsanwalt von dem Vorwurf freigesprochen, gegen Berufspflichten verstoßen zu haben. Er hatte sich geweigert, dem Rechtsschutzversicherer Sachstandsanfragen zu beantworten. Die 2. Kammer des selben Gerichts (2 AnwG 66/02) hingegen kam in einem gleich gelagerten Fall zu dem Ergebnis, das Unterlassen einer Abrechnung gegenüber einem Rechtsschutzversicherer stelle einen Verstoß gegen Berufsrecht dar.

Weiter teilt Rechtsanwalt Rudnicki mit, daß die Rechtsanwaltskammern in Berlin und Düsseldorf sich der Entscheidung der 3. Kammer anschließen und unbeantwortete Sachstandsanfragen nicht rügen werden. Mit einer Rüge rechnen müssen hingegen die Kollegen in den Kammerbezirken Hamburg, Koblenz und Stuttgart. (Die anderen Kammern hatten eine entsprechende Anfrage der Rechtsanwaltskammer Berlin nicht beantwortet.)

Die Begründungen der Entscheidungen, die in der Verweigerung einer Auskunft und/oder Abrechnung gegenüber den Versicherern einen Verstoß gegen Berufsrecht sehen, sind unterschiedlich, erscheinen aber allesamt stark konstruiert. Es wird „konkludent“ hergeleitet bzw. eine Abtretung von Auskunfts- und Abrechnungsansprüchen unterstellt. überzeugend ist das alles nicht.

Aber hier in Berlin muß ich mir darüber ja ohnehin keine Gedanken machen. Rudnicki schreibt am Ende seines Aufsatzes: „Allein auf den Hinweis hin, der Rechtsanwalt habe ein Auskunfts- und Abrechnungsbegehren einer Rechtsschutzversicherung nicht erfüllt, wird der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin nach derzeitiger Beschlußlage keine Rüge erteilen.“ Es könnte also passieren, daß das Kontingent der zu beantwortenden Fragen eines Versicherers bereits im Zusammenhang mit der Erteilung der Deckungszusage erschöpft ist. 😉

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig

Rechtsschutzversicherte gründen Schutzverein

Donnerstag, Mai 12th, 2005

… berichtet der Branchen-Informationsdienst «versicherungsjournal.de»

Einen ersten deutschen Verein für Rechtsschutz Kunden will Initiator Dieter A. Martin noch in diesem Monat gründen. Der Verein soll Rechtsschutz gegen Rechtsschutz-Versicherungen geben. Mitglied könne jeder werden, der einen Rechtsschutz-Vertrag besitzt, so Martin.

Es formiert sich also zunehmend Widerstand im Land. Das RSV-Blog wünscht dem Verein mit dem Namen „Alpha Lex“ einen erfolgreichen Start und gutes Gelingen.

Zwischenstand

Dienstag, Mai 10th, 2005

Der Kollege und Gründungsmitglied Rolf Jürgen Franke schrieb am 15.4.05: RSV-Blog auf Erfolgkurs.

Wir haben den Kurs beibehalten. Zwischenzeitlich wurde die Seite www.rsv-blog.de über 6.000 mal aufgerufen. Gibt man bei Google das Suchwort „rsv-blog“ ein, liefert die Suchmaschine 90 Ergebnisse. Quod est in googlo, est in mondo. 😉

Noch interessanter sind aber die internen Statistiken. Für den April 2005 liefert das „plug in“ unter anderem folgende Ergebnisse:

Total Page Hits: 51638
Die hohe Zahl hängt mit den Zugriffen der feeds zusammen, sie hat also nur bedingte Aussagekraft, zeigt aber, daß die Veröffentlichungen auch auf diesem Weg weit in die Welt hinaus verbreitet werden.

Konkretere Beispiele:
Der Artikel ADAC kürzt Grundgebühr wurde 543 mal direkt aufgerufen, Der Beitrag Der Roland und der Oberlehrer 418 mal.

