Ich hatte hier die Würfelspiele des ADAC bei der Vorschußberechnung reklamiert. Die Leiterin Schadenregulierung Rechtschutz beim ADAC nimmt nun dazu Stellung:
Sehr geehrter Herr Hoenig,
Zu Ihrem Blog-Beitrag vom 21.08.06 nehmen wir wunschgemäß Stellung. Seien Sie versichert, dass wir mit den Geldern unserer versicherten ADAC-Mitglieder verantwortungsvoll umgehen und auch den beauftragten Rechtsanwälten die angemessenen Vergütungen zukommen lassen.
Die von lhnen genannten Fälle sind überprüft worden. Durch die Sachbearbeitung wurden die jeweils angemessen erscheinenden Vorschusszahlungen angewiesen.
Gestatten Sie bitte einen Hinweis: In allen drei von lhnen genannten Fällen ist das an uns gerichtete Anschreiben ein Formularschreiben, dass sich hin bis zu der Vorschussanforderung beliebig austauschen lässt. Lediglich der Name des Mitglieds, das Aktenzeichen und der Vorwurf wurden individuell eingefügt bzw. mit gesandt.
Die nach dem RVG notwendige Beurteilung des Einzelfalls durch den Rechtsanwalt ist stereotyp beschrieben und wird durch die Verwendung als Baustein dem Einzelfall Ihres Mandanten sicher nicht gerecht.
Unsere Sachbearbeiter versuchen aus den hier vorhandenen und gelieferten Informationen die Berechtigung lhrer jeweiligen Vorschussforderung nachzuvollziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung haben Sie auf Ihr Konto angewiesen bekommen.
Als erfahrener Rechtsanwalt wissen Sie, dass die Bedeutung für den Mandanten und selbstverständlich auch der Umfang und die Schwierigkeit des Mandats die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Gebühren nach dem RVG sind. Die von lhrer Kanzlei dazu weitergegebene Information beschränkt sich auf einen in jedem der drei Fälle gleichlautenden Bausteinsatz. Darüber hinaus erscheint auch die von lhnen abgegebene Prognose auf durchwegs überdurchschnittliche Fälle bei allerdings objektiv völlig unterdurchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten problematisch und nicht nachvollziehbar.
Es wäre in Zukunft für beide Seiten sicher hilfreich und von unserer Seite wünschenswert, wenn wir mit konkreten Hinweisen von lhrer Seite aus bedient würden. Da dies zu Beginn eines Mandats erfahrungsgemäß schwierig ist zu beurteilen, wäre die Bitte, wie bereits mehrfach in Schadenfällen geäußert, den Fall nach Beendigung des Mandats mit den konkreten Argumenten versehen individuell abzurechnen. So ersparen sich beide Seiten den Arbeitsaufwand während der Laufzeit des Mandats.
Der ADAC hat Recht: Unsere Textbausteine zur Vorschußanforderung sind in allen Fällen identisch. Aber das stand ja auch schon in dem oben zitierten Beitrag; es war also nicht sonderlich schwer, das herauszufinden.
Der Versicherer hat zu Beginn der Mandatbearbeitung exakt die selben Informationen wie wir. Wir fordern in jedem Fall die selbe Höhe des Vorschusses und bieten die konkrete Abrechnung nach Abschluß des Mandats an.
Der Club hingegen hält nach einer Prüfung einer Bußgeldsache „im Wert“ von 40 Euro und 1 Punkt einmal 435,00 Euro für angemessen, in einer weiteren Sache, in der es um 60,00 Euro und 3 Punkte geht, sind dem Angemessenheitsprüfer dann 220,40 Euro ausreichend.
Ich frage mich, was da geprüft wird.
Und wieso glaubt der Versicherer eigentlich, daß seine Vorschläge, wie ein Mandat abzurechnen ist, zu akzeptieren sind und – basta! – die Vorschläge, die der Interessen-Vertreter des Kunden des Versicherers unterbreitet, stumpf ignoriert.
Ich habe mich schon mehrfach über die sture Arroganz des ADAC beschwert. Warum reagiert der Laden darauf nicht? Zum Beispiel ganz einfach damit, in jedem Fall erst einmal die Mittelgebühr zu zahlen und dann am Ende entsprechend der Kriterien des Gesetzes abzurechnen. So ersparen sich beide Seiten den Arbeitsaufwand während der Laufzeit des Mandats.