Archive for the ‘ADAC’ Category

Beugung oder Unkenntnis des Rechts?

Samstag, November 4th, 2006

Da streicht der ADAC eine Gebühr nach 4141 nach Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die OWi-Behörde und nimmt Bezug auf ein Urteil des AG München vom 07.07.2006 ( http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/276.htm ). Dieses Urteil ist der Hammer. Das Gericht beruft sich auf § 40 OWiG, der erkennbar mit diesem Problem aber auch gar nichts zu tun hat, erwähnt aber § 17 Nr. 10 RVG mit keinem Wort.

Es sollte nicht wundern, wenn der ADAC dieses Urteil erstritten hat. Es gibt schon einige anderslautende Urteile, man mag hoffen, dass dieses Münchener Unding die einzige Ausnahme bleibt.

ADAC – „Sture Arroganz“ …

Mittwoch, September 27th, 2006

… wirft ein Kollege dem ADAC in einem Posting vom 25.08.06 vor. Folgender Fall zeigt, wie recht er hat:

Der ADAC hatte Deckungszusage für die Klage eines Mandanten erteilt, die leider abgewiesen wurde. Den eingehenden Kostenfestsetzungsbeschluss hatte ich postwendend dem ADAC mit der Bitte zugeleitet, für den Mandanten umgehend Zahlung an die Gegnervertreter zu leisten. Hierauf forderte der ADAC mich auf, ihm die ergangene Entscheidung zukommen zu lassen, obwohl ich bereits in meiner Deckungsanfrage in Fettschrift darauf hingewiesen hatte, dass derartige Tätigkeiten *nicht* Gegenstand meines Mandats seien. Ich bat deswegen, man möge sich die Entscheidung vom VN übersenden lassen.

Wochen später forderten die Gegnervertreter über mich den Mandanten zur Zahlung des Erstattungsbetrags auf. Ich verwies darauf, dass ich den ADAC längst zum Ausgleich aufgefordert hatte und leitete die Zahlungsaufforderung gleichzeitig an den ADAC weiter. Die Gegnervertreter haben mir nun mitgeteilt, der ADAC habe die Forderung bis auf ihre Zwangsvollstreckungsgebühr bezahlt und weitere Zahlungen mit der Begründung abgelehnt, ihn treffe an der verspäteten Zahlung keine Schuld. Verantwortlich sei vielmehr ich, da ich mich geweigert hätte, das Urteil herauszugeben.

Man fasst es nicht!

Stellungnahme des ADAC zum Blogbeitrag

Freitag, August 25th, 2006

Ich hatte hier die Würfelspiele des ADAC bei der Vorschußberechnung reklamiert. Die Leiterin Schadenregulierung Rechtschutz beim ADAC nimmt nun dazu Stellung:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

Zu Ihrem Blog-Beitrag vom 21.08.06 nehmen wir wunschgemäß Stellung. Seien Sie versichert, dass wir mit den Geldern unserer versicherten ADAC-Mitglieder verantwortungsvoll umgehen und auch den beauftragten Rechtsanwälten die angemessenen Vergütungen zukommen lassen.

Die von lhnen genannten Fälle sind überprüft worden. Durch die Sachbearbeitung wurden die jeweils angemessen erscheinenden Vorschusszahlungen angewiesen.

Gestatten Sie bitte einen Hinweis: In allen drei von lhnen genannten Fällen ist das an uns gerichtete Anschreiben ein Formularschreiben, dass sich hin bis zu der Vorschussanforderung beliebig austauschen lässt. Lediglich der Name des Mitglieds, das Aktenzeichen und der Vorwurf wurden individuell eingefügt bzw. mit gesandt.

Die nach dem RVG notwendige Beurteilung des Einzelfalls durch den Rechtsanwalt ist stereotyp beschrieben und wird durch die Verwendung als Baustein dem Einzelfall Ihres Mandanten sicher nicht gerecht.

Unsere Sachbearbeiter versuchen aus den hier vorhandenen und gelieferten Informationen die Berechtigung lhrer jeweiligen Vorschussforderung nachzuvollziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung haben Sie auf Ihr Konto angewiesen bekommen.