Der Top-Referrer ist dieser
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=10928
Von dieser URL wurde das RSV-Blog 1.306 mal aufgerufen. Wenn man weiß, daß jene Seite größtenteils von Versicherungsvermittlern und -maklern aufgerufen wird, kann man erahnen, was mit den hier veröffentlichten Beiträgen erreicht wird.

Tatsächlich verzeichnen wir die meisten Zugriffe aus der Versicherungswirtschaft. Und ich bin sicher: Die Rechtsschutzversicherer schauen hier auch häufiger vorbei.

Was sind die Aufgaben der Rechtsschutzversicherer?

Freitag, April 22nd, 2005

Als Anwälte kennen wir das täglich:

Der Mandant kommt mit seinem Problem und winkt mit einer Beitragsrechnung seiner Rechtsschutzversicherung. „Ich bin versichert, ich habe rundum Versicherungsschutz; Ihre bestimmt sehr hohen Gebühren werden von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen!“

Sein Problem können wir wahrscheinlich lösen, es fällt in unser Spezialgebiet. Aber die Rechtschutzversicherung? Also gucken wir uns die Beitragsrechnung an. Irgendeine nichtssagende Bezeichnung wie „Privatrechtsschutz“ und ein recht hoher Betrag zzgl. Versicherungssteuer, den die Versicherung sich jährlich bezahlen läßt.

Früher, als die Kühe bekanntlich noch größere Köpfe hatten, war alles einfacher. Da waren die Bedingungen der Versicherer ziemlich einheitlich, heute strickt sich jeder seine eigenen Bedingungen. Also bräuchte man die Versicherungsbedingungen, die der Besucher weder dabei hat noch wirklich aus seinen Unterlagen heibeikramen möchte. Ist ja wirklich nur eine Lapalie, klebte an der Police. Der was? Ach sone Bedingungen kennt der Anwalt nicht? Nicht auf Lager? Wie, es gibt je Versicherer auch noch unterschiedliche Fassungen? Alte und neue?

Kaum einer schickt den Auftraggeber zu dem, der ihm jährlich die Prämie abknöpft und bietet an, die Deckungszusage einzuholen. Ist ja nur ein Schreiben, kaum der Rede wert. Natürlich per Telefax. Soll ja schließlich schnell gehen. Ja, ja – die Versicherer haben ja einen Telefaxanschluß. Mittlerweile nicht zum Ortstarif, sondern mit 01805- Nummern. Aber auch daran soll es nicht scheitern.

Während man darüber nachdenkt, ob das wohl ein versichertes Risiko ist, wird der Mandant ob des sinnierenden Anwaltes mißtrauisch: „Wie, Sie arbeiten nicht mit meiner Rechtschutzversicherung zusammen, sind Sie zu teuer?“
„Nein, natürlich nicht, für Sie arbeiten wir zu den gesetzlichen Bedingungen, wir rechnen nach dem RVG ab , aber …“ Wie erkläre ich ihm, daß der Fall in den meisten mir bekannten Bedingungen nicht versichert ist und der Rechtschutzversicherer nur bezahlt, wenn ein Klageverfahren anhängig gemacht werden soll, für das außergerichtliche Verfahren aber nichts zahlt?

Er versteht es nicht! Er hält mich für einen Lügner oder Drückeberger. Der Versicherungsvertreter (wenn ich ihn je treffe, erschlage ich ihn mit den nichtssagenden Ablehnungsschreiben der Versicherer) hat ihm doch versichert, daß er gegen alle Eventualitäten versichert ist. Rundumschutz. Alles was Recht ist, das kann ja wohl nicht sein!

Der Versicherer kassiert seine Prämie und wir erklären dem Versicherungsnehmer, warum das von ihm bezahlte Geld in diesem konkreten Fall nutzlos ist? Er hat doch die Versicherung noch nie in Anspruch genommen!!!!

