Archive for Juli, 2006

Seminar: Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung

Dienstag, Juli 18th, 2006

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )beabsichtigt, mit einem leitenden Mitarbeiter einer Rechtsschutzversicherung Ende September bis Mitte Oktober ein Tageseminar in Hannover abzuhalten mit dem vorläufigen Arbeitstitel: Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung. Schwerpunkt wird der Rechtsschutz im Strafrecht, Straßenverkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsunfallabwicklung sein. Sinn des Seminars soll für die teilnehmenden Kollegen auch sein, zu wissen, wann was bei der Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden kann und warum manche Leistungen nicht vergütet werden, so dass man den Mandanten frühzeitig auf seine eigene Kostentragungspflicht hinweisen kann. Sollten Kollegen insoweit schon jetzt unverbindlich Interesse an einer Teilnahme bekunden wollen, schicken Sie bitte eine Mail an: seminar@verteidigerkunst.de Das Seminar richtet sich an alle Anwälte, nicht nur Mitglieder der Bundesvereinigung oder Fachanwälte. Wer als Fachanwalt für Strafrecht Interesse am Beitritt zur Bundesvereiniung der Fachanwälte für Strafrecht hat (Jahresbeitrag 60,00 €), möge sich melden unter beitritt@verteidigerkunst.de .

RS Union – unkompliziert

Montag, Juli 17th, 2006

Es gibt auch noch Positives zu vermelden:

Ermittlungsverfahrehren gegen den Mandanten wegen angeblichen überholens bei unklarer Verkehrslage, drohendes Bußgeld 50.- Teuro. Schutzschrift gefertigt, daraufhin Einstellung des Verfahrens.

Gebührennote kurz unterhalb der Mittelgebühr einschließlich „Befriedungsgebühr“ 5115 V RVG an Rechtsschutz Union. Vollständige Zahlung ohne jegliche Diskussion und/oder Rückfrage binnen sieben Tagen. So soll’s sein!

P.S. Inzwischen habe ich erfahren, dass die „Befriedungsgebühr“ ungekürzt stets als Mittelgebühr anzusetzen sein soll, vgl.

http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/rvgreport_2005_401.htm
Na gut, beim nächsten Mal !

Nicht immer nur meckern

Freitag, Juli 14th, 2006

Am Freitag, 30. Juni, erhielt ich einen Anruf von einem Rechtssuchenden, der dringenden Rat benötigte. Im Gespräch lobte er seine Rechtsschutzversicherung und ich sagte ihm noch, er solle sich mal nicht allzu sicher sein, dass diese meine Kosten übernehmen würde, denn es handelte sich um eine Angelegenheit, in der bereits ein Anwalt bezahlt worden war.

Es war einer dieser Fälle, in denen eine Abrechnung nach Gegenstandswert in der Regel für Zornestränen beim Mandanten führt („So viel Geld für ein bißchen Quatschen?“). Eine Kopie meiner Rechnung kam daher in den dicken Ordner „Auf ewig offene Posten“, und ich stellte mich auf einen langen Kampf ein, mit Mahnbescheid, Versäumnisurteil und allem, was dazugehört.

Doch weit gefehlt: Das Geld ist da, und zwar komplett. Bezahlt von der WGV. Der Mandant scheint einen sehr guten Draht zu seiner Versicherung zu haben.

Wie die Sache wohl ausgegangen wäre, wenn er mich nicht am 30.6., sondern am 1. 7. angerufen hätte?

DEURAG – die Schnelle

Montag, Juli 10th, 2006

Schreiben vom 04.07.2006 mit der Bitte um Kostenausgleich von angefallenen Gerichtskosten in OWi-Sache.

Antwort am 06.07.2006: „Die erbetene Kostenanweisung haben wir veranlaßt“

WGV – die Günstige

Montag, Juli 10th, 2006

Die Honorarschlußnote v. 3.7.06 über 806,82 € beinhaltet 29,10 € Gerichtskosten. Am 6.7.06 kommt die Antwort: „Bitte senden Sie einen Beleg über die Gerichtskosten“.

