In einer Verkehrsstrafsache bitte ich die ADAC-Rechtsschutzversicherung um eine Vorschusszahlung in Höhe von 400,00 €. Kommentarlos überwiesen werden 300,00 €, kennen wir ja schon. Auf meinen Hinweis, dass ich als Anwalt und nicht die RSV die Höhe des Vorschusses zu bestimmen habe, werden weitere 77,00 € überwiesen. Wegen des Restes von 23,00 € sind die Erfolgsaussichten einer Klage sicher sehr groß. Mein Mandant wird mir hoffentlich Klagauftrag erteilen, damit der ADAC sich später Gedanken darüber mahen kann, wie teuer 23,00 unberechtigt nicht gezahlte € sein können.
Archive for the ‘ADAC’ Category
Häppchenweise Bezahlung durch ADAC
Samstag, Mai 20th, 2006ADAC – ja so san’s (immer noch)!
Donnerstag, Mai 18th, 2006Sie können’s einfach nicht lassen! Mit meiner Deckungsanfrage in einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt habe ich einen Vorschuss in Höhe der Grundgebühr (4100 VV RVG), der Verfahrensgebühr nach 4104 VV RVG (vorbereitendes Verfahren) und der Verfahrensgebühr nach 4106 VV RVG (1. Rechtszug vor dem Amtsgericht) angefordert. Letztere wird mit Sicherheit anfallen, aber was teilt mir der ADAC mit? „Der Ansatz einer Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug ist nach den uns bislang vorliegenden Unterlagen derzeit nicht nachvollziehbar.“
Nun, lieber Sachbearbeiter Herr P., dann wird Ihnen nach ergebnislosem Verstreichen der gesetzten Zahlungsfrist ein Richter klar machen müssen, was die Natur eine *Vorschusses* ist! Dabei hatte ich in meinem Schreiben ausdrücklich auf AG Darmstadt, U. v. 27.06.05 (305 C 421/04) hingewiesen. Kann es denn mit diesem Verein nicht wenigstens *einmal* eine Abrechnung ohne überflüssige Komplikationen geben?????
ADAC – unterdurchschnittliche Leistung
Donnerstag, Mai 11th, 2006Die Regulierung eines Verkehrsunfalls, mit der uns die Motorradfahrerin beauftragt hatte, erscheint dem Herr L., Sachbearbeiter beim ADAC Rechtsschutz, für unterdurchschnittlich. Obwohl der Herr L. weiß, daß es nicht nur um den Sachschaden, sondern auch um einen recht heftigen Personenschaden geht, den es zu regulieren gilt und zudem der Unfallhergang auch nicht ganz so eindeutig ist, meint er, eine 1,0 Gebühr sei genug. Wir hatten eine 1,8 Gebühr angefordert.
Es ist die Leistung des ADAC und seines Sachbearbeiters, die hier unterdurchschnittlich sind. Der Regulierungsaufwand jedenfalls wird weit über dem Durchschnitt liegen. Aber vielleicht wird der Herr L. vom ADAC auch nur unterdurchschnittlich bezahlt, weswegen er auch nur unterdurchschnittlich nachdenkt.
ADAC – überheblich, unbeweglich, sinnlos
Donnerstag, März 23rd, 2006Seit Monaten wird der Rechtsschutzversicherer des Clubs kritisiert für seine Sturheit und Arroganz gegenüber den Vertretern seiner Versicherungsnehmer. Zahlreiche Beiträge im RSV-Blog beschreiben dessen unakzeptables Verhalten. Offenbar merken die da unten in ihrem schönen München schon nichts mehr.
Heute morgen habe ich einmal mehr diesen Satz
„… haben wir einen Vorschuß angewiesen.“
im Faxempfang vorgefunden. Nichts zur Höhe, kein Bezug zu unserer detaillierten Vorschußrechnung. Wie gehabt. Wenn man der Mitarbeiterin, Frau B., einmal hypothetisch unterstellen möchte, sie hätte nachgedacht beim Abfassen dieses Unsinns, heißt das doch im Klartext:
Es ist uns völlig Brause, was Du, Anwalt, da schreibst und liquidierst. Und komm‘ mir bloß nicht mit dem Gesetz, in dem steht, das der Rechtsanwalt die Gebühr bestimmt. Was gezahlt wird, bestimmen wir. Basta!
