ADAC Rechtsschutz – verwirrte Engel (II)

Oktober 19th, 2007

Was schreibt der ADAC-Rechtsschutz der Mandantin?

Kostenschutz besteht für € 1.500,00 Schmerzensgeld.

Gut, daß das in der Deckungszusage an mich nicht drin stand. Sonst hätte ich mich gestern mit der gegnerischen Versicherung nicht auf € 2.000,00 nebst Vorbehalt für künftige Schäden einigen können.

Die Mandantin (dieselbe wie im ersten Teil des Beitrags, ist ja auch derselbe Fall) war ziemlich ungehalten über den ADAC, weil die Deckung nur für das Schmerzensgeld erteilt wurde. Denn viel wichtiger als 500 Euro Schmerzensgeld hin oder her war ihr, daß auch spätere Zahnbehandlungskosten aus dem Unfall bezahlt würden, und genau dies hatte ich in der Deckungsanfrage ausdrücklich als ihre „größte Sorge“ dargestellt.

Liebe Engel, Lesen bildet nicht nur, es erspart auch Schwierigkeiten mit dem Kunden.

ADAC Rechtsschutz – verwirrte Engel (I)

Oktober 17th, 2007

Was schreibt mir der ADAC-Rechtsschutz?

Wir weisen auf § [folgt Paragraphengewirr] hin (Mehrkosten durch Ortsverschiedenheit).

Ortsverschiedenheit, klar. Die Mandatin wohnt in der F.-Straße, vielleicht eineinhalb Kilometer von der Kanzlei, der Gegner im W.-Weg, das ist immerhin noch einmal 500 Meter weiter, und der Unfall war ziemlich genau in der Mitte zwischen den beiden. Zum Gericht sind es von hier aus sogar 3 bis 4 Minuten Fußweg. Physikalisch betrachtet sind das alles verschiedene Orte.

Aber Moment. Zum Gericht? Wieso Gericht? Was schreibt mir der ADAC Rechtsschutz??

… übernehmen wir für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für die erste Instanz …

Ist ja nett gemeint. War aber überhaupt nicht angefragt, ich wollte den Schaden der Mandantin eigentlich außergerichtlich reguliert bekommen. Und außerdem deckt das, was man mir überwiesen hat, nicht einmal den bei Einreichung der Klage einzuzahlenden Vorschuß auf die Gerichtskosten. Da werd‘ ich mal bei der ADAC-Bank nachfragen müssen, ob man mir den Prozeß, den ich eigentlich gar nicht führen will, gegen bankübliche Dispo-Zinsen vorfinanziert, oder ob es da auch günstigere Konditionen gibt. Vielleicht gegen Grundschuld als Sicherheit?

Wie, es gibt keine ADAC-Bank? Das kann doch nur ein Versehen sein.

Fortsetzung folgt

Spiel mit den Zinsen

Oktober 17th, 2007

Immer das Gleiche: Wir haben den Prozeß gewonnen und zu Gunsten unseres Mandanten ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluß über 4.017,04 € zuzüglich 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinsatz seit dem 06.07.2007. Die hinter dem Gegner stehende Rechtschutzversicherung überweist 94,13 € zu wenig. Read the rest of this entry »

DEURAG in Zahlungsschwierigkeiten?

Oktober 17th, 2007

Dieser Verdacht drängt sich auf, da die DEURAG in allen hiesigen Angelegenheiten im Jahre 2007 weder Vorschüsse, noch Rechnungen beglichen hat.

Auch auf schriftliche Mahnungen reagiert Wiesbaden nicht.

Erst ein vehementer, mahnender Telefonanruf führt zu einer überweisung.

Auf Nachfrage am Telefon, warum man auf Rechnungen und Mahnungen nicht reagiere, bekommt man nur ein Schweigen von den Sachbearbeitern. Die DEURAG sollte im eigenen Interesse ihr Zahlungsmanagement dringend überarbeiten.

