Archive for the ‘ARAG’ Category

Zwei Entscheidungen zugunsten der ARAG

Dienstag, Mai 5th, 2009

Daß ARAG-Mitarbeiter das RSV-Blog lesen, ist bekannt und erwünscht. Bisher haben sie aber noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich auch über die Kommentar-Funktion zu den Beiträgen zu äußern. Auch das wäre erwünscht.

Aber immerhin bekommen wir ab und zu direkte Post per eMail. So auch am 2. April 09. In einer eMail bittet ein Mitarbeiter der ARAG um eine weiterführende Information und liefert uns gleich zwei Entscheidungen des Amtsgericht Neukölln und des Amtsgericht Köpenick. Im Anschreiben dazu heißt es:

…. möchten wir Ihnen zwei Entscheidungen als Anlage überlassen (Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 26.03.2009, 12 C 354/08 und Urteil des AG Berlin-Köpenick vom 18.11.2008, 7 C 129/08). Können Sie zur objektiven Berichterstattung auch diese Urteile in Ihrem RSV-Blog nennen? Vielen Dank.

Selbstverständlich kommen wir dieser Bitte mit Freude nach.

Es geht in den beiden Entscheidungen um die Höhe des Verteidigerhonorars in Bußgeldsachen. In beiden Fällen entschied das Gericht jeweils, daß dem Verteidiger des Versicherungsnehmer der ARAG weniger zustünde, als er berechnet hatte. Wir möchten hier nicht auf die Einzelheiten der Urteile eingehen, die kann der Interessierte in den veröffentlichten Entscheidungen nachlesen.

Allerdings muß sich der Versicherer die Frage gefallen lassen, was er durch diese Entscheidungen gewonnen hat? Es gibt sicherlich mindestens ebenso viele Entscheidungen mit einem entgegen gesetzten Ergebnis. Dies bedeutet de facto: Die Erhebung einer Klage führt in etwas 50 % der (meist vergleichbaren) Fälle zum Erfolg, in den anderen 50 % eben nicht. Die Erfolgsaussichten sind mithin schlicht nicht kalkulierbar. Das weiß der kundige Rechtsanwalt genauso wie die kundige Rechtsabteilung der ARAG.

Es ist aber bemerkenswert, daß die ARAG trotzdem dieses Risiko eingeht, sich erst einmal stur stellt und dann abwartet, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Was aber nicht weiter verwunderlich ist. Denn welcher wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer erhebt tatsächlich wegen eines relativ geringen Betrages schon eine Klage? Das sind wohl die wenigsten. Allein aus diesem Blickwinkel heraus lohnt sich eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Am Ende liegt die „Erfolgsquote“ deutlich über den genannten 50 %.

Womit der Versicherer aber auch rechnen sollte: Der Versicherungsnehmer wird sich überlegen, ob er den Vertrag bei so einem Versicherer fortsetzt. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers wird ARAG-Kunden nicht mehr ganz so freudig empfangen wie Versicherte anderer Unternehmen. Und es wird über ein solchen Verhalten der ARAG gern und oft berichtet, um andere Mandanten vor dieser Praxis zu warnen.

Wer erst einmal in der Situation ist, gegen „seinen eigenen“ Versicherer, an den man vielleicht jahrelang teure Prämien gezahlt hat, klagen zu müssen, hat so oder so verloren. Deswegen sollte man sich überlegen, bevor man einen Vertrag mit der ARAG abschließt, ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Wir jedenfalls raten davon ab, sich mit der prozeßfreudigen ARAG einzulassen.

ARAG: Ihre Meinung ist uns wichtig

Montag, Mai 4th, 2009

Ich hatte im Auftrag unseres Mandanten dessen Versicherungsvertrag mit der ARAG gekündigt. Die zahlreichen Gründe für die Kündigung kann man hier im Blog nachlesen.

Wie gewünscht übermittelte der Versicherer uns die Kündigungsbestätigung. Und einen Fragebogen, mit dem nach den Gründen für die Kündigung gefragt wird. Und das, obwohl die Mitarbeiter der ARAG hier mitlesen.

ARAG – Kampf statt Schlichtung

Montag, April 6th, 2009

Eine recht sinnvolle Einrichtung ist der Ombudsmann für Versicherungen.

Diese Einrichtung …

… ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

Haben Sie eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Versicherungsunternehmen? Dann können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer.

So ist es auf der Website des Ombudsmanns unter www.versicherungsombudsmann.de zu lesen.

Wenn ein Versicherungsnehmer ein Problem mit seinem Versicherer hat, kann er sich an den – weisungsunabhängigen – Ombudsmann wenden. Der schaut sich dann die Sache an und trifft eine Entscheidung. Diese Entscheidung ist in meisten Fällen für das Versicherungsunternehmen verbindlich.

Etwa ein Drittel aller Beschwerden ist erfolgreich. Es lohnt also, den Ombudsmann um Hilfe zu bitten. Der Verbraucher braucht weder Anwalts- noch Gerichtskosten zu zahlen, über den Ombudsmann kommt er schnell und kostenlos zu seinem Recht.

Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle; sie ist organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Und da komme ich auf den Punkt: Nicht alle deutschen Versicherungsunternehmen haben sich diesem sinnvollen Verfahren angeschlossen. Aber immerhin stolze 95 Prozent aller Versicherer sind Mitglied des Vereins.

Unter anderem fehlen ein paar Exoten. Und: Die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist nicht dabei. Vermutlich hält die ARAG nichts von Schlichtungsverfahren und zieht die gerichtliche Auseinandersetzung mit ihren Kunden vor.

„Schlichten statt Richten“ – gilt nicht für die ARAG. Ein Grund mehr für mich (und viele andere Rechtsanwälte), vor diesem Versicherer zu warnen. Prädikat: Finger weg!

ARAG – faul, oder?

Donnerstag, April 2nd, 2009

Es ist nur eine Kleinigkeit, aber es nervt.

Unsere Aktenzeichen sind zwar etwas länger, helfen uns aber dabei, die Mandate und Mandanten auseinander zu halten. Wir haben uns jedenfalls etwas dabei gedacht, wenn es heißt:

09c12015n00234-09.

Die Versicherungs- und Schadensnummern der Versicherer sind ja auch nicht kürzer:

ARAG Rechtsschutz Schaden-Nummer S-1410834550-03.

Trotzdem machen wir uns die Mühe, diese Buchstaben- und Zahlenungetüme abzuschreiben, damit die Bearbeitung beim Versicherer flott vorankommt.

Die ARAG macht es leider anders. Mal hält ein Sachbearbeiter den vorderen Teil unseres Aktenzeichens für überflüssig, mal ist es der hintere Teil, der fehlt. Und jedes Mal müssen wir erst in die Register gucken, um die Post richtig zuordnen zu können.

Ich habe gerade mal gezählt: Insgesamt fünfmal habe ich die Herrschaften bei der ARAG höflich um Vollständigkeit gebeten. Genützt hat es nichts.

Das führt jetzt zu Retourkutschen: Zum Beispiel mit Rücküberweisungen ohne die Schaden-Nummer, bis die Sachbearbeiter in diesem Laden es gelernt haben. Wir können auch anders.

Update:
Nachdem ich einen Vorabdruck dieses Beitrags vor zwei Tagen an die ARAG übermittelt hatte, tröpfelten hier sukzessive mehrere Faxe der ARAG ein, in denen uns jeweils unser vollständiges Aktenzeichen mitgeteilt wurde. Das ist sehr löblich.

Aber so richtig im Griff scheint man es aber noch nicht zu haben, wie dieses Fax von heute morgen zeigt; man hat dort noch ein paar Zuordnungsprobleme. 😉

Mitteilung an die ARAG

Montag, März 30th, 2009

Nur ‚mal schnell zwischendurch, als appetizer sozusagen.

Im übrigen weist das Gericht darauf hin, dass der Anwalt die Gebühr nach billigem Ermessen bestimmen darf, § 14 RVG.

Quelle: AG Tempelhof-Kreuzberg, 6 C 131/09.

ARAG – immer wieder

Donnerstag, März 12th, 2009

Deshalb halten wir Gebühren von 85,00 Euro […] für angemessen.

schreibt die ARAG in einer Bußgeldsache einmal mehr an unsere Kanzlei. Obwohl dort eigentlich längst angekommen sein müßte, daß es (uns) nicht interessiert, was dieser Versicherer Verweigerer für angemessen hält. Die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Leistung bestimmt der Anwalt, nicht der Versicherer, sagt das Gesetz.

Und weil es der Gesetzgeber anders gesehen hat, nehmen wir die Teil-Versicherungsleistung entgegen und stellen dem Versicherungsnehmer die Differenz in Rechnung. Verbunden mit dem Angebot, mit ihm gemeinsam einen seriösen Versicherer zu suchen, der sich an die Spielregeln hält.

Und die zahlreichen Anfragen, die uns erreichen, welchen Versicherer wir denn empfehlen würden, beantworten wir regelmäßig mit der Einleitung: Also, um die ARAG sollten Sie einen ganz großen Bogen machen.

Wir führen zwar keine Statistik; aber ich möchte trotzdem wetten, daß der Wert der nicht abgeschlossenen Verträge mit der ARAG die arroganten Kürzungen unserer Honorarrechnungen durch die ARAG bei Weitem übersteigt.

ARAG: Auch international nicht brauchbar?

Montag, Februar 23rd, 2009

Frau Rechtsanwältin D. A. Klüsener aus der Kanzlei Blankestijn & Oortman Advocaten in Hengelo, Niederlande, berichtet der Redaktion über nicht brauchbares Verhalten der ARAG und deren Vertreter in Holland:

In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit (NL-Recht anwendbar) habe ich namens der Mandantin vor mehr als einem Monat um Deckungszusage gebeten. Diese wurde trotz mehrfacher telefonischer Zusage nicht erteilt. Irgendwann hieß es, dass eine „Interiuria“ in den Niederlanden eingeschaltet worden sei, von dort käme in Kürze die Zusage.

