DEURAG – So ist’s schlecht !

Juni 25th, 2010

… so würde der Slogan der DEURAG wohl passender lauten. Auch die dritte Erinnerung an die erbetene Kostendeckungszusage für eine Klage gegen den Unfallgegner unter Fristsetzung auf den heutigen Tag und Androhung einer BaFin-Beschwerde zeitigte absolut keine Reaktion.

So erscheint eines der Ziele in einem nicht nur wegen zahlreicher Rechtschreibfehler lesenswerten Thesenpapier der DEURAG in völlig neuem Licht: „Den Streit vermeiden“ – das klappt natürlich am Besten, indem man einfach keine Kostendeckungszusage für einen Rechtsstreit erteilt. 😉 Ob man so allerdings die „Kunden schnell zum Ziel bringen“ kann, mag bezweifelt werden.

DEURAG – Ohne Worte

Juni 20th, 2010

Originalfax vom 11.o6.2010 an DEURAG:

in obiger Angelegenheit bitte ich nunmehr zum dritten Male um Erteilung der Kostendeckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren. Wie bereits mitgeteilt, hat die gegnerische Versicherung auf mein Forderungsschreiben vom 27.o4.2010 bisher in keiner Weise reagiert. Da sich der Unfall bereits vor zwei Monaten ereignete, ist meinem Mandanten ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar. Daher darf ich nun um unverzügliche Erteilung der Kostendeckungszusage bitten.

Reaktion bis heute? Keine!

ARAG-Inkasso

Juni 10th, 2010

Ist es nicht nett, was die ARAG ihren „besseren“ Kunden als Service anbietet? Das ARAG-Forderungsmanagement:

Herzlich willkommen bei der TRANSCOM CMS Forderungsmanagement GmbH. Als ARAG Rechtsschutz-Kunde können Sie schnell und unkompliziert Ihre offenen Forderungen von Experten bearbeiten lassen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein ARAG Rechtsschutz-Vertrag für Selbstständige, Firmen-Rechtsschutz oder Kompakt-Rechtsschutz (ab ARB 2005 bzw. ARB 2007M) oder ein Aktiv-Rechtsschutz Immobilie für Vermieter.

Das anonyme Massenabfertigung in einer Inkassobude für ARAG viel preiswerter ist als Forderungseinzug durch Anwälte, der i.d.R. durchaus mitversichert sei dürfte, ist natürlich nur ein angenehmer Nebeneffekt. 😉

DEURAG – Geht’s auch mal ohne Mahnung?

Mai 21st, 2010

In diesem Blog war je sogar schon die Solvenz der DEURAG bezweifelt worden. Tatsächlich fällt gerade diese Gesellschaft immer wieder dadurch negativ auf, dass Rechnungen anscheinend grundsätzlich nicht zeitnah, sondern immer erst nach der ersten bzw. sogar zweiten Zahlungserinnerung bezahlt werden.

Muss das sein?

Die Beschwerdestatistik der BaFin

Mai 15th, 2010

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt jährliche Statistiken über Beschwerden, so auch über Rechtsschutzversicherungen. Die aktuelle Statistik finden Sie hier.

Negative Spitzenreiter nach den absoluten Zahlen sind (wieder einmal) ARAG (112) und D.A.S. (89), allerdings schweigen sich beide Gesellschaften über die Zahl der versicherten Risiken aus, so dass eine Quote von Beschwerden zur Zahl der Verträge nicht gebildet werden kann. Immerhin dürften die Zahlen eine gewisse Indizwirkung haben.

Der Bund der Versicherten zur Rechtsschutzversicherung

Mai 11th, 2010

Der Bund der Versicherten berät zu Rechtsschutzversicherung und stellt dort u.a. folgende Thesen auf:

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf „unter Dach und Fach“ sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden.

Eine These über die man zumindest streiten kann. Rechtsstreitigkeiten können einen jederzeit ereilen und kosten bekanntlich Geld.