Sonst kommen wir nicht umhin, die Vorschüsse direkt beim Versicherten anzufordern.

Anreden – aber wie?

Oktober 16th, 2007

Die EDV der Versicherer gibt entweder nicht viel her, oder die Datentypisten wissen nicht mit ihr umzugehen. Wir sind eine Partnerschaftsgesellschaft. Das ist eine seit etlichen Jahren für Freiberufler geschaffene Gesellschaftsform. Nun wäre zu erwarten, daß der Versicherer im Adressfeld des Briefes den Namen der Gesellschaft aufführt und in der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren,“ oder persönlich den Sachbearbeiter. Da haben wir schon viele witzige Kombinationen kennengelernt.

Nun aber eine wirklich schöne Adressierung:

Herrn Rechtsanwalt
DR. KARL-HEINZ SCHMITZ
U.PARTNER
Kurfürstendamm …

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt DR. SCHMITZ

Unser Namensgeber ist begeistert vom ihm angedichteten Dreifachnamen; ich vom differenzierten Einsatz der Groß- und Kleinschreibung, der Mandant von der Sorgfalt der Versicherung.

Die Grundgebühr in Bußgeldsachen – Ärger mit dem gelben Bengel!

Oktober 16th, 2007

Immer wieder wird von den bekannten Rechtsschutzversicherern – zumeist mit dem 08/15-Textbaustein – die Grundgebühr in Bußgeldsachen nach 5100 VV RVG gekürzt. Zufälligerweise immer von der Mittelgebühr i.H.v. 85,00 € auf den Betrag von 50,00 €.

Die RSV argumentiert, daß es anders als bei den weiteren Tatbeständen keine Abstufungen hinsichtlich der Höhe der Geldbußen gibt. Bei möglichen Geldbußen von über 5.000,00 € muß das bei der Grundgebühr berücksichtigt werden.

Nun galt allerdings schon zu den damaligen BRAGO-Regelungen, daß die Höhe der Geldbuße kein Kriterium für das Unterschreiten der Mittelgebühr ist. Das entsprach gefestigter Rechtsprechung (LG Gera, ZfS 2001, S. 226; AG Eggenfelden, ZfS 2001, S. 273; AG Wiebaden, ZfS 2002, S.91; AG Oldenburg ZfS 2002, S. 92; AG Tempelhof-Kreuzberg BerlAnwBl 2002, S.242; AG Hagen ZfS 2003, S.38; AG Meschede, ZfS 2003, S. 39; AG Charlottenburg, 213 C 349/03). Dies kann also kein Argument für die Kürzung der Mittelgebühr sein, insbesondere weil die sog. kleinen Bußgelder durchaus arbeitsintensiver sein können als die großen Bußgeldsachen.

Hinzukommt, daß die bekannten Rechtsschutzversicherer, die a priori aufgrund Anweisung der Direktion Kürzungen vornehmen, immer wieder die Grundgebühr – so wie jetzt der gelbe Bengel vom ADAC – auf eben exakt jene 50,00 € zusammenstreichen. In der Kanzlei des Unterzeichners allein ca. 100 Owi-Abrechnungen innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr. Wenn man diese Statistik hier auf die Gesamtheit der gegenüber den Rechtsschutzversichern abzurechnenden Bußgeldsachen anwendet, betrifft das ca 99% der Fälle. Damit aber entsprechen diese Bußgeldangelegenheiten dem Durchschnitt, so daß die Mittelgebühr nicht nur als Grundgebühr, sondern in allen weiteren Tatbeständen ohne Hinzutreten weiterer Gründe angemessen ist.

Genau mit dieser Begründung haben wir gegenüber dem ADAC deren Rotstift-Rechnung angefochten und werden diese ggf. auch gerichtlich geltend machen. Wenn es mit Hilfe der Kollegen gelingt, eine entsprechende Statistik anzufertigen, ist es sehr wahrscheinlich, daß sich die Rechtsschutzversicherer mit ihren Kürzungen nach „Schema F“ ein riesiges Eigentor geschossen haben….

