Archive for the ‘ARAG’ Category

ARAG – Schadenmeldung telefonisch oder per Internet

Mittwoch, November 14th, 2007

Wir haben um die Erteilung der Deckungszusage gebeten. Und erhalten. Am Ende des Schreibens teilt uns die ARAG mit:

Unser Tipp: Melden Sie uns die Rechtsfälle Ihrer Mandanten einfach telefonisch. Sie können die Angelegenheit sofort mit einem kompetenten Mitarbeiter besprechen und vermeiden aufwändige Korrespondenz. Auch Online-Schadenmeldung ist möglich unter www.arag.de.

Die Seite mit der „Online-Schadenmeldung“ ist ein wenig versteckt. Weiter unten auf dem Schreiben des Versicherers findet sich aber ein Hinweis auf die Telefonnummer:

In allen Rechtsfragen steht lhnen der ARAG Rechts-Service zur Verfügung:
(02 11) 99 333 99 – 24 Stunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Das hört sich erst einmal nicht schlecht an.

Für Kanzleien, die nicht mit einer Anwaltssoftware arbeiten und für die Deckungsanfrage keine Textbausteine verwenden, könnte das ein günstiger und schneller Weg sein. Wir werden ausprobieren, ob es auch für uns in Frage kommen könnte. Das Formular macht jedenfalls auf den ersten Blick einen guten, weil übersichtlichen Eindruck. Schau’n wer ‚mal.

Daß der Versicherer es aber nicht versäumt, hinsichtlich seiner Versicherungsleistung wie gewohnt aufzutreten:

Auf der Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen und den Kriterien des § 14 RVG halten wir den von lhnen berechneten Vorschuss nicht iür angemessen. Wir haben einen Pauschalbetrag von 362,95 Euro zugrunde gelegt und incl. Nebenkosten an Sie überwiesen.

relativiert leider den guten Eindruck sofort wieder, aber in Bezug auf die mangelhafte Versicherungsleistung sind wir das von diesem Versicherer ja ohnehin nicht anders gewohnt. Motivierung zum fröhlichen Arbeiten funktioniert anders – und bei anderen Versicherer um Klassen besser.

ARAG – ein offener Brief an den Vorstand

Samstag, Oktober 6th, 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass in Ihren Schreiben – anders, als bei fast allen anderen Rechtsschutzversicherern – nie der Name eines Sachbearbeiters angegeben wird, finde ich schon störend. M.E. ist es wünschenswert, dessen Namen zu kennen und diesen bei Bedarf direkt ansprechen zu können.

Schlicht unzumutbar finde ich es allerdings, dass Sie Ihre Zahlungen – trotz mehrerer Bitten, auch unser Aktenzeichen anzugeben – in sturer Ignoranz grundsätzlich nur mit Ihrer eigenen Schadensnummer kennzeichnen, was jedes Mal vermeidbare Suchaktionen zur Folge hat.
Muss das sein ???

P.S. Einen Link auf diesen Artikel schicke ich per e-mail an service@arag.de. Mal sehen, ob eine Reaktion erfolgt.

1. Nachtrag: Am o8.10.2007 erreichte mich eine e-mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage/Nachricht. Ihre Anfrage/Nachricht haben wir an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo Sie schnellstmöglich eine Antwort erhalten werden.“

Schnellstmöglich? Wait and see …

2. Nachtrag: Heute ist der 22.10.2007. Eine Antwort der ARAG liegt bisher nicht vor (schnellstmöglich heißt also mehr als zwei Wochen). Dafür ging wieder eine überweisung ein, diesmal mit unvollständigem Aktenzeichen.

3. Nachtrag: Heute ist der 30.10., schnellstmöglich heißt also mehr als drei Wochen.

4. Nachtrag: Eine Antwort wurde mir bis heute (14.11.2007) nicht zuteil – dafür ging, oh Wunder, eine korrekt bezeichnete Zahlung hier ein.

5. Nachtrag: Heute ist der 11.12.2007 – eine Antwort dürfte realistisch wohl nicht mehr zu erwarten sein. So viel zum Thema „schnellstmöglich“.

