DEURAG – zahlt drauf

April 25th, 2008

In einem anderen Beitrag hatte ich bereits mitgeteilt, dass ich im Namen meiner Mandantin Vorschussklage gegen die DEURAG eingereicht habe.

Die DEURAG hat den klageweise geltend gemachten Betrag dann jedoch nach Einreichung der Klage bei Gericht doch noch bezahlt (wenngleich nach mehreren Mahnungen und Klageandrohungen). Damit war der Klagegrund weggefallen und es musste nur noch über die Kosten des Rechtsstreits entschieden werden.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden nun durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 18.04.2008 der DEURAG auferlegt, nachdem diese ihre Kostentragungspflicht sogar anerkannt hatte. Damit hat die stetige Zahlungsverzögerung der DEURAG nichts als Kosten produziert.

Liebe Mitarbeiter der DEURAG:

Es wäre mir viel lieber, Sie würden die berechtigten Ansprüche Ihrer Versicherten auf Freihaltung von den Rechtsanwaltskosten anerkennen als durch wiederholte Zahlungsverweigerung unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu produzieren, welche die Arbeitskraft des mandatsbearbeitenden Rechtsanwaltes binden. Diese Arbeitskraft wäre nämlich viel besser in die Belange Ihrer Versicherten investiert !

Auxilia – Superschnell

April 24th, 2008

Gelegentlich soll hier ja auch positives berichtet werden:

Antrag auf Kostendeckungszusage für ein selbständiges Beweisverfahren am o7.12.2007;
Entsprechende Zusage wenige Stunden später per Fax;
Beweisantrag am 10.12.2007 gestellt und der Auxilia am 12.12. 2007 per Telefax übersandt mit der Bitte um Anweisung eines Kostenvorschusses von 1.500.- €;
Eingang des Vorschusses am 17.12.2007;
Nach Eingang des Sachverständigengutachtens ergibt sich weiterer Ermittlungsbedarf, geschätzte Kosten 800.- bis 2.000.- €;
Also übersendung des Gutachtens an Auxilia mit der Bitte um Anweisung weiterer 2.000.- €; Entsprechende Zahlungsnachricht per Fax ca. drei Stunden später.

Schneller geht’s nicht!

ARAG – Zahlt nichts

April 24th, 2008

Rechtsanwalt Falk Völker aus Freiburg bestätigt mit seinem Bericht die Erfahrungen, die viele Kollegen mit der ARAG machen:

Gegen meinen Mandanten, selbstständiger Geschäftsinhaber, Halter und nicht Fahrer, ist ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Vorwurf: im Güterverkehr im EG- Kontrollgerät Schaublätter vom Unternehmer nicht ausgehändigt. Das Kontrollgerät werde zur Arbeitszeitaufzeichnungen nicht verwendet. Der Fahrer habe kein Schaublatt eingelegt. Der Fahrer habe keine Aufzeichnungen seine Arbeitszeit auf TageskKontrollblättern geführt. Der verantwortliche der Firma unterließ er es, im Fahrer die vorgeschriebenen Schaublätter auszuhändigen und diesen auf die Benutzungspfllicht hinzuweisen.

Kostendeckungsanfrage 25.3.2008, Deckungszusage am 10. April 2008. Am 15. April angemessene Vorschussrechnung bezüglich der voraussichtlich entstehenden Gebühren: Vergütungsverzeichnis RVG 5100, 5103, 5109, 5110, 5115, 7002, 7008 und Aktenpauschale der Behörde. Am 18.4.2008 schreibt mir die Rechtschutzversicherung (aus Düsseldorf):

Ihre Rechnung vom 15.4.2008 liegt uns vor. Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass eine Terminsgebühr nach 5110 Vergütungsverzeichnis RVG und eine Zusatzgebühr nach 5115 Vergütungsverzeichnis RVG angefallen ist. Senden Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen zu, damit wir Ihre Rechnung ausgleichen können.

überwiesen wurde: 0 €.

Die Strategie ist durchschaubar: Erst ein paar (überflüssige) Nachfragen, dann überlegt man vielleicht irgendwann einmal … jedenfalls braucht man bis dahin ja nichts überweisen, auch nicht das, was jetzt schon ganz sicher hätte überwiesen werden müssen.