Der Abschluss kann sinnvoll sein
· für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz)
· bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz)

Beides sehr zweifelhaft: Zunächst: Was ist ein Vielfahrer? Zwar steigt das Risiko eines verkehrsrechtlichen Schadensfalles sicherlich mit der Zahl der gefahrenen Kilometer, andererseits können auch und gerade „Wenigfahrer“ jederzeit in einen Rechtsstreit oder ei Bußgeldverfahren geraten. Zudem: Wenn Probleme am Arbeitsplatz schon „drohen“, ist es angesichts der Wartezeit von drei Monaten oft zu spät für eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung.

Tipp: Selbstbeteiligung vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden.

Jedenfalls im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes eine sehr fragwürdige These. Die Selbstbeteiligung beträgt meistens 100 – 150 €, damit wird z.B. anwaltliche Vertretung gegen ein Bußgeld in dieser Höhe wirtschaftlich sinnlos. Im übrigen ergibt sich häufig die Konstellation, dass ein Unfall sowohl Schadensersatzansprüche als auch ein Bußgeldverfahren auslöst. Manche Rechtsschutzversicherungen nehmen hier die Selbstbeteiligung zwei Mal: Einmal in der Bußgeldsache und einmal in der Zivilsache. Im übrigen sind die Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung oft nur wenig günstiger also ohne.

Vielleicht sollte der BDV mal jemanden fragen, der sich mit der Materie auskennt. 😉

AdvoCard – will’s mal wieder wissen

Mai 3rd, 2010

Lange Zeit war Ruhe, nun schickt AdvoCard wieder den lustigen Kollegen W. ins Rennen, der vermeintliche Auskunftsansprüche der AdvoCard geltend macht.

Angesehen davon, dass die Rechtsgrundlage dieses Begehrens (O-Ton: „Meine Mandantin hat einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegen Sie“) so eindeutig nicht ist, ist der in Bezug genommene Fall hier schlicht unbekannt:

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 30. April 2010 teile ich mit, dass der dort erwähnte Fall „*** ./. *** 219/08“ hier nicht bekannt ist. Daher weise ich schon aus diesem Grunde – und im übrigem vorsorglich auch gem. § 174 BGB – Ihre dort erhobenen Auskunftsansprüche zurück.

Selbstverständlich sehe ich mich daher auch nicht gehalten, die beigefügte Gebührennote des Kollegen – immerhin 272,87 € nach einem Wert von 2.072,62 € – offensichtlich die Leistungen der AdvoCard – zu bezahlen. Vielmehr habe ich im Gegenzug gebeten, die durch die unberechtigte Aufforderung hier entstandenen Anwaltsgebühren auszugleichen. Mal sehen, was jetzt kommt.

P.S. Interessant wäre, ob die AdvoCard die Gebührennote des Kollegen tatsächlich bezahlt (hat).

P.P.S.: AdvoCard weigert sich natürlich auch, meine Kosten in dieser Aktion zu erstatten.

Der Vertragsanwalt des Roland

Mai 3rd, 2010

Eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung hat man dem Mandanten vorgeworfen. Etwas mehr als 40 km/h innerorts zu schnell. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 200 Euro Geldbuße vor, es gibt 4 Flens und einen Monat Fahrverbot. Ermittelt wurde die Geschwindigkeit durch eine Weg-Zeit-Messung, deren Richtigkeit die Polizeibeamten regelmäßig bestätigen.

Der Mandant wandte sich zunächst an seinen Rechtsschutzversicherer, an den Roland.

Der freundliche Mitarbeiter des Versicherers konnte dem Mandanten auch einen richtigen Rat geben: Er möge sich an einen Anwalt wenden. Und dem Mandanten wurde gleich auch der Namen und die Telefonnummer eines Roland-Vertragsanwalts mitgeteilt.

Dieser Vertragsanwalt erkannte anhand der Eckdaten recht schnell, daß die „Messung“ kaum erfolgreich angreifbar ist. Polizeibeamte sind als Zeugen im Ordnungswidrigkeitenverfahren quasi „unkaputtbar“. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten riet der Vertragsanwalt des Roland dem Mandanten auch davon ab, weiter gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Der Mandant holte sich eine zweite Meinung über Erfolgsaussichten ein und schrieb uns eine eMail. Am Ende erhielten wir den Auftrag, weil wir ihm einen Erfolg quasi garantieren konnten.