ADAC- Lob für schnelle Zahlung

Oktober 14th, 2007

Erneut eine positive Erfahrung mit dem ADAC: Am 05.10.07 habe ich in einer Unfallsache die Beratung wegen Schadensersatzansprüchen und die Tätigkeit im unzweifelhaft durchschnittlichen Bußgeldverfahren abgerechnet. In letzterer wurden die (gerechtfertigten) Mittelgebühren ebenso ohne Zögern angewiesen wie die (von RSV gerne gestrichene) Umsatzsteuer auf die Aktenversendungpauschale der Bußgeldbehörde – und das alles in beachtlich kurzer Zeit: Eingang bereits am 11.10.07!

So stelle ich mir einen fairen Umgang miteinander vor!

RAUG

DAS – doch lernfähig?

Oktober 14th, 2007

In meinem Beitrag vom 18.09.07 „DAS – nicht lernfähig“ hatte ich über eine (teilweise) verweigerte Vorschusszahlung berichtet. Mittlerweile hat der DAS München – nicht mehr Karlsruhe bzw. Mannheim – mich angeschrieben und die Restzahlung angekündigt (und diese mittlerweile auch geleistet). Allerdings hat der Mandant mir mitgeteilt, er habe ein Schreiben des DAS erhalten, in welchem dieser ihm rät, vom DAS empfohlene Anwälte zu beauftragen. Wohlgemerkt: ich kenne selbst das Schreiben (noch) nicht, werde also zunächst dieses Schreiben noch selbst lesen müssen. Dass man gegenüber solcher etwaiger Anti-Werbung nicht hilflos wäre, zeigt der Beitrag der Redaktion vom 08. 10.07.

RAUG

OWi-Verfahren / Auslagenpauschale – Fortsetzung

Oktober 9th, 2007

In dem nachfolgend zitierten Blog

https://rsv-blog.de/wgv-die-bockige

wurde über die Auslagenpauschale im Owi-Verfahren referiert. Hierzu nun eine neuere Entscheidung.

Die Mindestgebühr beim ADAC – unverändert

Oktober 9th, 2007

Der ADAC stellt den Sinn eines Vorschusses auf den Kopf. Die Sachbearbeiter wollen nur dann den Vorschuß auf die Gebühr zahlen, wenn die Gebühr bereits angefallen ist. Das ist hier bereits erörtert worden.

Ich habe interveniert und versucht, den Sachbearbeitern des ADAC das Wesen eines Vorschusses nahe zu bringen. Große Hoffnung hatte ich nicht, daß mir das gelingen würde. Die Reaktion, die auf meine Intervention erfolgte, hat mich dann aber doch überrascht:

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben.

Urteil des AG München zum angemessenen Vorschuß 213 C 9287/05

Der Rechtsanwalt kann gem. § 9 RVG nur einen angemessenen Vorschuß fordern. Zur Recht verweist die Beklagte darauf, dass bei der Vorschußberechnung die maßgeblichen Kriterien des § 14 RVG darzulegen sind, wenn mehr als die Mindestgebühr vorschussweise verlangt wird.

Anhand der uns vorliegenden Informationen bzw. Unterlagen können wir noch keine Mitwirkung an einer Erledigung feststellen.

Es ist wirklich nicht zu fassen. Da kramt die Sachbearbeiterin eine Entscheidung aus dem Jahre 2005 heraus, die dem ADAC schon mehrfach – zur Recht – um die Ohren gehauen wurde, weil sie falscher eigentlich nicht sein kann.

Das ist die bayerische Unbelehrbarkeit, wie ich sie vom ADAC gewohnt bin. Den Versicherungsnehmer wird’s nicht freuen, daß er meine Kostennote nun selbst ausgleichen muß.