Das ist für den Verteidiger nicht gerade motivierend. Die Redaktion rät daher den Kollegen, ARAG-Kunden auf das Verhalten des Versicherers bei Entgegennahme des Auftrags hinzuweisen, dann einen „Vorschuß-Versuch“ zu starten und im Falle der – zu erwartenden – Verzögerung oder Kürzung sofort beim Mandanten zu liquidieren.

Den Kunden der ARAG rät die Redaktion den Versicherer zu wechseln. Prämien zu zahlen für einen Versicherungsschutz, der im Ernstfall nur verzögert oder nur teilweise oder gar nicht geliefert wird, ist nicht sinnvoll. Jedenfalls nicht für den Versicherungs-Nehmer.

Denjenigen, die Versicherungsschutz suchen, wird angeraten, einen Bogen um die ARAG zu machen. Es gibt gute Versicherer, die gutes Geld wert sind. Die ARAG gehört nach unserer Ansicht nicht dazu.

Die ARAG und die Schecks

April 23rd, 2008

Rechtsanwalt Melchior berichtet im Unfall-Blog über die ARAG (dort als Haftpflichtversicherer) und ihre mittelalterlichen Zahlungsmethoden:

Ihre Ausführungen hinsichtlich der Geldzahlung gehen insoweit fehl, als wir nur Verrechnungsschecks arbeiten und keine überweisungen vornehmen können!

Das ist nicht richtig. Die ARAG als Rechtsschutzversicherer jedenfalls kann schon überweisen (zumindest theoretisch, in praxi sieht das manchmal anders aus).

ARAG stammelt

April 23rd, 2008

Wir hatten die ARAG in einer Bußgeldsache im Auftrag unseres Mandanten um die Deckungszusage und einen Vorschuß gebeten. Die Deckungszusage kam in angemessener Zeit, dazu noch dieses Gestammel:

ARAG stammelt.jpg

Ich frage mich, welche Ausbildung die Sachbearbeiter der ARAG haben. Rechtsschreibefehler machen wir alle, aber das Schreiben, mit dem mal wieder das Honorar gekürzt wird, ist nun schon jenseits von Gut und Böse.

Lieber ARAG-Mitarbeiter: An wen soll ich die Honoraranzahlung für meine Arbeit weiterleiten? Was ist ein angemessenenpausch. Vorschuß? Was für ein Gestammel muß ich erwarten, wenn ich Sie anrufe?

R+V verhält sich großzügig

April 22nd, 2008

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht N. habe ich für einen Mandanten – rechtsschutzversichert bei der R+V Versicherung – Ansprüche auf Unterlassung beleidigender Äußerungen im Rahmen einer negativen eBay-Bewertung und auf Zahlung (u.a. außergerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. Den Gegenstandswert hatte ich außergerichtlich mit EUR 5.000,00 bemessen, da die Inhalte der Bewertung massiv beleidigenden Charakter hatten und der Mandant entsprechend in seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigt worden war. Die R+V Versicherung hat außergerichtlich anstandslos eine 1,3 Geschäftsgebühr und nach Klageeinreichung eine 0,65 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr als Vorschuss gezahlt.

Die Gegenseite hatte den Klageanspruch größtenteils anerkannt, lediglich hinsichtlich eines Zahlungsantrages um eine gerichtliche Entscheidung gebeten. Das Amtsgericht hat angekündigt, den Streitwert auf EUR 2.500,00 festsetzen zu wollen. über den Zahlungsantrag hätte im Rahmen einer mündlichen Verhandlung entschieden werden müssen, verbunden mit einer weiten Anreise und entsprechenden Reisekosten. Diese Reisekosten wären höher gewesen als die auf meiner Seite anfallenden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von EUR 5.000,00.

Die R+V Versicherung teilte mir auf Anfrage mit, dass sie bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren aus Kulanz meine Gebühren nach einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000,00 übernehme, weil dafür die Reise zum Gericht entfiele (und die Kosten dann im Ergebnis niedriger seien als bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung).

Dieses Entgegenkommen halte ich – trotz der Tatsache, dass hier Kostenerwägungen eine Rolle gespielt haben – wirklich für außergewöhnlich. Mandanten, welche eine Rechtsschutzversicherung bei der R+V Versicherung haben, steht in meiner Kanzlei die Tür zukünftig ganz weit offen !

Die ARAG will diskutieren, später …

April 11th, 2008

Einen weiteren Bericht über das Regulierungsverhalten der ARAG liefert Dr. Michael Pießkalla aus der Münchener Kanzlei Pießkalla & Leitgeb Rechtsanwälte.