Ist aber nur eine Hypothese. Wahrscheinlicher ist, daß die Sachbearbeiter und deren Leitung überhaupt nicht mehr nachdenken.
Denn dann würden auch Sätze wie dieser hier, der mich heute in einer anderen Sache erreichte, gar nicht erst auf’s Papier kommen:
… können wir nicht erkennen, woraus sich die Gebühr oberhalb der Mittelgebühr ergibt.
Dem ist eine Abrechnung mit gut dreiseitigem Anschreiben, in dem die Kriterien des § 14 RVG ausführlich erläutert wurden, und weitere 50 (!) Seiten Anlagen zur Dokumentation unserer Tätigkeit vorausgegangen.
„… können wir nicht erkennen.“ Aha! Womit denn auch ?
Wir werden den beiden Versicherungsnehmern die verweigerte Leistung des ADAC in Rechnung stellen und den Wechsel zu einem aufgeweckten sowie mit allen Sinnen ausgestatteten Versicherer empfehlen.
12 986 423-0/003E und 12 327 778-3/006E
ADAC – wo kämen wir hin, wenn wir was ändern würden…
Dienstag, März 21st, 2006Eigentlich könnte ich den letzten Kommentar des Kollegen U. Groß über den ADAC mit veränderten Zahlen abschreiben. Aber ich will nicht langweilen…
Mein Mandant bekommt einen Bußgeldbescheid, Geldbuße 60,00 Euro + Gebühren, 3 Punkteeintrag ins VZR, wegen angeblicher Mißachtung der Vorfahrt und daraus folgendem Unfall.
Ich ersuche um Deckung beim Rechtsschutzversicherer ADAC und lege den Bussgeldbescheid bei. Deckung wird gewährt, daraufhin erstelle ich eine Vorschussrechnung über Grundgebühr (85€), Verfahrensgebühr (135 €) und Erledigungsgebühr (135 €), sowie die bereits angefallenen Zusatzkosten, Akteneinsicht, Post etc., gesamt 451,64 Euro. Begründung u.a., dass sich ausgehend von dem Bußgeldverfahren auch die zivilrechtlichen Ansprüche, Verlust des Schadensfreiheitsrabattes etc. nach der Verschuldensfrage richten.
Daraufhin erhalte ich ein Fax und 237,04 Euro.
Begründung: es handele sich nach dem Sachverhalt zu schließen, um eine unterdurchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit, daher erlaube man sich folgendermaßen abzurechnen: Grundgebühr (65 €), Verfahrensgebühr (105 €). Die Erledigungsgebühr sei noch nicht angefallen…
Mein Schreiben an den ADAC, ein Fax von zwei Seiten, mit den offenbar erforderlichen gebetsmühlenartigen Wiederholungen, Rechtsprechungshinweisen, Auslegung des RVG, die die meisten Kollegen inzwischen als Textbausteine parat haben dürften, ist auf dem Weg. Ich darf gespannt sein!
Nebenbei bemerkt, hatte ich dieses Theater bei der ARAG nie!
Müssen diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sein? Oder könnte man nicht langsam wieder zu Normalzuständen der „Vor-RVG-Zeit“ zurückkehren?
ADAC rudert zurück
Freitag, Februar 3rd, 2006Nachdem mir der ADAC zunächst ( siehe hier ) Deckungsschutz für eine Sprungrevision versagt hat mit der Begründung, meine Revision sei unzulässig, kommt nun doch plötzlich die Deckungsschutzzusage. Man war beweglich, danke!
Revisionsfüchse beim ADAC
Sonntag, Januar 29th, 2006Da findet man in einem Urteil des Amtsgerichts Aschersleben den klassischen unzulässigen Zirkelschluss: Die Angeklagte war durch die Beeinfussung von Betäubungsmitteln fahruntüchtig, wie sich aus dem begangenen Fahrfehler zeigt. Das rüge ich in der Begründung der Sprungrevision, worauf mir die Revisionsspezialisten des ADAC mitteilen, dass sie meine Revision für „unzulässig“ halten. Auf meinen ergänzenden Hinweis teilt man mir mit, dass man berechtigt sei, die Erfolgsaussichten der Revision zu prüfen.