Als erfahrener Rechtsanwalt wissen Sie, dass die Bedeutung für den Mandanten und selbstverständlich auch der Umfang und die Schwierigkeit des Mandats die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Gebühren nach dem RVG sind. Die von lhrer Kanzlei dazu weitergegebene Information beschränkt sich auf einen in jedem der drei Fälle gleichlautenden Bausteinsatz. Darüber hinaus erscheint auch die von lhnen abgegebene Prognose auf durchwegs überdurchschnittliche Fälle bei allerdings objektiv völlig unterdurchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten problematisch und nicht nachvollziehbar.

Es wäre in Zukunft für beide Seiten sicher hilfreich und von unserer Seite wünschenswert, wenn wir mit konkreten Hinweisen von lhrer Seite aus bedient würden. Da dies zu Beginn eines Mandats erfahrungsgemäß schwierig ist zu beurteilen, wäre die Bitte, wie bereits mehrfach in Schadenfällen geäußert, den Fall nach Beendigung des Mandats mit den konkreten Argumenten versehen individuell abzurechnen. So ersparen sich beide Seiten den Arbeitsaufwand während der Laufzeit des Mandats.

Der ADAC hat Recht: Unsere Textbausteine zur Vorschußanforderung sind in allen Fällen identisch. Aber das stand ja auch schon in dem oben zitierten Beitrag; es war also nicht sonderlich schwer, das herauszufinden.

Der Versicherer hat zu Beginn der Mandatbearbeitung exakt die selben Informationen wie wir. Wir fordern in jedem Fall die selbe Höhe des Vorschusses und bieten die konkrete Abrechnung nach Abschluß des Mandats an.

Der Club hingegen hält nach einer Prüfung einer Bußgeldsache „im Wert“ von 40 Euro und 1 Punkt einmal 435,00 Euro für angemessen, in einer weiteren Sache, in der es um 60,00 Euro und 3 Punkte geht, sind dem Angemessenheitsprüfer dann 220,40 Euro ausreichend.

Ich frage mich, was da geprüft wird.

Und wieso glaubt der Versicherer eigentlich, daß seine Vorschläge, wie ein Mandat abzurechnen ist, zu akzeptieren sind und – basta! – die Vorschläge, die der Interessen-Vertreter des Kunden des Versicherers unterbreitet, stumpf ignoriert.

Ich habe mich schon mehrfach über die sture Arroganz des ADAC beschwert. Warum reagiert der Laden darauf nicht? Zum Beispiel ganz einfach damit, in jedem Fall erst einmal die Mittelgebühr zu zahlen und dann am Ende entsprechend der Kriterien des Gesetzes abzurechnen. So ersparen sich beide Seiten den Arbeitsaufwand während der Laufzeit des Mandats.

Würfelspiele beim ADAC

Montag, August 21st, 2006

Offenbar veranstalten die Sachbearbeiter des ADAC Würfelspiele, wenn es um die Bezahlung des Vorschusses geht.

In einem Mandat (SCHADEN-NR.021254967/001) verteidigen wir gegen den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung. Zur Rede steht eine Geldbuße von 40 Euro und 1 Punkt wegen eines Abstands von weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei mehr als 130 km/h. Wir haben dem Versicherer den Anhörungsbogen übermittelt und um einen Vorschuß in Höhe von 481,40 Euro gebeten. Das sind die Grund-, die Verfahrens- und die Erledigungsgebühr, knapp oberhalb der Mitte. Der ADAC kürzt jeweils auf die Mittelgebühr und überweist 435,00 Euro.

In einem weiteren Mandat (SCHADEN-NR.225423571/010) geht es um Telefonieren beim Fahren und tatmehrheitlich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 17 km/h. Die Geldbuße insgesamt dürfte bei 35 Euro für das Rasen und 40 Euro / 1 Punkt fürs Telefonieren. Wir haben wie im ersten Mandat vorschußweise abgerechnet. Der ADAC überweist 370,00 Euro.