Wir vertraten einen seit langem bei der ARAG versicherten Mandanten in einer aufwendigen Verkehrs-Strafsache, die etwas mehr als einen Leitz-Ordner füllte. Es ging um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Wir vertraten den Mandanten im Ermittlungsverfahren, es kam zum Strafbefehl. Auf den Einspruch hin wurde das Verfahren vom Amtsgericht gegen Geldauflage eingestellt.

Unsere Deckungsanfrage wurde innerhalb von ca. 1 1/2 Monaten positiv beantwortet. Bis dahin musste sich der Mandant eben gedulden.

Nach einigen Monaten Vorarbeit und zwei umfangreichen Verteidigungsschriften wagte ich es sodann, eine erste Vorschussrechnung (angefallene und noch zu erwartende Gebühren) an die ARAG zu senden. Höhe: EUR 1.043,25. Die Rechnung wurde im Begleitschreiben über etwa eine halbe Seite grundlegend erläutert, die Kriterien nach § 14 RVG dargelegt.

Daraufhin erhielten wir eine überweisung in Höhe von „pauschal EUR 830,00“, da man unseren Ansatz für überhöht halte und den Vorschuss „für angemessen“. Auf Nachfrage antwortete man uns wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

es bleibt bei unserer vorläufigen Abrechnung. Nach Abschluss der Sache und Vorlage der Endabrechnung können wir über die Kriterien des § 14 RVG weiter diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr ARAG Rechts-Service“

Soso, der Anwalt soll also erst einmal pauschale Vorschüsse schlucken und dann – entgegen der §§ 9, 14 RVG (volle Summe der zu erwartenden Gebühren dürfen als Vorschuss berechnet werden) – am Ende des Mandats mit der ARAG „diskutieren„?

Möchte ich aber nicht. Ich möchte lieber mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über das Mandat diskutieren und erwarte vom Versicherer eigentlich nur, dass dieser zahlt. Das verstand auch der Mandant und war über dieses Schreiben seines Versicherers so wenig erfreut, dass er sich beim zuständigen Abteilungsleiter beschwerte und dieser wenig später bei uns anrief, um anzukündigen, auch den Restbetrag anzuweisen. Letztlich bekommt man sein Geld, die Frage ist nur, warum man hierfür gegen den Versicherer kämpfen muss – statt sich mit ganzer Kraft den Belangen des Mandanten widmen zu können. Aber ich tröste mich, das ist sicher nur ein Einzelfall ;-)…

Das war genau der richtige Weg, den der Kollege da eingeschlagen hat: Er hat dem Mandanten aufgezeigt, mit welchen Methoden „sein“ Versicherer versucht, sich um die Zahlungspflichten herumzumogeln.

Daß das – insbesondere bei der ARAG – eben kein Einzelfall ist (wie Rechtsanwalt Dr. Pießkalla zutreffend vermutet), zeigen die zahlreichen Berichte über die ARAG hier im RSV-Blog. Dieser Versicherer verbraucht für die Regulierung des Versicherungsfalls wertvolle Ressourcen des Anwalte, die dieser wesentlich sinnvoller einsetzen könnte bei der Vertretung und Verteidigung seines Mandanten. Aber daran scheint die ARAG kein Interesse zu haben.

Neues Altes zur ARAG

April 7th, 2008

Dr. Michael Pießkalla aus der Münchener Kanzlei Pießkalla & Leitgeb Rechtsanwälte berichtet über das Regulierungsverhalten der ARAG. Eigentlich nichts Neues, die ARAG ist vielen anderen Kollegen in gleicher Weise bereits aufgefallen:

ARAG – Rechnungskürzung um über 67% ohne jeden Kommentar

Offenbar kennt die Dreistigkeit manch eines Versicherers keine Grenzen.

Eine Mandantin wird von uns in einer OWi-Sache vertreten. Im Raum steht ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR und ein Punkt in Flensburg. Die Deckungsanfrage an die ARAG wurde binnen weniger Tage positiv beantwortet. Am 28.03.2008 sende ich eine Vorschussrechnung mit den entstandenen und noch zu erwartenden Gebühren (Grundgebühr, Verfahrensgebühr Verwaltungsverfahren, Verfahrensgebühr Gerichtsverfahren, Terminsgebühr Gerichtsverfahren, Pauschale, Umsatzsteuer und behördliche Akteineinsichtgebühr). Insgesamt EUR 678,40. Die angesetzten Gebühren lagen jeweils unter dem Mittelwert – obwohl die Rechtsprechung auch in Verkehrs-Owi-Sachen die Mittelgebühr im Regelfall als gerechtfertigt ansieht.

