Wir haben um die Erteilung der Deckungszusage gebeten. Und erhalten. Am Ende des Schreibens teilt uns die ARAG mit:
Unser Tipp: Melden Sie uns die Rechtsfälle Ihrer Mandanten einfach telefonisch. Sie können die Angelegenheit sofort mit einem kompetenten Mitarbeiter besprechen und vermeiden aufwändige Korrespondenz. Auch Online-Schadenmeldung ist möglich unter www.arag.de.
Die Seite mit der „Online-Schadenmeldung“ ist ein wenig versteckt. Weiter unten auf dem Schreiben des Versicherers findet sich aber ein Hinweis auf die Telefonnummer:
In allen Rechtsfragen steht lhnen der ARAG Rechts-Service zur Verfügung:
(02 11) 99 333 99 – 24 Stunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Das hört sich erst einmal nicht schlecht an.
Für Kanzleien, die nicht mit einer Anwaltssoftware arbeiten und für die Deckungsanfrage keine Textbausteine verwenden, könnte das ein günstiger und schneller Weg sein. Wir werden ausprobieren, ob es auch für uns in Frage kommen könnte. Das Formular macht jedenfalls auf den ersten Blick einen guten, weil übersichtlichen Eindruck. Schau’n wer ‚mal.
Daß der Versicherer es aber nicht versäumt, hinsichtlich seiner Versicherungsleistung wie gewohnt aufzutreten:
Auf der Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen und den Kriterien des § 14 RVG halten wir den von lhnen berechneten Vorschuss nicht iür angemessen. Wir haben einen Pauschalbetrag von 362,95 Euro zugrunde gelegt und incl. Nebenkosten an Sie überwiesen.
relativiert leider den guten Eindruck sofort wieder, aber in Bezug auf die mangelhafte Versicherungsleistung sind wir das von diesem Versicherer ja ohnehin nicht anders gewohnt. Motivierung zum fröhlichen Arbeiten funktioniert anders – und bei anderen Versicherer um Klassen besser.