Ein dritte Mandat (SCHADEN-NR.118263286/007) betrifft die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts. Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 60 Euro und 3 Punkte vor. Der ADAC überweist auf unsere selbe Vorschußbitte wie zuvor den Betrag von 220,00 Euro (später noch zusätzliche 0,40 Euro).

In allen drei Fällen hat der Versicherer von uns mit gleich lautenden Textbausteinen lediglich den Anhörungsbogen der Polizei und die Abschrift unserer Verteidigungsanzeige erhalten. Weitere Informationen zur Beurteilung der Frage, was der Club „für angemessen hält“, hatten die Sachbearbeiter nicht.

Ich werde die Leitung der Schadenabteilung danach fragen, wie diese unterschiedlichen Ergebnisse zustande gekommen sind, vermute aber, daß es schlichte Konzeptionslosigkeit der Leitung ist. über die Reaktion werde ich berichten.

Update am 24.8.06:
Ein weiteres Mandat: 25 km/h außernorts, es drohen 40 EUro und 1 Punkt. Der ADAC überweist einen „angemessenen“ Vorschuß von 380,00 Euro. Der Würfel ist erneut gefallen.

Die originelle Link-Policy des ADAC

Donnerstag, August 10th, 2006

Die rechtlichen Hinweise des ADAC in dem Impressum auf seiner Website sind einen Hinweis im RSV-Blog wert:

Link-Policy:
Es ist unzulässig, Inhalte des Internet-Auftrittes des ADAC unter http://www.adac.de oder http://pda.adac.de ohne Zustimmung des ADAC zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www.adac.de oder http://pda.adac.de) gesetzt wird.

liest man dort unter anderem.

Dieser Unsinn steht dort schon seit Jahren. Obwohl nun hinreichend bekannt sein sollte, daß diese Einschränkung des Clubs völlig unwirksam ist.

Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden.

Na klar. Wenn es danach ginge, könnte man das Internet auch gleich abschalten. 😉

Vor dem Hintergrund der Regulierungspraxis des Versicherers des Clubs ist es aber nicht weiter verwunderlich, daß der ADAC solche Absurditäten nicht korrigieren mag. Hier wie dort sind die Wege des ADAC unergründlich.

Angelus flavus non calculat!

Dienstag, August 8th, 2006

Der gelbe Engel rechnet nicht!

Ich erhielt in einer Bußgeldsache das beliebte Vordruckschreiben des ADAC zu meiner Abrechnung. Kürzung, weil man eben kürzen muß.
Allerdings habe ich einen so kräftigen Vorschuß eingefordert, der natürlich auch gekürzt überwiesen wurde, aber um einiges höher als der übliche Vorschuß war, den München sonst zur Anweisung bringt.
Folglich wurde seitens der gelben Engel so abgerechnet, daß die Endsumme exactement den Vorschußbetrag ergab. Dazu 5 (!) Seiten vorgedruckte Ausführungen, warum ihre Abrechnung zutreffend sei.

Meine Antwort 5 Zeilen: Meine Abrechnung liegt 9% über deren Abrechnung und damit innerhalb des Ermessensspielraums. Ganz einfacher Dreisatz. Ergo zahlen sonst klagen!

Antwort ADAC: weitere 5 Seiten Vordruck ohne auf den Ermessenspielraum einzugehen. Man zahlt nicht. Bereichsleitung habe so entschieden.

Nun habe ich nach Rücksprache mit dem Mandanten diesen auf Zahlung verklagt.
Natürlich in Berlin. Das Verfahren dürfte ich gewinnen.

Allerdings frage ich mich, ob den Herren des ADAC die obsiegenden Urteile aus München derartig zu Kopf gestiegen sind, daß sie neuerdings in Gebührenfragen auch ungewinnbare Prozesse aufnehmen?

Der Versicherte dankt es sicher gerne mit höheren Prämien für diese Art der Geldverbrennung!

ADAC überweist 40 Cent

Montag, August 7th, 2006

Besten Dank an den ADAC-Rechtschutz für die freundliche überweisung.