Heute erblicke ich auf meinem Konto einen Zahlungseingang zu dieser Sache in Höhe von großzügigen EUR 220,25. Macht nach meiner Arithmetik gerade einmal 32,47 % der Vorschussberechnung. Zwar erlebt man in der Zusammenarbeit mit Versicherern schon einige wilde Sachen, aber diese Kürzung bildet in meiner persönlichen Rangliste den Rekordwert. Natürlich wurde mein Ansatz in keiner Weise gerügt, man streicht einfach kommentarlos zusammen.

Ich habe die Mandantin informiert, diese um Zahlung der Differenz gebeten und der ARAG mitgeteilt, dass zu derartigen wortlosen Kürzungen auch keine inhaltliche Stellungnahme mehr erfolgt. Ebenso wenig wie eine Zusammenarbeit mit der ARAG (nebst „Derivaten“ wie z.B.die ÖRAG). Somit dürfen sich – neben D.A.S.-Versicherten – auch ARAG-Konzernkunden darüber freuen, zukünftig ihre bezahlten Versicherungsleistungen selbst „einzutreiben“. Das Urteil der Nachwelt hierfür nehme ich mit größter Gelassenheit in Kauf…

Es ist festzustellen, dass immer wieder die gleichen Namen negativ auffallen.

… und es ist festzustellen, daß immer mehr Kollegen dazu übergehen, die Kooperation mit diesen Versicherern einzustellen. Den kostenlosen Service, den die meisten Kanzleien im Zusammenhang mit der Regulierung des Rechtsschutzfalls ihren Mandanten ansonsten gern liefern, können Kunden der ARAG, des D.A.S, des Roland und der Concordia nicht mehr selbstverständlich erwarten.

Veranstaltung: RA und RSV

April 4th, 2008

Am Freitag, 30.05.2008, 14 – 18 Uhr, findet bei der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin eine Veranstaltung zum Thema Der Rechtsanwalt und die Rechtsschutzversicherung statt. Vortragende sind RAuN Dr. Axel Görg und Klaus Kozik, Abteilungsleiter Management Rechts-Service ARAG. Die Kosten liegen bei 40 Euro.

Dazu schreibt die RAK Berlin:

Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherung (RSV) sind aufeinander angewiesen und arbeiten in einer Vielzahl von Fällen für den gemeinsamen Mandanten / Versicherungsnehmer. Leider gibt es häufig Missverständnisse und unnötige Nachfragen.

Die Veranstaltung soll die Arbeit der RSV transparenter machen, die Einholung der Deckungszusage erleichtern und Gelegenheit geben, individuelle Fragen zu stellen, Erfahrungen und Probleme zu diskutieren.

Hier gibt es das Programm.

Und hier geht es zur Anmeldung.

DAS kreativ

April 3rd, 2008

Nach einem von meiner Mandantin verursachten Verkehrsunfall erscheint diese mit der polizeilichen Unfallmitteilung hier im Büro. Aus der Mitteilung kann ich entnehmen, dass wegen Personenschadens/Straftatbestand eine Verkehrsunfallanzeige gefertigt wird. Das verwunderte mich insofern, als dass – jedenfalls nach Angaben der Mandantin – alle im Fahrzeug der Mandantin befindlichen Personen unverletzt waren und auch kein Unfallgegner einen Personenschaden erlitten hätte. Einen Straftatbestand aus anderen Gründen vermag ich bislang ebenfalls nicht zu erkennen. Kein 315c, 316 oder 142 in Sicht. Also hab ich mich erst einmal gegenüber der Behörde legitimiert und den DAS um Kostenzusage gebeten. Dabei habe ich ebenfalls meine Bedenken hinsichtlich des Vorwurfs mitgeteilt und geschrieben, dass dies natürlich überprüft werden müsse.

Heute erhalte ich die nachfolgende Antwort vom DAS

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

bitte konkretisieren Sie, was Sie hier noch überprüfen wollen. Aller Voraussicht nach, wird hier doch eine Einstellung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Schadenbüro Dortmund“

Großartig, oder?