Mitnichten: Es folgte nach mehreren Nachfragen der Mandantin mit mehr als einem Monat Abstand ein Brief dieser Organisation, mit dem diverse weitere Informationen erfragt werden, immer noch keine endgültige Deckungszusage. Dieses ist mehr als ärgerlich.

Die ARAG hat in Deutschland bereits einen extrem schlechten Ruf (bekommen), das ist hinreichend bekannt. Aber daß dieser Rechtsschutzverweigerer nun auch im Ausland seine Reputation demontiert, dazu gehört schon fast Mut.

Länger als ein paar Minuten darf es nicht dauern, bis nach einer mündlichen Deckungszusage die schriftliche Bestätigung per Fax oder eMail folgt. Wenn allerdings, wie die Kollegin beschreibt, mehrere Monate vergehen, ist nicht nur die mündliche Zusage dieses Versicherers das Schwarze unter dem Nagel wert.

ARAG, auch bei Schotten unbeliebt

Freitag, Februar 20th, 2009

Auch im Weblog des Herrn Kollegen Michael C. Neubert – MCNeubert LAWBLOG – kann man über die sattsam bekannten Eigenschaften der ARAG lesen: Knauserig und wortkarg.

Kürzungspolitik der ARAG

Dienstag, Februar 17th, 2009

Lange musste ich hier nichts mehr schreiben, weil ich mit den Rechtschutzversicherern keinen Trödel hatte. Ich werde auch mal eine Lobeshymne an geeigneter Stelle posten, doch erstmal das Ärgerliche.

Heute kam ein Schreiben der ARAG, das mich davon in Kenntnis setzte, dass meine Gebührenrechnung, die ich außergerichtlich als 1.8 Geschäftsgebühr veranschlagt hatte, mal eben auf 1,3 gekürzt wird, mit dem üblichen Begründungsbaustein. „Ihre angesetzte Geschäftsgebühr halten wir – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nicht für angemessen. Beispielhaft dürfen wir auf BGH v. 31.10.2006, VI ZR 261/05 (1,0 Gebühr);…und weitere Rechtsprechungsnachweise allesamt mit 0,8 – 1,0 Gebühren aus den Jahren 2005 und 2006 verweisen. Nachdem wir alle Kriterien des § 14 RVG und Ihren anwaltlichen Ermessensspielraum berücksichtigt haben, wurde eine Gebühr von 1,3 zu Grunde gelegt.“
Es handelte sich um eine außergerichtliche arbeitsrechtliche Streitigkeit, Thema Mobbing, Krankheit, Auflösung des Arbeitsvertrages, Abfindung und taktisches Vorgehen, um das alles zu umgehen. Mit meiner Gebührenrechnung hatte ich ein Schreiben nebst allen schriftlichen Unterlagen an die ARAG gesandt, die meine gesamt dreistündige Arbeitsleistung dokumentiert. Zwei Gesprächstermine, drei Telefonate, ein Schreiben an die Gegenseite, ein gutachterliches Schreiben. Als Gegenstandswert nahm ich drei Bruttogehälter und lies die Abfindung von 10.000 Euro, die ebenfalls im Gespräch war, raus. Dumm, wie sich im Nachhinein herausstellt. Bei dem solchermaßen erhöhten Gegenstandswert, hätte man die 1,3 möglicherweise verkraftet, aber so bleibt mir nur, meinem Mandanten einen Wechsel der Rechtschutzversicherung ans Herz zu legen und ihn aufzufordern, den Rest anzuweisen.
Dieser wird nun leider zunächst selbst zahlen müssen, falls er die ARAG nicht doch dazu bringen kann, ihre vertraglichen Verpflichtungen ihm gegenüber zu erfüllen. Die Internet-Adresse http://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_vers_de.php
habe ich ihm vorsorglich schon mitgeteilt!
Dank dem Kollegen Groß, der das vor drei Wochen offenbar auch schon durch hat.

ARAG – Alltägliche unberechtigte Kürzungen …

Donnerstag, Januar 8th, 2009

… beschrieb am 17.06.08 der Kollege Hoenig. Eine solche ist nun auch mir widerfahren.

Nachdem am 09.12.08 die Deckungszusage in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit endlich (nach Erinnerung!) erteilt worden war, habe ich am selben Tag meine Vorschussrechnung über 568,40 EUR (in Abschrift) übersandt und um Zahlung bis 16.12.08 gebeten. Am 23.12.08 habe ich hieran erinnert und am 07.01.09 erfolgte dann die Zahlung – in Höhe von 120,00 EUR! Kein Schreiben, kein sonstiger Hinweis darauf, *warum* gekürzt wurde und weshalb gerade auf diesen „runden“ Betrag. Abgerechnet worden war die 1,3 Regelgebühr aus dem 3-Monats-Bruttoentgelt des Mandanten,

Dieser wird nun leider zunächst selbst zahlen müssen, falls er die ARAG nicht doch dazu bringen kann, ihre vertraglichen Verpflichtungen ihm gegenüber zu erfüllen. Die Internet-Adresse http://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_vers_de.php
habe ich ihm vorsorglich schon mitgeteilt!

RAUG

Nun wird