Archive for the ‘Roland’ Category

Roland: Vorschuss ohne „Murren“

Dienstag, Mai 15th, 2007

Hier mal wieder ein kleiner lobender Einschub:

Habe bei der Roland RSV mit Telefax vom 16.04. (Montag) Deckungszusage für eine PKV-Sache (Kostenübernahme Behandlungskosten) beantragt und Vorschusszahlung gefordert. Am 23.04. (montags darauf) war die Deckungszusage und am 25.04. die Vorschusszahlung auf dem Kanzleikonto. Kein Grund zum Loben meinen Sie? Wenn man bedenkt, dass die RSV sowohl den vom mir angesetzten Streitwert (bei Kostenübernahmen immer schwer abschätzbar…) als auch die – selbstverständlich im Rahmen der Ermessensausübung begründete – 1,8-fache Geschäftsgebühr anstandslos gezahlt haben, ist mir dies durchaus einen positiven Beitrag hier wert 🙂

Roland verlangt kostenlosen Rechtsrat

Montag, Februar 19th, 2007

Ich hatte den Roland hier darauf hingewiesen, daß er auch die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschael zu erstatten hat.

Offenbar kommt der Versicherer damit nicht klar, jedenfalls schreibt er – nachdem die Frist für die Restforderung in Höhe von 2,28 Euro abgelaufen ist – am 14.2.06 und fragt nach, woraus es sich ergebe, daß auf die Aktenversendungspauschale eine Umsatzsteuer zu zahlen sei.

Ich habe dann darauf verzichtet, die kostenlose Rechtsberatung zu liefern. Statt dessen habe ich eine weitere Rechnung gestellt. Für die Mahnung im Verzug. Zu der bereits bestehenden Hauptforderung in Höhe von 2,28 Euro kommen nun noch die Verzugskosten in Höhe 46,41 Euro. Und wenn diese Zahlung dann auch nicht fristgerecht erfolgt, dürfte sich die Sache wohl noch um die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung verteuern.

Der Roland geht eben sehr sorgfältig mit den Prämien seiner Versicherungsnehmer um.

Der Roland und die Aktenversendungskosten – Das Gegenmittel

Freitag, Februar 2nd, 2007

Mehrfach hatten wir schon (nur) mit dem Roland die Diskussion hinsichtlich der 12,00 Euro, die für die übersendung der Ermittlungs- bzw. Gerichtsakte an die Landeskassen zu zahlen sind.

Einmal vertrat der Versicherer sogar die Ansicht, es gehöre zum Privatvergnügen des Anwalts, wenn er sich im Rahmen der Vertretung des Versicherungsnehmers die Akte schicken läßt.

Ansonsten weigert sich der Roland, die 12,00 Euro direkt an die Landeskasse zu überweisen. Statt dessen überweist er die Versendungspauschale nur an den Anwalt. Der muß sie dann an die Landeskasse weiter leiten. Anders als alle anderen Versicherer wehr sich der Roland mit aller Macht dagegen, den Vertretern seiner Versicherungsnehmer die Arbeit zu erleichtern. über das Stück aus dem Tollhaus habe ich hier bereits berichtet.

Der Versicherer hat grundsätzlich Recht, wenn er argumentiert, daß die bei diesen Kosten der Anwalt selbst der Auftraggeber und Zahlungsschuldner sei, da der Mandant diese Aktenversendung selbst gar nicht beantragen dürfte. Dies darf nur der Anwalt und muss daher auch selbst als Auftraggeber angesehen werden.

Die Berliner Rechtsanwältin Sonja Meinecke, ist spezialisiert auf Steuerrecht. Sie hat das Mittel gegen den Unsinn des Rechtsschutzversicherers gefunden: Die Umsatzsteuer!

Wenn der Anwalt Leistungen erbringt, hat er die Umsatzsteuer auf das Entgelt zu vereinnahmen. Nebenleistungen, die er erbringt – wie zum Beispiel die kostenpflichtige Aktensicht, teilen das Schicksal der Hauptleistung. Damit unterliegen die 12,00 Euro der Umsatzsteuerpflicht.

Diese Kosten für die Aktenübersendung müssen also mit Umsatzsteuer weitergegeben werden. Dies heißt für den – nicht vorsteuerabzugsberechtigten – Versicherer: Er zahlt zu den 12,00 Euro nochmal 19 % Steuern oben drauf. Das sind 2,28 Euro zusätzlich.

Mal schauen, was ich demnächst vom Roland zu berichten habe. 🙂

Roland – mal anders

Dienstag, Oktober 17th, 2006

Eine Mandantin von mir wird von Ihrem Nachbarn verklagt. Da Sie beim Roland rechtschutzversichert ist, schickte ich die Klage an die Versicherung und bat um Kostendeckung. Wobei mir bewußt war, dass die Problematik ggfls nicht versichert ist.

