Archive for the ‘Allianz’ Category

Hoffentlich ALLIANZ-versichert?

Mittwoch, Juli 5th, 2006

Seit nahezu 30 Berufsjahren komme ich mit der Allianz gut zurecht. Drei oder vier Problemfälle, mehr gab es in dieser Zeit nicht. Heute nun dies: mein Schreiben mit der Bitte um Erteilung der Deckungszusage und Zahlung eines Vorschusses entsprechend der beigefügten Rechnungsabschrift (Original erhielt der Mandant) nimmt die Allianz wegen des Hinweises, das sie sich wegen *Rückfragen* an den Mandanten wenden möge, zum Anlass, mir zu antworten, dass man zur Kenntnis nehme, dass ich Zahlungen nur über den Mandanten wünsche und man deswegen für einen verspäteten Zahlungseingang nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Will man sich dort jetzt auch in die Schar der Versicherer einreihen, die die Konfrontation mit den Rechtsanwälten suchen? Ich werde ein Auge darauf haben und mein künftiges Empfehlungsverhalten darauf einzustellen wissen!

Die Milchmädchen bei der Allianz

Sonntag, Februar 19th, 2006

Das RA-Blog entlarvt die Kostenberechnung der Allianz als nicht belastbar. Der Kollege Klotz weist in seinem Beitrag nach, daß der Versicherer in seiner Werbung entweder nur blauäugig oder aber unseriös rechnet, um den potentiellen Versicherungsnehmer zum Abschluß eines Rechtsschutzversicherungsvertrags zu bewegen. Beide Varianten belegen nicht gerade die Kompetenz des Versicherers.

Im Grunde hat die Allianz ja Recht: Gerade für Verkehrsteilnehmer ist eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll. Aber muß man dem Kunden denn unbedingt Sand in die Augen streuen? Ärgerlich!

Allianz kürzt Terminsgebühren

Donnerstag, Februar 9th, 2006

Nach Auffassung der Allianz existiert eine „h.M“ (Anm.: herrschende Meinung) dazu, dass dann, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht zwischen den Parteien des Verfahrens zu nicht rechtshängigen Ansprüchen Verhandlungen geführt werden, hierfür keine Terminsgebühr anfiele.

Ganz anders der Gesetzestext (und die Rechtsschutzversicherung hat ja die gesetzlichen Gebühren zu tragen): VV 3104 Abs. 2 RVG.

Also seit dem 01.07.2004 ausdrücklich und eindeutig geregelt und sogar im Verhältnis zum früheren Recht der BRAGO erweitert .

Mit anderen Worten: da gibt es nix zu kürzen.

Fazit: Ja, ja es ist halt so eine Sache mit sogenannten „herrschenden Meinungen“, was auch immer da wohl herrschen mag.

Jetzt kürzt auch die Allianz

Montag, Januar 30th, 2006

Schade, bislang war ich eigentlich mit dem Regulierungsverhalten der Allianz ganz zufrieden. Heute abend bekam ich aber einen Zweizeiler vom Versicherer, mit dem schlicht und ohne weitere Begründung mitgeteilt wurde:

Die Grund- und die Verfahrensgebühr wurden mit der Mittelgebühr berücksichtigt.

Ich lag mit etwa 30 % darüber, weil es hier um ein Fahrverbot ging, das verhindert werden sollte (und konnte).

Quo vadis Allianz? – 2. Teil

Donnerstag, Oktober 13th, 2005

Auf meine Beschwerde (vgl. 10.10.05) meldete sich gestern eine freundliche Dame von der Allianz/Stuttgart. Die Sachbearbeiter hätten auf Befragen erklärt, keiner von ihnen habe gesagt, „so etwas“ (das Anmahnen nicht eingegangener Rechnungen) passiere bei mir öfters und der Mandant habe sich auf Rückfrage nicht erinnern könne, eine solche Aussage an mein Büro weitergegeben zu haben. Man habe ja auch mit mir noch nie solche Probleme gehabt. Die Rechnung liege noch immer nicht vor, ich solle sie nochmals per Fax übersenden, sie werde dann umgehend ausgeglichen.
Das habe ich gestern abend, 20:10 Uhr denn auch getan (das Rechnungsdoppel wurde eigens *deutlich sichtbar* mit der Schadensnummer versehen). Heute um 16:45 Uhr ruft die freundliche Dame erneut an: wo denn die Rechnung bleibe, ich hätte doch deren unverzügliche übersendung zugesagt!

Wer hat eine Anleitung für die Allianz: „Wie handle ich den Faxeingang?“

Quo vadis Allianz?