Ich frage mich, wie man etwas überprüfen kann, wovon man keine Ahnung zu haben scheint
ADAC – ja so san’s
Montag, Dezember 19th, 2005Ein Versicherungsnehmer der ADAC-Rechtschutzversicherung beauftragt mich mit der Verteidigung wegen eines Bußgeldbescheids über 75 EUR + 3 Punkte. Mit der Deckungsanfrage lege ich natürlich den Bußgeldbescheid vor und bitte um Anweisung eines Vorschusses in Höhe jeweils der Mittelgebühr von Grund- und Verfahrensgebühr = 278,40 EUR. Antwort ADAC: wir haben 232,40 EUR angewiesen. Meine Antwort: Sie zahlen den *vollen* Vorschuss oder ich lasse die Teilzahlung zurückgehen. Antwort ADAC: ich hätte die Kriterien des § 14 RVG nicht dargelegt. In meiner Antwort verweise ich darauf, daß diese Kriterien (Bußgeld von 75 EUR und Punkte-Eintrag offensichtlich sind und i. ü. die neuere (zitierte) Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen oder beim Vorschuß grundsätzlich von der Mittelgebühr ausgeht. Antwort des ADAC: „Wir haben heute die restlichen EUR 58,– aufgrund Ihrer Begründung … überwiesen.“
Meine Begründung hatte nichts Neues gebracht – warum also dieser unnötige Schriftverkehr??
MfG
RA UG
ADAC – streng vertraulich
Freitag, Dezember 9th, 2005Schnell können sie ja sein beim ADAC. Da schreiben die RAe C&K aus der S-Straße in N an den ADAC wegen der Deckung in einem neuen Fall, und der ADAC antwortet nur drei Tage später, um 22:59 Uhr per Fax – an die Rechtsanwälte Dr. S. Koll. in der D-Straße.
In diesem Fall ist zwar nichts passiert, weil ich bei meinem Umzug aus der Kanzlei Dr. S. Koll vor einem halben Jahr die Telefaxnummer mitgenommen habe. Aber wie der ADAC es fertig bringt, zu einem neuen Schaden anhand des neuen Briefkopfs eines Rechtsanwalts dessen alte Kanzlei anzuschreiben, das mag mir mal jemand erklären. Der Versicherungsnehmer erwartet – mit Recht – nicht nur von seinem Rechtsanwalt sorgsamen und vertraulichen Umgang mit den anvertrauten Informationen, sondern auch von seinem Rechtsschutzversicherer.
Man stelle sich einmal vor, zwei ehemals in Sozietät verbundene Rechtsanwälte stünden sich in einer neuen Sache auf verschiedenen Seiten gegenüber. Wird dann der ADAC die Diskussion um die Erfolgsaussichten des Streits mit dem Prozeßgegner seines Mitglieds führen?
Schaden-Nr.: 00 899 666-0/001E – für die Mitlesenden vom ADAC
ADAC und die übersetzungskosten
Freitag, Dezember 9th, 2005Das muß man wissen, bevor man sich beim ADAC versichern will. übersetzungskosten kosten gehören nicht (immer) zum Umfang des Versicherungsschutzes.
Mein Motorrad fahrender Mandant (Berliner) kollidiert mit einem PKW (Fahrer, Halter und Versicherer sind Deutsche) auf einer Straße in Polen. Zur Regulierung des Schadens habe ich die polnische Ermittlungsakte erhalten. Diese wurde übersetzt. Die Kosten dafür übernimmt der ADAC nicht.
Er verweist auf § 5 Abs. 1 n VRB (pdf)
Der Versicherer sorgt für die übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im Ausland notwendigen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten.
und argumentiert (wörtlich zitiert):
Bedingungsgemäß übernehmen wir übersetzungskosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen erforderlich sind. (übersetzung in die dortige Gerichtssprache).
Vgl. § 5 Abs. 1 n VRB. Im vorliegenden Fall wurden die Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzt. Die Kosten können wir nicht übernehmen.
Mit dieser Ablehnung hat der ADAC rund 100 EUR gespart, die er ja in die Ausbildung seiner Mitarbeiter investieren kann.