Bearbeitungstakt: verdammt gut !

Regulierungsverhalten: bürokratisch !

Bin mal gespannt, welche Zeit die WGV braucht, um die Gerichtskostenbelege zu prüfen.

Beratungsgebühren – und das Schweigen im Walde

Donnerstag, Juli 6th, 2006

Honorarvereinbarungen sind für Beratungsgebühren ab 01.07.2006 zwingend.

  • Wo sind die RSVen, die Ihren Kunden mitteilen, dass diese selbstredend auch künftig beim Anwalt für Beratungen mit Ihrem Rechtsschutz rechnen können ?

Weshalb sind die Vergütungsvereinbarungen ab 01.07.2006 zwingend?

  • Antwort: Weil der Gesetzgeber für den Beratungsbereich die „gesetzlichen Gebühren“ gestrichen, eine neue Bestimmung geschaffen  (§ 34 RVG) und es somit den Beteiligten überlassen hat, für den Beratungsbereich Vergütungsvereinbarungen zu treffen.

Honorarvereinbarungen sind freiwillige Vereinbarungen, die zwischen Anwalt und Mandant getroffen werden.

  • Wo sind die RSVen, die Ihren Kunden mitteilen, dass diese selbstredend  von der RSV die Kosten für diese Beratung abgedeckt bekommen ?

RSVen haben Verträge mit Kunden geschlossen, wonach diese die „gesetzlichen Gebühren“ der Rechtsberatung und -besorgung erstattet bekommen.

  • Wo sind die Institutionen, die den Kunden informieren, das es für Beratungen keine „gesetzlichen Gebühren“ mehr gibt?

Die Honorare einer Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt sind in dem Maße, wie „freie Vergütungssätze“ die „gesetzlichen Gebühren“ übersteigen, nicht versichert.

  • Das war in der Vergangenheit grundsätzlich schon immer so.

Was nicht versichert ist, wird auch nicht bezahlt

  • Wo ist die Versicherungsaufsicht, die den RSV einen freundlichen Brief schreibt, wonach diese gefälligst ihre Beitragskonditionen anzupassen hätten, weil sie unverändert die gleichen Beiträge von ihren Kunden kassieren, obwohl sich von gesetzeswegen das versicherte Leistungsspectrum verändert hat (jedenfalls dann, wenn die Allg. Versicherungsbedingungen der RSVen unverändert bleiben) ?

Epilog:

Alle haben zur Kenntnis zu nehmen, dass für einen Teil der anwaltlichen Tätigkeit die „gesetzlichen Gebühren“ abgeschafft wurden; im Liedtext heißt es: „ein Loch ist im Eimer Karl-Otto – so stopf es oh Henry – mit was denn, Karl-Otto – ………….

…….. ja mit was denn ?? Im Liedtext heißt es weiter: mit Stroh !

Na ja, Stroh ist das offensichtlich nicht, was die RSVen von ihren Kunden verlangen.
Ja und Karl-Otto,  -  der schweigt lieber – und wartet ab.

Und so warten sie alle:
– die RSVen,
– die Kunden und
– die Anwälte.

Bloß, die Kunden haben keine Verbände, die sich über diese offensichtliche und volks- wie betriebswirtschaftliche Problematik heiße Köpfe machen können (und das bereits seit Jahren, nämlich bereits seit dem 01.07.2004 !!!).

Hoffentlich ALLIANZ-versichert?

Mittwoch, Juli 5th, 2006

Seit nahezu 30 Berufsjahren komme ich mit der Allianz gut zurecht. Drei oder vier Problemfälle, mehr gab es in dieser Zeit nicht. Heute nun dies: mein Schreiben mit der Bitte um Erteilung der Deckungszusage und Zahlung eines Vorschusses entsprechend der beigefügten Rechnungsabschrift (Original erhielt der Mandant) nimmt die Allianz wegen des Hinweises, das sie sich wegen *Rückfragen* an den Mandanten wenden möge, zum Anlass, mir zu antworten, dass man zur Kenntnis nehme, dass ich Zahlungen nur über den Mandanten wünsche und man deswegen für einen verspäteten Zahlungseingang nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Will man sich dort jetzt auch in die Schar der Versicherer einreihen, die die Konfrontation mit den Rechtsanwälten suchen? Ich werde ein Auge darauf haben und mein künftiges Empfehlungsverhalten darauf einzustellen wissen!