Montag, Oktober 10th, 2005

Die Allianz, lange Jahre mein „Lieblings-Rechtschutzversicherer“, leistet sich folgendes:
Am 19.08.05 übersende ich den Stuttgartern meinen Abschlußbericht in einer Bußgeldsache nebst Vergütungsabrechnung. Der Sendebericht zeigt: alle 5 Seiten o.k. Als am 07.09.05 noch keine Zahlung vorliegt, geht die übliche Aufforderung an den Mandanten, seinen Rechtschutzversicherer zu umgehendem Rechnungsausgleich zu veranlassen. Dieser ruft in Stuttgart an und teilt dann, leider während meines Urlaubs, mit, die Sachbearbeiterin habe ihm erklärt, eine Rechnung sei nicht eingegangen, so etwas würde bei Herrn Groß öfter passieren. Der Mandant erhält auf seine Bitte eine Rechnungskopie, die er selbst an die Allianz leitet. Am 05.10.05 ist die Rechnung noch immer nicht ausgeglichen, worüber ich den Mandante informiere. Dieser telefoniert mit der Sachbearbeiterin und erfährt, es liege noch immer keine Rechnung vor. Und weiter: es gingen halt viele Faxe ein und ein paar Mal am Tag würde sich ein Mitarbeiter diese greifen und an die Sachbearbeiter verteilen; da könne es durchaus passieren, dass das oberste Blatt zur richtigen Akte gelangt, Folgeblätter aber in eine falsche, die würden dann vernichtet!
Wohlgemerkt: es gab bislang noch keinen Fall mit der Allianz, wo ich den Ausgleich einer von meinem Büro *nicht* übermittelten Rechnung angemahnt hätte! Hier macht man einen Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten für die Unfähigkeit des Unternehmens verantwortlich, für eine ordnungsgemäße Verteilung der Fax-Eingänge zu sorgen (die habe ich allerdings auch schon bei anderen Rechtschutzversicherern festgestellt!).
Es versteht sich von selbst, dass am 05.10.05 eine geharnischte Beschwerde an die Geschäftsleitung in München abgegangen ist. Darin habe ich u.a. darauf hingewiesen, dass bis zum Eingang einer Entschuldigung der Sachbearbeiterin *jedem* Allianz-Kunden unter Schilderung obigen Sachverhalts erklärt wird, warum Schriftverkehr mit der Allianz von mir nicht mehr übernommen wird.

Sog. Rationalisierungsabkommen der Allianz Rechtschutz

Samstag, Juli 23rd, 2005

Für alle, die davon noch nichts wissen:

Seit kurzem verschickt die Allianz Rechtschutz Service GmbH ein sogenanntes Rationalisierungsabkommen, nachdem u.a. die außergerichtliche Beratung im Regelfall mit 80,00 EUR abgerechnet werden soll.

Auch ein Vergleich der in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen angebotenen Gebühren mit dem RVG lässt das Abkommen wenig angemessen erscheinen. Welche Vorteile es bringt, in die Liste der „Abkommensanwälte“ aufgenommen zu werden, bleibt unklar. Die Allianz verspricht jedenfalls nicht, bei Nachfragen Anwälte aus dieser Liste zu empfehlen.

Unabhängig davon sind derartige Rationalisierungsabkommen mit Blick auf den Wegfall der gesetzlichen Gebühren für die außergerichtliche Beratung nach Nr. 2100 – 2103 zum 01. Juli 2006 mit Vorsicht zu betrachten. Wird ab Juli 2006 die Vergütung nicht vereinbart, ist sie nach § 612 Abs. 2 BGB durch Rechtsanwälte zu bestimmen. Diese sog. Rationalisierungsabkommen drücken übliche Vergütung nach unten.

DAV-Depesche Nr. 29/05

Allianz lernt dazu

Dienstag, Mai 24th, 2005

Am 03.05.2005 durfte ich über Fragen der Allianz unter der überschrift Dumme Fragen = Portoverschwendung berichten. Den Link diese Berichtes habe ich dann der Allianz zukommen lassen mit der Empfehlung, diesen Bericht zu lesen.

Man mag es kaum glauben, am 19.05.2005 erfolgte kommentarlos die Gutschrift des bis dahin streitigen Betrages.

Wer dazulernt, muss gelobt werden.

Dumme Fragen = Portoverschwendung

Donnerstag, April 28th, 2005

Die Allianz in Berlin hat möglicherweise Sachbearbeiter, die sich im Kostenrecht so wenig auskennen, dass dadurch überflüssige Fragen gestellt werden, die unnützes Porto produzieren und damit die Versicherungsprämien gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft nach oben treiben.