Die ARAG kennt sich aus

Mittwoch, September 26th, 2007

In einem unerfreulichen Gebührenstreit schreibt mir die ARAG folgendes:

nach dem Wortlaut der Nr. 51 15 VV RVG Nr. 1 fällt die Erledigungsgebühr nur durch eine Mitwirkungshandlung an, die zu einer endgültigen Einstellung des Verfahrnes führt. Ein Verfahren, welches eingestellt werden konnte, lag erst nach dem 21.03.2007 mit dem Erlass des Bußgeldbescheids vor. Nach dessen Zustellung wurde nach unseren Informationen lediglich ohne Begründung Einspruch eingelegt. Diese Tätigkeit reicht nach herrschender Rechtsprechung für die Mitwirkung nicht aus. Wir stellen lhnen eine Auflistung von Entscheidungen zur Verfügung, durch welche unsere Auffassung gestützt wird. Wenn das Gericht von sich aus auf eine Stellungnahme vor Erlass des Bußgeldbescheids zurückgreift, sind damit die Voraussetzungen für die Entstehung der Gebühr nicht erfüllt.

Ich hatte nach der Anhörung ausführlich zum Tatvorwurf Stellung genommen, der Polizei war es egal, das Gericht hatte ein Einsehen. Die herrschende Rechtsprechung bestand im übrigen aus einer fünfseitigen Sammlung von Gerichtsurteilen zur BRAGO. Mal sehen was sie zur Klage sagen.

ARAG erhöht die Preise

Montag, September 17th, 2007

Mit dem Argument, dass die Leistungen im Rechtsschutzfall durch die neuen Gebührensätze für Anwälte und Gerichte stetig anstiegen, versucht die ARAG eine „Beitragsanpassung“, also die Erhöhung der Prämien um bis zu 10 Prozent zu rechtfertigen.

Wenn ich mir anschaue, wie sich bei der ARAG die „Leistungen im Rechtsschutzfall“ entwickelt haben, erscheint mir eher eine Reduzierung der Beiträge angemessen.

Gleichwohl versucht der Versicherer, die Makler mit der Aktion Bleib ARAG Kunde („BAK“) dazu zu veranlassen, Vertragsauflösungen zum verhindern.

ARAG – Vertrieb über Penny

Freitag, September 7th, 2007

Beim Lebensmittel-Discounter Penny bekommt man neben Hygieneartikeln und Toastbrot demnächst ein „Produkt“ aus dem Hause ARAG:

In diesem Jahr verkauft der Rechtsschutzversicherer eine kombinierte Unfallversicherung für Kinder über die Ladentheke.

Quelle und weitere Informationen: Versicherungsjournal

Guten Appetit!

ARAG – lieb (?) und teuer – die 2.

Freitag, Juni 15th, 2007

über die Freuden mit der überteuerten Telefonnummer der ARAG war hier bereits berichtet worden. Besonders ärgerlich wird es, wenn man sich dann noch mit der Unfähigkeit der ARAG herumschlagen muss, Zahlungen auch nur einigermaßen nachvollziehbar zu bezeichnen. Mich erreichte eine überweisung mit folgenden Angaben:

ARAG /80/07RM11483 07RM11483.07L01 OWI-SACHE

Kein Name des Mandanten, keine Rechnungsnummer, nur kryptische Zeichen. Immerhin, offensichtlich eine Owi-Sache. Die naheliegende Lösung, kurz bei ARAG unter der offiziellen Sammelnummer anzurufen, ist aus den schon genannten Gründen wenig sinnvoll. Versuchen wir es also einmal über eine Alternativnummer bei tk-anbieter.de. Dort findet sich die Nummer „ARAG-Rechtsschutz, Hauptstelle Düsseldorf 0211-963-01“

Sieht nicht schlecht aus, also versuchen, und – oh Jubel, es meldet sich eine lebende Mitarbeiterin. Der trage ich also mein Problem vor. Mit der Nummer 80/07RM11483 kann sie allerdings auch nichts anfangen (ach?), aber die Nummer 07RM11483.07L01 sagt ihr was, allerdings nur, dass es sich hier um eine Schadensnummer handelt. Daraufhin versucht sie, in die Schadensabteilung durchzustellen – leider aber sind dort alle Kollegen im Gespräch.

