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Roland “ Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz

Montag, März 9th, 2009

Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus Köln ergänzt seine schlechten Erfahrungen, die er – wie viele Kollegen bereits zuvor auch schon – mit dem Roland machen mußte:

Ich hatte bereits von der Zahlungsweigerung der Roland-RSV berichtet.

Der Roland hatte ich daraufhin am 16. Februar 09 u.a. geschrieben:

„Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Gegenseite ihren Bevollmächtigten einen unbedingten Klageauftrag erteilt. Dieser ist allerdings nicht mit Ihnen abzustimmen.

So weit Sie zu verstehen geben wollen, es sei seitens Ihres VN ein unbedingter Klageauftrag erforderlich, sei darauf hingewiesen, dass mein Mandant, ihr VN, hier nicht Kläger, sondern Beklagte wäre. Ein Auftrag zur Klageerhebung verbietet sich daher. (…)

Angesichts der bisherigen Korrespondenz teile ich Ihnen aber mit, dass mir unterdessen unbedingter Klageauftrag gegen die Roland Rechtsschutzversicherung erteilt wurde und diesseits der hier zugrunde liegende Sachverhalt im bekannten www.rsv-blog.de veröffentlicht wird.“

Nun erhielt ich ein Fax der Roland-Versicherung, in welcher diese die Begleichung der Kostennote mitteilte. Darin heißt es wörtlich:

„Im übrigen erlauben wir uns drauf hinzuweisen, dass die Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz mit uns hier durchaus auf Befremden stößt.“

Es lohnt sich also manchmal, vehement zu sein.

Eine Kostendeckung für das von der Gegenseite angekündigte gerichtliche Verfahren wurde allerdings immer noch nicht erteilt….

Vehemenz, also ein Holzhammer, ist offenbar das, was den Roland in Bewegung setzt. Wenn auch nur vorübergehend und auch nur ein kleines Stück. Vielleicht trägt ja dieser Artikel dazu bei, diesem Versicherer auch die noch fehlende Deckungszusage zu entlocken.

Ein absoluter Fachmann des Roland

Dienstag, März 3rd, 2009

Rechtsanwalt Eugen Stützle aus 71083 Herrenberg berichtet über seine Erfahrungen mit einem Fall, der sicherlich kein Einzelfall sein dürfte:

Während ein Freund mit Roland Karlsruhe keine Probleme hat, habe ich der Geschäftsstelle in Stuttgart jahrelang immer zu Weihnachten geschrieben, dass sie im ablaufenden Jahr wieder die RSV war, die am schlechtesten reguliert hat.

Was mir aber jetzt zu Ohren gekommen und verbürgt ist, ist wert zur Veröffentlichung gebracht zu werden :

Ein hiesiger Versicherungsnehmer der Roland verliert die Fahrerlaubnis wegen Alkohol und sucht den Versicherungsvertreter auf. Da wird ihm „ein absoluter Fachmann“ in einer 50 km entfernten Kreisstadt empfohlen.

Mag sein, dass es hier unter 25 Kollegen keinen gibt, der etwas von Verkehrsstrafrecht versteht. Aber unter den ca. 1.500 Kollegen in Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart (35 km) ist auch keiner ??

Dann muss der arme Versicherungsnehmer ohne Fahrerlaubnis eben 50 km weit in die andere Richtung.

Ob der Kollege dort ein Abkommen mit Roland hat?

Mutet der Roland hier dem Versicherungsnehmer zu, lange Reisen zu unternehmen, damit er die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann, der für den Roland kostengünstiger arbeitet als ein unabhängiger Anwalt? Abwegig erscheint der Gedanke beim Roland jedenfalls nicht.

Hausarztprinzip: Der DAS spart

Samstag, Februar 28th, 2009

Wir haben seit 2005 mit erheblichem Aufwand eine Telefonberatung aufgebaut. Anrufer landen bei einem der gut 160 bei uns beschäftigten Volljuristen. Der empfiehlt dann nach einer Art Hausarzt-Prinzip, welches der richtige Weg und der richtige Anbieter für den Versicherten sind. Wenn es notwendig ist, überweist er an einen spezialisierten Fachanwalt. Wir geben im Jahr mehr als 100 000 telefonische Beratungen und helfen auch in prophylaktischen Fragen weiter.