Nun, ich habe Verständnis für die Kollegen, die grundsätzlich für jeden Mandanten eine Rechtschutzanfrage abschicken, auch wenn sie noch so sinnlos ist. Bei der Gelegenheit: Tatsächlich gewähren Versicherer ab und zu – wohl wegen Arbeitsüberlastung – auch Versicherungsschutz, wo kein Versicherungsfall gegeben ist.

Also erklären wir dem Klienten, daß der Rechtschutzversicherer als Gegenleistung für die Zahlungen des Versicherungsnehmers zu prüfen hat, ob ein Versicherungsfall vorliegt und die notwendigen Erfolgsaussichten gegeben sind und dann die Kosten übernimmt. Wie erwartet kommt das Ablehnungsschreiben, daß im Interesse aller Versicherten keine Leistung gewährt werden könne. Der Versicherer bekommt die Prämie und wir bekommen nichts dafür, daß wir dem Versicherungsnehmer erklären müssen, warum eben nicht alles versichert ist.

Oder es kommt die Deckungszusage. Hurra, endlich einmal eine schnell reagierende Rechtsschutzversicherung! Von berufswegen mißtrauisch lese ich das Schreiben sorgfältig. Deckung wird gewährt, im Rahmen der mir nicht bekannten Versicherungsbedingungen. Weiter lese ich, daß die Klageerhebung in mein Ermessen gestellt wird und für eine erfolgversprechende Klage die Kosten getragen würden. Ob, oder ob nicht, soll ich entscheiden.

Offensichtlich hat diese Versicherung ihre Leistung, für die sie bezahlt wird, nicht erbracht. Es ist ihre Aufgabe zu prüfen, ob die notwendigen Erfolgsaussichten bestehen. Will sie von mir das Geld zurück, wenn sie später meint, meine Einschätzung sei falsch gewesen?

Dieses Blog gibt den Versicherungsnehmern die Möglichkeit, sich über das Regulierungsverhalten seiner Rechtsschutzversicherung zu informieren. Nach meiner Erfahrung sind es immer dieselben Versicherer. Es liegt an uns, den Versicherungsnehmer – unseren – Mandanten darüber zu informieren, daß ihm regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht im Versicherungsfall zusteht. Einige Versicherer übersenden ihren Versicherungsnehmern eine Mitteilung über die Höhe der an uns gezahlten Beträge. Die meisten Mandanten sind erstaunt, daß der Gutachter ein vielfaches unserer Gebühren für sein Gutachten in Unfallsachen erhält. Es liegt an uns, den Mandanten über das Regulierungsverhalten seiner Rechtschutzversicherung zu informieren.

Das mußte ‚mal geschieben werden.

Andreas Jede
Rechtsanwalt

DAV-Urteils-Sammlung

Freitag, April 8th, 2005

Falls noch nicht allgemein bekannt: Auch die Damen und Herren Standesvertreter in Berlin sammeln fleißig mit.
Urteile sind zu finden unter:
http://www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/entscheidung.html

ARB 2000 Musterbedingungen

Mittwoch, März 23rd, 2005

Vielleicht können die ARB der verschiedenen Gesellschaften zur Information hier – zumindest per link – zusammengetragen werden. Hier einmal die pdf-Datei mit den GDV-Musterbedingungen 2000, wobei bekanntlich die einzelnenen Gesellschaften eigene Bedingungen verwenden.
RJF

Versicherungen online finden

Dienstag, März 22nd, 2005

Zur Erleichterung der Suche: Hier sind die links vieler Versicherungsgesellschaften zusammengefasst. RJF

Preise rauf, Leistung runter

Dienstag, März 22nd, 2005

Die Rechtsschutzversicherer haben ihre Preise erhöht, berichtet die Welt.

Die Rechtsschutzversicherer haben ihre Leistungen reduziert, berichtet RSV Blog

Gruß von
Carsten R. Hoenig