Ist aber kein Problem, sie kann mir eine Durchwahlnummer geben. Na endlich – aber zu früh gefreut: Sie nennt mir die bekannte Sammelnummer 02 11 / 99 333 99. Meinen Einwand, dass ich diese Nummer und deren überlastung schon kenne, übergeht sie locker: „Ja, das war früher einmal, jetzt haben wir viel mehr Mitarbeiter, da kommen sie schnell durch.“ Ach, wirklich? Meint sie die Mitarbeiter, die gerade noch im Gespräch waren?

Sicher, mit etwas Arbeit kann ich wohl herausfinden, in welcher Owi-Sache der/die Mandant(in) bei der ARAG rechtsschutzversichert ist und eine Rechnung über 248,22 € geschrieben wurde – so diese denn ungekürzt (!) bezahlt worden ist – aber muss das wirklich sein? Service, liebe (?) ARAG, Service sieht ganz anders aus!

ARAG reagiert nach Beschwerde

Freitag, Juni 15th, 2007

Gestern habe ich mich über die ARAG beschwert. Offenbar hat man diese Beschwerde zur Kenntnis genommen (das war auch so beabsichtigt 😉 ).

Heute morgen lag ein Fax aus Düsseldorf im elektronischen Faxempfangskörbchen.

… damit wir die Sache weiter bearbeiten können, bitten wir Sie höflich um übersendung der nachstehend aufgeführten Unterlagen …

Weiter bearbeiten? Die haben doch noch gar nicht angefangen zu arbeiten. Seit dem 31. Mai warte ich auf eine Reaktion und nun bittet man um weitere Unterlagen. Und dem Mandanten brennt es unter den Nägeln, weil ihm die Zeit wegläuft.

Demnächst läuft aber noch etwas. Der Mandant. Weg von der ARAG, die man nun wirklich niemandem mehr zumuten kann.

ARAG – Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Donnerstag, Juni 14th, 2007

Es ist bezeichnend für die ARAG. Deckungsanfragen werden schlicht ignoriert, Erinnerungen verschwinden im Nirvana des Versicherungsunternehmens, Reaktionen erfolgen keine. Ich habe dann einmal mehr die sehr einfache Möglichkeit der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (BAFin) in Anspruch genommen.

Das hier geht in zwei, drei Minuten. Anschließend ausgedruckt und an die ARAG geschickt. Wenn es dem Mandanten nicht hilft, dann schmückt der Fall wenigstens die Beschwerdestatistik des Versicherers.

Hier ist die Beschwerdestelle zu erreichen.

ARAG – lieb (?) und teuer !

Donnerstag, Juni 7th, 2007

Leider habe ich nur eine alte Schadensnummer des Mandanten, nicht aber seine Versicherungsscheinnummer. Also Anruf bei der ARAG, eine „normale“ Telefonnummer, kostet aber dennoch 9 Cent die Minute – zwar nur ein Centbetrag, aber immerhin ein Mehrfaches des Normaltarifs

Und – Oh Wunder, es meldet sich ein Sprachmenü. Zunächst muss die Tonwahlfähigkeit meines Telefons gestestet werden – also eine „1“ drücken. Hurra, das Telefon ist tonwahlfähig – wusste ich aber schon vorher. Wenn ich eine sofortige Rechtsberatung durch einen Anwalt möchte, soll ich wieder die „1“ drücken. Nein, will ich nicht – also weiter lauschen. Bei Schadensmeldungen und Vertragsangelegenheiten ist die „2“ zu drücken. Naja, passt so ungefähr, als die „2“ gedrückt, und … „unsere Mitarbeiter sind alle beschäftigt. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld … Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld … Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld … Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld …

NEIN, habe ich nicht mehr! Man kommt sich vor wie bei den berüchtigten „Servicenummern“, deren Hauptzweck es ist, den Kunden möglichst lange in der kostenpflichtigen Leitung zu halten.