So wurde ich gefragt:

„Vorliegend ist für uns nicht nachzuvollziehen, warum in dieser Angelegenheit bis zur Terminierung mit der Einspruchsrücknahme gewartet wurde. Welche Anhaltspunkte haben sich für den Erfolg des Einspruchs nach Akteneinsicht gegeben? Inwieweit war von einer Änderung der Tatsachenlage bis zu einer möglichen Hauptverhandlung auszugehen?“

Da wird jemand von der Allianz für Gedanken und Tätigkeiten bezahlt, die überflüssig wären, wenn man sich auskennen würde. Es ist seit Ewigkeiten völlig klar und unzweifelhaft, dass es für die Verdoppelung der Vorverfahrensgebühr nur darauf ankommt, dass nicht erst weniger als zwei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin der Einspruch zurückgenommen wird. Ob überhaupt schon terminiert ist, spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle.

Manchmal sollte zunächst jemand gefragt werden, der sich auskennt, bevor Porto verschleudert wird.

Allianz – Versehentlich keine Leistung

Freitag, April 15th, 2005

Der Hamburger Rechtsanwalt Kai Breuning berichtete auf der Mailingliste der Rechtsanwälte über eine versehentliche Leistungsverweigerung der Allianz.

Ich hatte kürzlich ein mietrechtliches Mandat. Der Mandant ist bei der Allianz versichert.

Einer von zwei Mietern ist Mitglied des Mietervereins. Mit Gegenwehr war zu rechnen. Die Mieter sind in erheblichem Zahlungsverzug. Es gibt ein rechtskräftiges Zahlungsurteil. Einer der Mieter ist ausgezogen und vom Gerichtsvollzieher nicht zu finden. Der andere Mieter zahlte niemals pünktlich. Dies ausgeurteilten Rückstände wurden nicht bedient. Zu allem überfluss wurde noch ein nicht angemeldeter Untermieter aufgenommen, obwohl dies ausdrücklich untersagt worden war.

Dies alles brachte die Mandanten dazu, dass nunmehr das Mietverhältnis gekündigt werden sollte. Ich habe dann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug von über zwei Monatsmieten erklärt. Gleichzeitig habe ich sämtliche Vertragsverstöße abgemahnt und insoweit eine neuerliche, hilfsweise Kündigung angedroht. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, dass das Mietverhältnis fortbesteht.

Erwartungsgemäß hat der Mieter Hilfe beim Mieterverein gesucht. Aufgrund der aussichtslosen Lage dann aber doch die Kündigung akzeptiert. Jedoch ist er zunächst nicht ausgezogen und hat auch keinen Auszugstermin benannt. Aus diesem Grund wurde eine Räumungsklage eingereicht. Der Mieter ist dann vor Zustellung der Klage doch ausgezogen. Der Vermieter war sehr zufrieden.

Die RSV wollte nun meine außergerichtlichen Kosten nicht begleichen. Sie führte an, dass sie der Auffassung sei, dass es dem Versicherungsnehmer zuzumuten gewesen wäre, die Kündigung selbst auszusprechen.

Ich habe der RSV mitgeteilt, dass dann die Kündigung möglicherweise nicht gehalten hätte. Und dass ich der Auffassung bin, das es Aufgabe eines Anwaltes ist, dies sicherzustellen. Und das gerade für die richtige und rechtzeitige Beratung und Betreuung durch einen Rechtsanwalt eine RSV da ist.

Die RSV drückte daraufhin lediglich ihr Bedauern aus, von ihrer Ansicht nicht abweichen zu können. Nachdem ich dies dem Mandanten mitgeteilt habe und ihn aufforderte, meine Rechnung auszugleichen, wurde er bei der RSV vorstellig.

Dann war es nur ein „Versehen“ und meine Rechnung wurde vollständig beglichen.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Kai Breuning
– Rechtsanwalt –

Bremer Str. 28a
21073 Hamburg
Tel.: 040 – 24 88 21 96
Fax: 040 – 24 88 21 97
mailto:post@ra-breuning.de
www.ra-breuning.de

Die Allianz hat ihre Chance leider vertan, ihren Versicherungsnehmer davon zu überzeugen, daß sie die im Vergleich zu anderen Versicherern höheren Prämien auch verdient hat, die der Mandant von RA Breuning an sie gezahlt hat. Bei ebay gäb’s dafür maximal eine neutrale Bewertung.

Gruß von
Carsten R. Hoenig