Das klingt nach einem ziemlichen Aufwand. Lohnt sich das für die D.A.S.?

Indem wir Prozesse vermeiden, sparen wir Geld. Außerdem geht die Zahl der klassischen schriftlichen Streitfälle langsam zurück. So konnten wir die Ausgaben in den letzten Jahren deutlich reduzieren.

Quelle: D.A.S.-Vorstandssprecher Rainer Tögel im Interview mit Handelsblatt.com

Danke an Matthias Berger für den Hinweis auf den Artikel im Handelsblatt. red.

RSV muss zügig über Deckung entscheiden

Donnerstag, Februar 26th, 2009

… meint das OLG Köln (Urteil v. 8.4.2008, 9 U 122/07), wie Haufe berichtet:

Ein Rechtsschutzversicherer darf Einwände gegen den Versicherungsschutz nicht beliebig lange ausbrüten. Wird die Deckungszusage nicht zeitnah verweigert, spätestens nach 2-3 Wochen, kann der Versicherungsnehmer auf die bestehende Deckung vertrauen.

Es ging um Folgendes:

Der Beklagten (RSV) lag die von der damaligen Vermieterin gegen die hiesigen Kläger, ihre Mieter, gerichtete Zahlungs- und Räumungsklage einschließlich deren Klageerwiderung seit dem 15.11.2005 vor. Diesen Unterlagen war zu entnehmen, dass unstreitig jedenfalls ein erheblicher Zahlungsrückstand bestand, der die erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigte und vor diesem Hintergrund das Räumungs- und Zahlungsverlangen der klagenden Vermieterin begründete, mithin die Rechtsverteidigung der hiesigen Kläger erfolglos war. Die Ablehnungsentscheidung der Beklagten erfolgte allerdings nicht zeitnah, sondern erst unter dem 05.01.2006, d.h. etwa 7 Wochen später, und war damit nicht mehr unverzüglich iSd § 17 Abs.1 Satz 2 ARB 75.

ARAG: Auch international nicht brauchbar?

Montag, Februar 23rd, 2009

Frau Rechtsanwältin D. A. Klüsener aus der Kanzlei Blankestijn & Oortman Advocaten in Hengelo, Niederlande, berichtet der Redaktion über nicht brauchbares Verhalten der ARAG und deren Vertreter in Holland:

In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit (NL-Recht anwendbar) habe ich namens der Mandantin vor mehr als einem Monat um Deckungszusage gebeten. Diese wurde trotz mehrfacher telefonischer Zusage nicht erteilt. Irgendwann hieß es, dass eine „Interiuria“ in den Niederlanden eingeschaltet worden sei, von dort käme in Kürze die Zusage.

Mitnichten: Es folgte nach mehreren Nachfragen der Mandantin mit mehr als einem Monat Abstand ein Brief dieser Organisation, mit dem diverse weitere Informationen erfragt werden, immer noch keine endgültige Deckungszusage. Dieses ist mehr als ärgerlich.

Die ARAG hat in Deutschland bereits einen extrem schlechten Ruf (bekommen), das ist hinreichend bekannt. Aber daß dieser Rechtsschutzverweigerer nun auch im Ausland seine Reputation demontiert, dazu gehört schon fast Mut.

Länger als ein paar Minuten darf es nicht dauern, bis nach einer mündlichen Deckungszusage die schriftliche Bestätigung per Fax oder eMail folgt. Wenn allerdings, wie die Kollegin beschreibt, mehrere Monate vergehen, ist nicht nur die mündliche Zusage dieses Versicherers das Schwarze unter dem Nagel wert.

ARAG, auch bei Schotten unbeliebt

Freitag, Februar 20th, 2009

Auch im Weblog des Herrn Kollegen Michael C. Neubert – MCNeubert LAWBLOG – kann man über die sattsam bekannten Eigenschaften der ARAG lesen: Knauserig und wortkarg.

Advocard: 50 Euro Wechselprämie

Freitag, Februar 20th, 2009

Wir haben in einer recht komplizierten Bußgeldsache die Verteidigung mit der Advocard abgerechnet. Der Versicherer schickt uns einen Zweizeiler zurück:

Wir haben aufgrund Ihrer Ausführungen die Mittelgebühren um 20 % erhöht.