Liebe ARAG, kundenfreundlich ist das NICHT!

Der Eiertanz der ARAG

Dienstag, Mai 29th, 2007

Erst wollte sie nicht zahlen, die ARAG. Dann haben wir sie im Auftrage des Mandanten verklagt. Dann zahlte sie doch. Und bat uns, die Klage zurück zu nehmen.

Dies ist das bekannte Prozedere: Man verweigert oder kürzt die Leistung und hofft darauf, daß es dem Versicherungsnehmer und seinem Bevollmächtigten zu lästig ist, wegen ein paar Euro eine Klage zu schreiben. Wenn sich die Hoffnung nicht erfüllt, zahlt man eben doch und versucht dann aber, die durch die Klage entstandenen Kosten möglichst gering zu halten.

Wir haben die Klage – ebenso wie in dem vorherigen Beitrag vom Kollegen Handschumacher beschrieben – nicht zurück genommen, sondern den Rechtsstreit für erledigt erklärt und beantragt, die gesamten Kosten des Verfahrens der ARAG aufzuerlegen.

Das hat zum einen zur Folge, daß die Kosten (für die ARAG) leicht steigen und daß in dem Kostenbeschluß richterlich festgehalten ist, daß die ARAG bereits vor Klageerhebung zur Zahlung verpflichtet war und sie rechtswidrig gekürzt hat.

Dies wiederum mag der Versicherer selbstredend nicht. Dagegen wendet sich dann der Schadenssachbearbeiter mit der nachfolgenden Belletristik, die so schön geschrieben ist, daß ich sie dem geneigten Juristenkreise nicht vorenthalten mag (die juristischen Laien unter den Lesern mögen mir nachsehen, daß ich diesen Unsinn nicht weiter erläutern möchte):

In dem Rechtsstreit

[Unser Mandat]

./.

ARAG

– 3 C 42/07 –

nimmt die Beklagte [das ist die ARAG. crh] Bezug auf das Schreiben der Prozessbevollmächtigten [das ist die Kanzlei Hoenig Berlin. crh] des Klägers [das ist unser Mandant. crh] vom 03.05.2007,welches der Beklagten von den Prozessbevollmächtigten direkt zugesandt wurde.

Die Beklagte ist der Auffassung, dass es keiner Kostenentscheidung bedarf. Denn die Beklagte hat an die Gegenseite nicht nur die Hauptforderung, sondern auch bereits die Kosten gezahlt. Es fehlt bezüglich des Antrages daher das Rechtsschutzbedürfnis. Zudem hat eine Kostenentscheidung entgegen der Meinung der Prozessbevollmächtigten keine präjudizierende Wirkung für andere Ordnungswidrigkeitenverfahren, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Weiterhin sind die Prozessbevollmächtigten gehalten, den billigsten Weg zu wählen sowie eine Belastung der Gerichte zu vermeiden. Sollte das Verfahren mit einer Kostenentscheidung abgeschlossen werden, fallen eventuell drei Gerichtsgebühren an. Bei einer Klagerücknahme nur eine Gerichtsgebühr. Die Rücknahme der Klage ist daher der billigere Weg und das Gericht wird dahingehend entlastet, keine Kostenentscheidung treffen zu müssen. Im übrigen hat die Beklagte bereits mitgeteilt, keinen Kostenantrag zu stellen.

Falls die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Klage auf Hinweis des Gerichts nicht zurücknehmen, stimmt die Beklagte der Erledigung des Rechtsstreits zu. Die Beklagte teilt gem. Nr. 121 1 KV ausdrücklich mit, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

Liebe Leute von der ARAG: Der billigere Weg und die Entlastung des Gerichts wäre die Zahlung der Versicherungsleistung gewesen, auf die Ihr Versicherungsnehmer einen Anspruch hat.

Liebe Kollegen: Wenn ein Versicherer kürzt, klagt! Nur über die Kostenkeule lernen die Herrschaften das. Rechtswidrige Kürzungen dürfen sich nicht rentieren.