ADAC_Ueberweis.jpg

Offenbar hat da jemand Langeweile und beschäftigt sich damit, das Geld der Versicherten für sinnlose Arbeiten mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen.

Wenn man berücksichtigt, daß dieser Unsinn von der Leitung der Schadensabteilung veranlaßt wurde, frage ich mich, wozu der Laden noch fähig ist.

Huch! Der ADAC zahlt sofort.

Montag, Juli 3rd, 2006

Wir sind von der Witwe eines Motorradfahrers mit der Unfallregulierung beauftragt worden. An den ADAC ging der übliche Textbaustein mit der Vorschußnote: 1,8 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 2400 VV. Das war am 26. Juni 2006. Mit Fax vom 29. Juni 2006 teilt der ADAC mit:

Wir haben den Vorschuß … angewiesen.

Damit hatte ich nicht gerechnet! Sollte sich beim ADAC etwas bewegen? Oder war es nur Pietät? Egal, höchst erfreulich ist es, daß wir uns voll und ganz auf die Vertretung der Interessen unserer Mandantin konzentrieren können.

ADAC zahlt immer weniger

Montag, Juni 12th, 2006

Ich weiß nicht, was sich dieser bayerische Leistungsverweigerer dabei denkt. Vor ein paar Jahren (zu den Zeiten, in denen Rechtsanwälte ihr Honorar noch nach der BRAGO abgerechnet hatte) zahlte der Versicherer als Vorschuß für eine Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid ohne Probleme die Mittelgebühr. Das waren runde 280,00 EUR.

Als dann der Gesetzgeber nach 10 Jahren das erste Mal wieder die Honorare der Anwälte an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt hat und das neue RVG in Kraft trat, zahlte der ADAC nur noch pauschal 220,00 EUR.

Heute habe ich in einer Ordnungswidrigkeitensache gerade mal 200,00 EUR als Vorschuß erhalten. In der Sache geht es um ein Fahrverbot und ich hatte runde 450,00 EUR als Vorschuß berechnet.

Geht dem Versicherer jetzt das Geld aus, weil der mit seinen miserablen Leistungen einen Kunden nach dem anderen verliert? Man sollte es sich gut überlegen, ob man von diesem sturen bayerischen Automobilclub versichern lassen will. Ich rate davon ab, dringend.

ADAC – rundherum ein Ärgernis!

Dienstag, Mai 23rd, 2006

33 Beiträge zur ADAC Rechtschutzversicherung finden sich mittlerweile im Blog. Eigentlich nur ein einziger – wenn ich richtig gezählt habe – ist wirklich positiv, 24 negativ und der Rest betrifft lediglich die Mitteilung eines Einlenkens auf verägerte Reaktionen von Kollegen. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass die Autoren vielleicht eher über negative Erfahrungen berichten als über positive – das ist eine ausgesprochen schlechte Bilanz für die Abteilung Rechtschutz eines Vereins, der seinerseits nur allzu gerne Missstände anprangert!

Heute der nächste Fall in meiner Kanzlei, der bestens zu diesem Negativimage passt: auf mein Vorschussverlangen in einer Bussgeldsache (40 EUR, 1 Punkt) in Höhe je einer Mittelgebühr für Grund- und Verfahrensgebühr (gesamt: 278,40 EUR) kommt einmal mehr das berühmt-berüchtigte Schreiben “ … haben wir einen Vorschuss angewiesen“ und ein Betrag von 230 EUR). Also wieder das Schreiben mit handschriftlicher Ankündigung der Klagerhebung per Fax zurück. Formvollendete Schreiben erspare ich mir inzwischen: ich weiß meine Zeit mit besserem als formal-höflichen Schreiben an diesen Verein für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für nicht ausgelastete Rechtsanwälte zu verschwenden. In der am 18.05.06 mitgeteilten Strafsache hat’s übrigens gefruchtet: heute ging die Mitteilung ein, dass der Rest überwiesen werde. Warum nur nicht gleich so !!??