Mir scheint, der Versicherer überschätzt sich maßlos. In welcher Höhe Gebühren abgerechnet werden und wer hier wie erhöht, obliegt nicht so irgendeinem Sachbearbeiter dieses Rechtsschutzkaumversicherers. Sondern allein dem Anwalt. So will es jedenfalls der Gesetzgeber.

Ich werde nun den Rest beim Mandanten abrechnen und überlege, ihm 50 Euro zu erstatten, wenn er diesem Versicherer die Kündigung des Vertrages schickt.

So eine Provision zahlt der Versicherer ja auch, wenn ein irregeleiteter Anwalt seinem Mandanten rät, sich bei der Advorcard zu versichern.

Keine Geschäftsgebühr als Nebenforderung

Donnerstag, Februar 19th, 2009

Herr Rechtsanwalt Levent Ipekcioglu aus der Mannheimer Kanzlei Moeller & Partner weißt uns auf das Urteil des AG Heidelberg vom 11.02.2009 (AZ. 29 C 47/07) hin.

Aus den Gründen:

„Die Geltendmachung der Nebenforderung bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren ist unzulässig. Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 1) ist dies kein Fall mangelnder Aktivlegitimation, sondern ein Fall des Fehlens der Prozessführungsbefugnis. Es ist zwar zutreffend, dass, soweit eine Rechtsschutzversicherung die Kosten ersetzt, ein gesetzlicher Forderungsübergang gemäß Â§ 86 I 1 VVG stattfindet und damit die Aktivlegitimation des Klägers entfällt, jedoch bleibt die gewillkürte Prozessstandschaft nach wie vor möglich. Im Grundsatz gilt, dass jeder Rechtsträger selbst die gerichtliche Rechtsverfolgung zu betreiben hat. Vorliegend ist der Kläger zwar mit Schreiben vom 08.05.2007 ermächtigt, die Rechtsverfolgung in eigenem Namen geltend zu machen, jedoch gilt unabhängig vom Vorliegen einer solchen Ermächtigung, dass der Kläger darlegen muss, worin sein schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung der fremden Rechte in eigenem Namen bestehen soll. Dies ist vorliegend nicht geschehen.“

Es stellt sich danach nicht nur für den Kollegen Levent Ipekcioglu die Frage, ob bei einem rechtsschutzversicherten Mandanten die Geschäftsgebühr nicht mehr als Nebenforderung gerichtlich geltend gemacht werden sollte.

Vorstandsbeschwerden

Donnerstag, Februar 19th, 2009

In einem Kommentar zu einem Beitrag über die ARAG heißt es:

Im Ergebnis drängte er [der Mitarbeiter der ARAG. Red.] geradezu darauf, die Anwaltschaft möge viel häufiger Vorstandsbeschwerden schreiben, weil die ein oder zwei Beschwerden im Monat nicht ausreichen, die Versicherer davon zu überzeugen, dass der sattsam bekannte Weg der Leistungsverweigerung nur kurzfristig erfolgreich sein kann.

Es ist also wohl nicht damit getan, sich hier im Blog, im DAV-Forum oder auf anderen Plattforemn auszutauschen. Begründete Beschwerden sollten auf jeden Fall auch an die Vorstände der Versicherer gerichtet werden.

Dazu eignet sich übrigens eine kleine Funktion dieses Weblogs ganz hervorragend: „Artikel drucken“ steht rechts unter der überschrift eines jeden Blogbeitrages.

Man muß nur noch die Versicherungsnummer eintragen und kann den Beitrag dann auf’s Fax legen: „Zu Händen des Vorstands“. Das sind dann zwei erschlagene Fliegen mit einem Blogbeitrag.

BRAK Magazin berichtet über RSV-Blog

Mittwoch, Februar 18th, 2009

Die Redaktion des RSV-Blogs freut sich, daß nach dem Handelsbatt und der Finanztest nun auch die honorigen BRAK Mitteilungen über dieses Weblog berichten.

In der Beilage der Mitteilungen, im BRAK Magazin 1/2009, Seite 4, schreibt Marcus Creutz, Rechtsanwalt und freier Journalist über das „zerüttete Verhältnis“ zwischen Versicherern und Anwälten, die mittlerweile im Clinch liegen.