Nun passiert das unglaubliche, das Telefon klingt und eine Sachbearbeiterin der Roland versucht den Versicherungsschutz und die Fragen die es in diesem Zusammenhang gibt, mit mir auf dem kurzen Dienstweg am Telefon zu klären.

Es gibt nicht die üblichen mehrseitigen Nachfrageschreiben, die sonst in jeder ach so eindeutigen Angelegenheit vom Roland kommen.

Leider ist das Risiko der Mandantin tatsächlich nicht versichert.

Der Roland räumt auf

Freitag, September 22nd, 2006

Daß der Roland durch sein unmögliches Regulierungsverhalten seine Kunden vergrault und Neukunden zu Abschlüssen bei seriösen Unternehmen treibt, ist (hier) bekannt.

Eine weitere Methode, den Umsatz zu reduzieren, beschrieb Thomas Klotz in seinem RA-Blog bereits im März 2006. Der Versicherer kündigt den Vertrag mit einer Versicherungsnehmerin, nachdem sie 33 Jahre lang ihre Beiträge an den Roland gezahlt hat.

Der ROLAND und die Akteneinsicht Teil XXX

Donnerstag, September 21st, 2006

Es nimmt kein Ende mit dem Roland. Die Deckungszusage in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird erteilt. Am 4. August schicke ich die Kostenforderung über die 12 Euro Akteneinsichtspauschale an den Roland mit der Bitte um Begleichung direkt an die Gerichtskasse. Wirklich jede andere mir bekannte Rechtsschutzversicherung überweist diese Kosten an die Gerichtskasse. Ist ja auch wirklich nicht notwendig, dass der stolze Betrag von 12 Euro erst auf mein Konto wandert und dann weiter geschickt wird.

Am 14. September trifft hier die Mahnung der Gerichtskasse ein. Nun werden 16 Euro gefordert. Der Roland hüllte sich in Schweigen und hat nicht gezahlt. Darauf hin fordere ich die RSV erneut auf, die Kosten nunmehr zu begleichen.

Dann erreicht mich folgendes Schreiben:

„Wir haben an Sie die 12 Euro ebenfalls zur Anweisung gebracht. Eine direkte Anweisung an die Gerichtskasse werden wir von hier aus nicht vornehmen. Wir verweisen entsprechend auf den diesbezüglichen Schriftwechsel aus Parallelverfahren“

Die Mahnkosten von 4 Euro wurden nicht angewiesen. Es ist nicht zu fassen, dass der Roland glaubt, ich würde die Mahnkosten übernehmen, die dadurch entstanden sind, dass der Roland im Geheimen macht bzw. nicht macht, was er will. Es ist kein Zufall dass der Roland in diesem Blog einen „Spitzenplatz“ einnimmt.

Roland – man kann’s ja mal versuchen!

Mittwoch, Juni 28th, 2006

Der Mandant hatte eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten und ließ sich wegen eines anstehenden Gesprächs mit dem Arbeitgeber von mir beraten. Die Angelegenheit wies Besonderheiten auf, die den Fall über den Durchschnitt hoben und eine zeitauwändige erste Beratung erforderlich machten. Nach dem donnerstäglichen Gespräch mit dem Arbeitgeber rief der Mandant freitags nach (meinem) Büroschluss bei mir an, um die Sache nochmals zu besprechen. Den Anruf habe ich samstags abgehört und sofort – die Sache war eilbedürftig! – versucht, den Mandanten tel. zu erreichen. Dies klappte leider nach zahlreichen Versuchen erst sonntags (!) und wir haben dann die Sache und das mögliche weitere Vorgehen abschließend erörtert. Unter Darlegung des Vorstehenden – die Besonderheiten der Angelegenheit aber ausführlich darstellend – habe ich mit der Roland eine 0,75 Beratungsgebühr abgerechnet.

Roland-Antwortschreiben 1: „U.E. ist nach der Nr. 2102 VV RVG abzurechnen“ (sprich: nur eine Erstberatung). Nach meinem Kurzhinweis auf den dem eindeutig widersprechenden Text der Nr. 2100 kommt

Roland-Antwortschreiben 2: „Wir erstatten Ihnen zunächst 263,20 EUR nach, wobei wir von der 0,55-Mittelgebühr ausgegangen sind.“ Nach nochmaliger Darlegung der Besonderheiten des Falls und nochmaligem Hinweis auch auf mein Tätigwerden außerhalb der Bürozeiten am Wochenende kommt

Roland-Antwort 3: „… vermögen uns Ihrer Ansicht beim besten Willen nicht anzuschließen. Insbesondere ist nicht nachzuvollziehen, warum es zu Lasten der Rechtsschutzversicherung gehen soll, dass Sie ausserhalb Ihrer Arbeitszeit … Beratungstätigkeit entfalten, weil Ihr Mandant … verhindert ist.“

Aha, „Ihr Mandant“ – ist das nicht auch „unser VN“, der Prämien zahlt und dann doch sicher erwarten kann, dass seine Versicherung halt eine erhöhte Vergütung zahlt, wenn sein RA ihn in dringenden Fällen auch einmal außerhalb der Bürozeiten berät??