ARAG – kürzt Abrechnungen kommentarlos

Montag, Juli 3rd, 2006

Eine gute und eine schlechte Nachricht.

Zuerst die Gute (Lob muß sein): In einer Beratungssache, die mehrere Auftraggeber betraf (Nr. 1008 VV/RVG), meinte die ARAG zunächst, man habe sich mit der Erhöhungsgebühr nicht zu befassen, weil es angeblich keine gesetzliche Grundlage dafür gäbe. Auch meinte die ARAG, dass man dort den angesetzten Gegenstandswert nicht nachvollziehen könne. Von der Abrechnung mit 279,04 € wurde gekürzt auf 139,83 €. Wir haben der ARAG die Rechtslage erläutert und dabei die maßgeblichen Fundstellen zitiert, auch zur Höhe des Gegenstandswertes – und siehe da, eine weitere Zahlung von 81,20€ traf nun ein (kommentarlos, versteht sich).

Nun die Schlechte: Die ARAG hat schon wieder gekürzt, weil erst 221,03 € gezahlt sind und noch eine Differenz von 58,01 € offen bleibt (kommentarlos, versteht sich).

Na denn, dann fragen wir halt mal fluggs nach der Adresse des Versicherungsagenten, der der Mandantschaft diesen Verunsicherungsvertrag vermittelt hat, weil es ja den § 48 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt, aus dem die örtliche Gerichtszuständigkeit abgeleitet wird.

ARAG – Arroganz auf ganzer Linie

Montag, Juli 3rd, 2006

Wie oft erlebt und von vielen Kollegen kommentiert; die übliche Reaktion der ARAG:

„Diese Kosten tragen wir nicht“

auf unser Schreiben an die ARAG mit der Bitte um Ausgleich der Abrechnung der Bemühungen des messtechnischen Sachverständigen, Datum: 02.06.2006.

Diese Antwort haben wir minutengleich nach Eingang des Fax-Schreibens beantwortet:

„…. und was passt Ihnen nun wiederum hieran nicht ?“

Hierauf die Antwort der ARAG am 29.06.2006:

„Es ist nicht ersichtlich, dass der Sachverständige öffentlich bestellt ist. Im übrigen ist die Notwendigkeit nicht dargetan.“

In der Abrechnung des Sachverständigenbüros Firma VUT Sachverständigengesellschaft mbH, Matthias-Nickels-Str. 17a, 66346 Püttlingen, die am 02.06.2006 der ARAG vorgelegt wurde steht folgender Text:

„Dipl.-Ing. Detlev Groß Von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung, Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr Arbeitsbereiche: Unfallrekonstruktion Schäden und Bewertung Verkehrsmesstechnik“.

Man muß dieses Unternehmen wirklich nicht schonen, geschweige denn empfehlen

Huch! Der ADAC zahlt sofort.

Montag, Juli 3rd, 2006

Wir sind von der Witwe eines Motorradfahrers mit der Unfallregulierung beauftragt worden. An den ADAC ging der übliche Textbaustein mit der Vorschußnote: 1,8 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 2400 VV. Das war am 26. Juni 2006. Mit Fax vom 29. Juni 2006 teilt der ADAC mit:

Wir haben den Vorschuß … angewiesen.

Damit hatte ich nicht gerechnet! Sollte sich beim ADAC etwas bewegen? Oder war es nur Pietät? Egal, höchst erfreulich ist es, daß wir uns voll und ganz auf die Vertretung der Interessen unserer Mandantin konzentrieren können.