Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla aus München möchte den Leserinnen und Lesern die neueste Entwicklung in einer Abrechnungssache mit dem D.A.S. Rechtsschutz, München, nicht vorenthalten. Herr Dr. Pießkalla berichtet über Drohungen des D.A.S., nachdem der Kollege einen Beitrag über die WGV hier im RSV-Blog kommentiert und über das Regulierungsverhalten des D.A.S. berichtet hatte.
In dieser Angelegenheit geht es um den Anfall der Terminsgebühr für ein außergerichtliches Gespräch, durch das sich die Einreichung einer Klage erübrigt hat. Der D.A.S. vertritt die Ansicht, wir könnten die Gebühr nicht verlangen, dies u.a. mit folgender Begründung:
„Eine Klageschrift wurde vorliegend noch nicht gefertigt. In einem Telefonat haben Sie versucht, mit der Gegenseite gerade deshalb eine Lösungsmöglichkeit zu finden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ein Klageauftrag war daher zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht erforderlich.“
Nachdem ich am 28. August 2007 einen Kommentar zum Beitrag „WGV – Die Kreative“ im rsv-blog veröffentlicht habe, in dem ich die obige Aussage des D.A.S. sinngemäß wiedergab, bekam ich heute Post von der Schadensleitung. Neben einer Darstellung des Sachverhalt aus seiner Sicht kündigte der D.A.S. Folgendes an:
„Sollten Sie weiterhin Veröffentlichungen über unser Regulierungsverhalten, insbesondere im Hinblick auf vorliegende Angelegenheit vornehmen, behalten wir uns auch insoweit rechtliche Schritte vor.“
Gemeint ist offenkundig mein obiger Kommentar, den der D.A.S. übrigens auch als „wenig zielführend und zudem unangemessen“ betrachtet. Ich frage mich, worüber sich die Schadensleitung so echauffiert. Schließlich war es nichts anderes als eine rechtliche Stilbüte der D.A.S.-Sachbearbeitung, die ich wiedergab. Ich überlasse es den Kolleginnen und Kollegen, diese Auffassung zum RVG zu kommentieren.
Zur Androhung rechtlicher Schritte durch den D.A.S. erlaube ich mir den Hinweis, dass die Mitteilungsblätter des Münchener Anwaltvereins , Rubrik „Mitteilungen Archiv„) in mir den Verdacht nähren, dass dieser Rechtsschutzversicherer nicht zum ersten Mal versucht, Anwälte, die dessen Regulierungsverhalten rügen (ob gegenüber Mandanten oder im Netz), einzuschüchtern. Eine Lektüre der Mitteilungen sei hier wärmstens empfohlen. Lesenswert finde ich vor allem die April-Ausgabe 2007, Seite 8. Die Auffassung des dortigen Kollegen teile ich voll und ganz. Ich wäre interessiert, ob andere Kollegen ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Soweit die Zuschrift des Kollegen Dr. Pießkalla.
Die Redaktion zitiert zur Abrundung aus dem Schreiben des D.A.S., das in den Mitteilungen des Münchener Anwaltverein zu finden ist:
Wir betrachten Ihr Schreiben vom 13.02.2007 als einen zielgerichteten und empfindlichen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Ihr Verhalten rechtlich unzulässig ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen.
Wir erwarten, dass Sie sich bis zum 09.03.2007 schriftlich bei uns für Ihr Schreiben entschuldigen. Ferner, dass Sie uns schriftlich bestätigen, künftig unseren Kunden gegenüber einen Wechsel der Rechtsschutzversicherung nicht mehr anzuraten.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Das RSV-Blog behält sich ausdrücklich vor, das Verhalten des D.A.S. auch künftig zum Thema der Beiträge zu machen. Vielleicht kommt ja irgendwann der Tag, an dem ein Kollege Positives über den D.A.S. zu berichten weiß. Bisher raten die meisten Autoren des RSV-Blogs davon ab, einen Versicherungsvertrag mit dem D.A.S. zu schließen bzw. empfehlen, Verträge mit dem D.A.S. zu beenden.