übrigens: der gesamte Rest wurde dann doch gezahlt – „Freiwillig, ohne Präjudiz für künftige Fälle … im Interesse d. VN …“! Aber: man kann’s ja mal versuchen.

Mogelpackungen beim Roland?

Montag, Juni 12th, 2006

Herr Rechtsanwalt Santo Matthias Bartsch aus 21465 Reinbek berichtet über den Roland:

Arbeitsrechtssache, ich erhebe Kündigungsschutzklage. Dann außergerichtlicher Vergleich. In dem Vergleich erledigen wir gleich – noch – nicht anhängige Themen wie ein Wettbewerbsverbot und die Freistellung, dafür gibt es eine Abfindung und eine widerrufliche Freistellung.

Nun rechne ich gegenüber dem Roland, ZN Berlin, ab und mache die Differenzgebühr für die nichtanhängigen Sachen sowie die Einigungsgebühr darauf geltend.

Der Roland kürzt, weil es „bezüglich der Aufhebung des Wettbewerbsverbots und der Freistellung … unter rein rechtlichen Aspekten (keine) hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne von § 18 Abs. 1 ARB 2000“ gibt.

Also: Ich bekomme einen Vergleich hin (bei dem der Arbeitgeber u.a. von den Ausgleichszahlungen für das Wettbewerbsverbot wegkommt) und dann sagt der RS-VR, das war nicht erfolgversprechend? Ich finde das absurd.

Anbieten tut der Roland nun ein Gutachtenverfahren nach § 18 Abs. 2 ARB 2000, heißt, ich kann mir wieder die Finger wund diktieren.

Nach den Erfahrungen nicht nur des Kollegen Bartsch mit diesem Versicherer wird auch das Regulierungsverhalten des Roland zunehmend unfreundlicher. Wenn man sich das Angebot des Versicherers anschaut, ist es erst einmal nicht so schlecht. Spätestens aber im Versicherungsfalls merkt der Versicherte dann ganz schnell, daß er sich da wohl eine Mogelpackung eingekauft haben könnte. Nicht überall, wo Versicherungsschutz draufsteht, ist auch Versicherungsschutz drin.

Auch Roland kürzt unberechtigt den Vorschuss

Donnerstag, Mai 25th, 2006

Irgendwie wollen alle Rechtsschutzversicherungen hier so oft wie möglich genannt werden, anders ist nicht zu erklären, mit welcher Penetranz immer wieder berechtigte Vorschüsse einseitig gekürzt werden. Bei mir mal wieder die ROLAND. Die bekommen von mir in einer OWI-Sache Material, aus dem sich eindeutig ergibt, dass neben der Grundgebühr zumindest zwei Verfahrensgebühren und eine Hauptverhandlungsgebühr oder eine Erledigungsgebühr anfallen. Gezahlt wird nur die Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr. Neukunden wird bei Vertragsabschluss vorgespiegelt, dass berechtigte Vorschüsse gezahlt werden. Dieses Versprechen wird nicht eingehalten. Bei der Anzahl der Neuverträge dürfte an dem Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht der allergeringste Zweifel bestehen.

Roland – nun dreht er völlig ab

Montag, Oktober 31st, 2005

… und hier kommt die neueste Idee vom Roland„, meinte meine Mitarbeiterin, als sie mir dieses Schreiben des Rechtsschutzverweigerers vorlegte. Es geht mal wieder um die Pauschale für die Versendung der polizeilichen Ermittlungsakte in der Höhe von 12,00 Euro. Diesmal im Zusammenhang mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls, bei dem mein Mandant verletzt wurde.

Der Roland schreibt:

„Die Auslagenpauschale für die übersendung der Ermittlungsakte können wir nicht übernehmen.
In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen handelt es sich insofern bedingungsgemäß um nicht erstattungsfähige Parteiauslagen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in bußgeldrechtlichen Angelegenheiten diese Kosten bereits mit der Postpauschale abgegolten werden.“

Mir fehlen einfach die – zitierfähigen – Worte ob eines solchen hochgradigen Unsinns.

Ich habe die Rechnung über die 12,00 Euro an meinen Mandanten übermittelt und ihn um Zahlung gebeten. Dabei habe ich aber nicht versäumt, ihn mit deutlichen Worten darauf hinzuweisen, wen er sich da für seine Prämien eingekauft hat.

Iimmer mal wieder werde ich gefragt, welchen Versicherer ich denn empfehlen würde. Ein Teil meiner Antwort auf die Fragen lautet: „Jeder andere Versicherer ist besser als der Roland.

Der Leser mag ein wenig hier im Archiv stöbern und sich anschauen, was sich der Roland sonst noch so herausnimmt. Unglaublich!