Der Vertragsanwalt hatte zwei wesentliche Punkte nicht abgefragt: Die Punkte des Mandanten bzw. deren Tilgungs- und Löschungsfrist. Und den Zeitpunkt seines Auslands-Urlaubs.

Wir werden nun durch das Rechtsmittelverfahren erreichen, daß die neuen Punkte den Ablauf der Löschungsfrist der Voreintragungen nicht hemmen. Am Ende wird der Mandant die erwähnten vier Punkte in Flensburg haben und nicht die 12, die er gehabt hätte, wenn er dem Rat des Vertragsanwalts gefolgt wäre.

Und: Der Mandant wird das Fahrverbot absitzen können, während er im sonnigen Süden am Strand liegt und dort ohnehin kein Auto fahren wollte.

Ein netter Versuch des Rolands und seines (sic!) Anwalts: Man versucht zu sparen, wo man kann.

Ich gehe nicht davon aus, daß der Kollege dem Mandanten wider besseres Wissen falsch beraten hat. Aber eine fundierte Aus- und Fortbildung läßt sich eben nicht von den Dumpingpreisen finanzieren, für die diese Sorte von Anwälten die Interessen des Versicherers wahrnehmen. Und dann passieren eben solche groben Fehler.

Ich rate nicht dazu, daß alle Versicherungsnehmer des Roland nun unsere Kanzlei mit der Verteidigung beauftragen. Aber ich rate dringend davon ab, Vertragsanwälte von Versicherern zu mandatieren, ganz einfach, weil sie meiner Ansicht nach nicht einseitig die Interesse des Mandanten vertreten (können). Das Beispiel zeigt, wo so etwas enden kann.

Schon wieder: Der Roland und die 12 Euro

April 28th, 2010

In einer Verkehrsunfallsache hat uns der Mandant sowohl mit der Schadenregulierung als auch ein paar Wochen später mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt; es stand zunächst ein Mitverschulden des Mandanten zur Rede.

Wir haben zuerst Akteneinsicht in der Unfallsache beantragt und erhalten. Nach dem üblichen Kampf um Versendungspauschale hat sich der Roland herabgelassen und die 12 Euro irgendwie erstattet.

Nun hat sich parallel dazu die Bußgeldsache weiter entwickelt, so daß wir knapp vier Monate nach dem Unfall erneut (ergänzende) Akteneinsicht beantragt und erhalten haben. Auch dafür sind wieder 12 Euro angefallen, die der Versicherer (mit oder ohne Umsatzsteuer) zu erstatten hat.

Diese gewaltige Unsumme hat der Roland erwartungsgemäß nicht gleich parat. Deshalb muß der Herr Jens G. erst einmal nachfragen, bevor er die Diskussion über die Erstattungsfähigkeit beginnen kann:

Selbstverständlich haben wir hier Langeweile und unterhalten uns gern stundenlang wegen der 12 Euro mit irgendwelchen Schadenssachbearbeitern.

Oder wir nutzen die Zeit, um schlicht dem Mandanten die Kosten in Rechnung zu stellen, aber nicht ohne ihm mitzuteilen, was wir (und viele andere Kollegen) von diesem Versicherer halten und ihn über sein Sonderkündigungsrecht zu informieren.

Unglaublich, dieser Laden.

ARAG verweigerte zu Unrecht Deckungsschutz gegenüber opendownload-Abofalle

April 27th, 2010

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 26.03.2010 vorgeworfen, zu Unrecht einem rechtsschutzersicherten Mandanten den ihm zustehenden Deckungsschutz für eine negative Feststellungsklage verweigert zu haben, nachdem dieser die Internet-Raubritter vergeblich außergerichtlich zur Berühmungsaufgabe aufgefordert hatte. Read the rest of this entry »